User Online: 2 |
Timeout: 20:41Uhr ⟳ |
Ihre Anmerkungen
|
NUSO-Archiv
|
Info
|
Auswahl
|
Ende
|
A
A
A
Mobil →
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Themen ▾
Baumschutz (112)
Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) (360)
Die Arbeit der Stadtgaertner seit 1891 (975)
Die Hase und ihre Nebengewaesser (3007)
Gartenprojekte (22)
Klimageschichte (seit 1874) (162)
Konflikte um Kleingarten (25)
Konversionsflaechen (245)
Kooperation Baikal-Osnabrueck (25)
Umweltbildungszentrum(UBZ)1997-2018 (108)
Verein für Ökologie und Umweltbildung Osnabrueck (324)
Suche ▾
Einfache Suche
Erweiterte Suche
Listen ▾
Orte in Osnabrück
Themen zu Umwelt und Nachhaltigkeit
AkteurInnen
Bildung
Auswahllisten für wichtige Themen (im Aufbau)
Erscheinungsdatum (Index)
Ergebnis
Merkliste ▾
Merkliste zeigen
Merkliste löschen
Datensätze des Ergebnis
Suche:
Auswahl zeigen
Treffer:
1
Sortierungen:
Datum vorwärts
Datum rückwärts
1.
Erscheinungsdatum:
30.04.2006
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Bericht
mit
Bild
von
KundInnen
im
Biergarten
über
das
Problem
der
Sperrstunde
für
diese
Gasthäuser
(22.00
Uhr,
bzw.
in
Ausnahmefällen
23.00,
bedingt
durch
die
entstehenden
Lärmpegel)
.
Mit
Kommentar
(Nur
Theorie)
Betae
Dammermanns.
Überschrift:
Die Sperrstunde für Biergärten bleibt bestehen
Zwischenüberschrift:
"Ministerwunsch nicht umsetzbar"
Artikel:
Originaltext:
Die
Sperrstunde
für
Biergärten
bleibt
bestehen
"
Ministerwunsch
nicht
umsetzbar"
Osnabrück
Hilde
Hesse
(78)
wohnt
in
der
Innenstadt
in
der
Nahe
einer
Kneipe
mit
Biergarten.
"
Dürfen
die
jetzt
bis
morgens
um
3
Uhr
draußen
geöffnet
haben?
",
sorgt
sie
sich
um
ihre
Nachtruhe.
18-
mal
im
Jahr
soll
dies
nach
dem
Willen
von
Wirtschaftsminister
Walter
Hirche
problemlos
möglich
sein.
Rolf
Elbracht,
Leiter
des
Fachbereichs
Bürger
und
Ordnung,
gibt
diesem
Ministerwunsch
nach
Bayern-
Kultur
für
Osnabrück
allerdings
keine
Chance.
Für
Biergartenbesucherklangen
die
Ministerworte
wunderschön:
An
18
Tagen
im
Jahr
sollten
Gastwirte
ohne
Formalien
und
Extra-
Genehmigungen
die
Möglichkeit
haben,
ihren
Biergarten
in
der
Woche
bis
2
Uhr
und
am
Wochenende
bis
drei
Uhr
zu
öffnen.
Kein
Ende
um
22
Uhr,
wie
es
bislang
(zumindest
bei
Freiluftgaststätten
in
Wohngebieten)
vorgeschrieben
ist.
In
einem
Schreiben
hatten
Minister
Hirche
und
Umweltminister
Hans-
Heinrich
Sander
die
Kommunen
angewiesen,
die
"
gesetzlichen
Möglichkeiten"
für
längere
Biergartenöffnungszeiten
auszuschöpfen.
Ein
Horror
für
Hilde
Hesse
und
ihre
Nachbarn.
Mehrere
ältere
Menschen
leben
in
dem
Haus,
dazu
jüngere,
die
als
Schichtarbeiter
früh
aus
den
Federn
müssen.
Bislang
war
im
Biergarten
nebenan
abends
um
22
Uhr
(relativ)
Ruhe,
sieht
man
von
den
Autos
ab,
die
zu
nächtlicher
Stunde
dröhnend
wegfahren.
Doch
was
wird
jetzt?
"
Erlass
widerspricht
den
Gesetzen"
Andreas
Beuge
vom
niedersächsischen
Wirtschaftsministerium
verweist
auf
ein
geändertes
Freizeitverhalten
der
Menschen,
dem
per
Ministererlass
Rechnung
getragen
werden
solle.
Für
ihn
ist
klar:
Die
Kommunen
müssen
das
so
umsetzen.
Der
Lärmpegel
dürfe
an
18
Tagen
bis
2
oder
3
Uhr
ausnahmsweise
bei
55
dB
(A)
liegen,
das
"
entspricht
einem
gepflegten
Gespräch"
.
Das
sei
den
Anwohnern
nachts
zuzumuten.
Auch
der
FDP-
Landtagsabgeordnete
Roland
Zielke
und
der
FDP-
Fraktionsvorsitzende
im
Rat,
Thomas
Thiele,
befürworten
die
längeren
Trinkzeiten
und
sehen
in
der
"
18-
mal-
im-
Jahr-
Regelung"
einen
"
angemessenen
Ausgleich
zwischen
den
Wünschen
von
Wirten,
Gästen
und
Anwohnern"
.
Rolf
Elbracht
vom
Fachbereich
Bürger
und
Ordnung
will
sich
den
Ministerworten
"
nicht
entgegenstellen"
,
sieht
in
dem
Schreiben
aus
Hannover
vom
22.
April
aber
keinen
Erlass,
sondern
lediglich
"
einen
Hinweis,
Kommunen,
überlegt
mal"
.
Mit
Blick
auf
bestehende
Gesetze,
die
auch
der
Minister
nicht
außer
Kraft
setzen
könne
(siehe
"
Zur
Sache"
),
werde
man
in
Osnabrück
allerdings
bei
der
bewährten
Regelung
(in
Wohngebieten
ist
um
22
Uhr
Schluss)
bleiben.
In
Oldenburg,
so
habe
er
erfahren,
werde
das
ebenso
gesehen.
"
Wir
haben
in
der
Vergangenheit
die
Vorschriften
nie
restriktiv
gehandhabt,
jeden
Einzelfall
geprüft
und
Ausnahmen
bei
besonderen
Anlässen
genehmigt"
,
so
Elbracht.
Zum
Beispiel
beim
"
Büdchenfest"
auf
dem
Westerberg.
Man
beachte
bei
den
Sperrzeiten
auch
die
Lage
der
Open-
Air-
Gaststätte.
Abseits
von
Gesetzen
sieht
er
auch
praktische
Probleme,
den
Ministerwunsch
umzusetzen.
Wie
solle
denn
ein
Gastwirt
sicherstellen,
dass
die
Gäste
nicht
lauter
als
"
gepflegt"
sprechen?
Und
wer
solle
die
Lautstärke
bei
Beschwerden
(mit
einem
Messgerät)
dokumentieren,
wenn
nach
Ministerwunsch
die
längere
Öffnungszeit
nicht
einmal
vorab
angezeigt
werden
müsse?
Am
nächsten
Tag
sei
der
nächtliche
Lärm
nicht
mehr
objektiv
zu
beweisen.
"
Wir
halten
das
Ruhebedürfnis
der
Anwohner
für
schützenswert"
,
stellt
Elbracht
klar.
Denn
zum
im
Laufe
der
Nacht
normalerweise
ansteigenden
Lärmpegel
der
Gäste
komme
ja
auch
noch
deren
Abfahrt,
das
Gläsereinsammeln
und
das
Stühlerücken.
Das
habe
der
Minister
wohl
nicht
bedacht.
Zur
Sache:
Die
Gesetze
Das
Gaststättengesetz
(des
Bundes)
schützt
Anwohner
vor
Belästigungen.
Grundlage
ist
die
Technische
Anleitung
(TA)
Lärm,
die
in
reinen
Wohngebieten
bis
22
Uhr
55
dB
(A)
Lärm
erlaubt,
danach
nur
noch
40.
Femer
gibt
es
die
"
Freizeitlärm-
Richtline
Niedersachsen"
.
Die
besagt,
dass
für
"
seltene
Ereignisse"
die
Sperrzeit
um
eine
Stunde
auf
23
Uhr
verlängert
und
damit
auch
der
Lärmpegel
erhöht
werden
darf.
Beispiel:
die
Maiwoche.
Maximal
18-
mal
im
Jahr
darf
eine
Ausnahme
erteilt
werden.
Gaststätten
mit
Außenbewirtschaftung
stehen
nicht
in
dieser
Richtlinie.
Nach
Ansicht
der
Stadt
kann
für
sie
die
18-
Tage-
Regelung
deshalb
nicht
gelten.
Der
Minister
ist
anderer
Meinung.
Jede
Gaststättenkonzession
(in
der
auch
die
Sperrzeiten
verbindlich
aufgelistet
sind)
ist
bindend,
sagt
die
Stadt.
Kein
Biergarten
dürfe
mit
Bezug
auf
das
Ministerschreiben
länger
öffnen.
Biergärten
Nur
Theorie
Von
Beate
Dammermann
Was
sich
Minister
Hirche
da
in
Sachen
Biergartenkultur
ausgedacht
hat,
klingt
toll.
Wer
säße
nicht
gern
in
lauen
Sommernächten
bis
spät
in
die
Nacht
gemütlich
im
Biergarten
oder
Straßencafe?
Um
22
Uhr
würden
nicht
die
Gläser
eingesammelt,
gingen
nicht
die
Lichter
aus,
man
müsste
nicht
hinein
in
die
stickige
Kneipe.
Auf
der
Außenterrasse
vor
dem
Hannoverschen
Landtag
(weit
ab
jeder
Wohnbebauung)
bei
einem
zünftigen
Bierchen
trug
der
Minister
seine
Pläne
vor,
und
alle
FDP-
Mandatsträger
applaudieren
in
Pressemitteilungen
und
fordern
"
18-
mal
bis
3
Uhr"
auch
in
ihrer
Stadt.
So
weit
die
Theorie
der
Liberalen,
die
wahrscheinlich
nicht
in
Vierteln
wohnen
und
schlafen,
in
denen
es
laut
zugeht.
Wie
wollen
die
denn
sicherstellen,
dass
Lachen
und
Gläserklirren
nicht
lauter
werden,
als
der
zulässige
Lärmpegel
eines
"
gepflegten
Gespräches"
?
Wer
auf
seinem
Miet-
Balkon
grillen
will,
darf
dies,
wenn
überhaupt
vom
Vermieter
erlaubt,
nur
wenige
Male
im
Jahr.
Wer
die
private
Fete
in
der
Wohnung
feiert,
muss
ab
22
Uhr
Zimmerlautstärke
einhalten.
Immer
wieder
höchstrichterlich
festgesetzt
zum
Schutz
der
Nachbarn
vor
Lärm
und
Geruch.
Nun
sollen
Biergärten
formlos
18-
mal
im
Jahr
bis
3
Uhr
geöffnet
haben
dürfen?
Ohne
ausreichende
Mittel,
den
Lärm
zu
stoppen?
Gut,
dass
das
Osnabrücker
Ordnungsamt
dem,
in
reinen
Wohngebieten,
wohlgemerkt,
nicht
zustimmt.
FÜR
BIERGÄRTEN
in
Wohngebieten
ist
in
Osnabrück
auch
weiterhin
um
22
Uhr
Schluss.
Foto:
Uwe
Lewandowski
Autor:
d.