User Online: 1 | Timeout: 06:20Uhr ⟳ | Ihre Anmerkungen | NUSO-Archiv | Info | Auswahl | Ende | AAA  Mobil →
NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Datensätze des Ergebnis
Suche: Auswahl zeigen
Treffer:1
Sortierungen:
Anfang der Liste Ende der Liste
1. 
(Korrektur)Anmerkung zu einem Zeitungsartikel per email Dieses Objekt in Ihre Merkliste aufnehmen (Cookies erlauben!)
Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Inhalt:
Überschrift:
Autofahrer blitzt mit Klage ab
Zwischenüberschrift:
Tempo 20 auf Skandalstrekce in Hellern ist rechtens
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Autofahrer blitzt mit Klage ab

Tempo 30 auf Skandalstrecke in Hellern ist rechtens

OSNABRÜCK. Tempo 30 auf Osnabrücks Skandalstrecke bleibt: Das Verwaltungsgericht hält das strenge Tempolimit auf dem Hasberger Weg für gerechtfertigt und weist die Klage eines Temposünders ab.

Ein Autofahrer, der mit 65 km/ h geblitzt worden war, hatte die Stadt verklagt. Die Buße: 75 Euro und drei Punkte in Flensburg. Die Begrenzung auf 30 km/ h sei an dieser Stelle unnötig und nicht gerechtfertigt, meint er. Der Wunsch der Anlieger allein könne keine Rechtfertigung für ein extremes Tempolimit sein, argumentierte die Klagevertreterin, Rechtsanwältin Maike Soggiu, die selbst am Hasberger Weg wohnt. Ein Limit von 50 km/ h wäre " absolut ausreichend", sagte sie vor Gericht. Das zeigten auch die Radarkontrollen: Die durchschnittliche Geschwindigkeit lag bei Tempo 50.

Das Verwaltungsgericht folgte dieser Argumentation nicht. Die Stadt habe ein Ermessensspielraum, wenn sie Verkehrsbeschränkungen verfüge. Dieser Ermessensspielraum sei im Fall Hasberger Weg fehlerfrei angewandt worden, so das Gericht. Dass ein Tempolimit an dieser Straße geboten sei, stehe außer Zweifel. Es liege dann im Ermessen der Behörde, die Interessen der Anlieger (die Tempo 30 wollen) und das Interesse der Autofahrer (die zügig vorankommen wollen) abzuwägen. Das Interesse des Autofahrers beschränke sich im Wesentlichen darauf, freie Fahrt für freie Bürger einzufordern, so der Vorsitzende Richter. Wenn die Stadt dem Schutzbedürfnis der Anwohner Vorrang einräume, sei das nicht zu beanstanden.

Die Vertreterin der Stadt vor Gericht, die (welch ein Zufall) auch am Hasberger Weg wohnt, hatte zuvor das Tempolimit verteidigt. Die Straße ist nach ihren Worten so schmal, dass Autofahrer beim Begegnungsverkehr auf den Randstreifen ausweichen müssen. Es gibt keine Rad- oder Fußwege, der Randstreifen ist nicht befestigt, an der Straße leben Familien mit kleinen Kindern. Der Hasberger Weg ist ein Schleichweg zwischen Hellern und Hasbergen. 2003 waren bei Radarkontrollen 420 Raser erwischt worden.

Hasberger Weg - die Vorgeschichte

Im Oktober 2000 erlässt die Stadt ein Tempolimit von 50 km/ h auf dem Hasberger Weg. Den Anwohnern ist das noch zu schnell. Sie setzen im November 2002 die Reduzierung auf Tempo 30 für einen Abschnitt durch, an dem fünf Hauser stehen und Familien mit Kindern leben. Viele Autofahrer ignorieren das Limit, weshalb die Stadt im August 2003 mobile Radarstationen aufbaut - zunächst nur zu statistischen Zwecken, wie es heißt. Bei acht Kontrollen zu verschiedenen Tageszeiten tappen 420 Autofahrer in eine der Radarfallen. Das sind 44 Prozent der gemessenen Autofahrer. Das ist Rekord für die angebliche Blitzhauptstadt. Nie zuvor wurden mehr Raser an einem Kontrollpunkt erwischt. Üblich sind nach den Erfahrungen der Kontrolleure etwa zehn Prozent. Wegen der " massivsten Überschreitungen" bittet die Stadt die Raser doch zur Kasse. Die Empörung ist groß. Die Erwischten sammeln sich und kündigen Klage gegen das Tempolimit an. Einige mutmaßen, dass ein Ratsmitglied, das in der Nahe wohnt, die Finger im Spiel hat. Im Frühjahr 2004 entwickelt sich der Streit zur Posse: Die Tempo-30-Schilder werden von Unbekannten mit schwarzer Farbe unkenntlich gemacht Die Stadt hängt ein neues Schild auf unerreichbare 3.50 Meter Hohe auf. Die Rache folg auf dem Fuße: Unbekannte knicken die Stange mit brachialer Gewalt einfach um.

Herbst 2003: Tempo 30.

Sommer 2004: Wer war das?

3.50 Meter hoch, zum Schutz vor Randalierern.

Auf dem Hasberger Weg gilt weiter Tempo 30. Das Verwaltungsgericht gab der Stadt Recht: Das Interesse der Anwohner wiegt schwerer als das Interesse der Autofahrer. Foto: Gert westdorp
Autor:
Wilfried Hinrichs


Anfang der Liste Ende der Liste