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Erscheinungsdatum:
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aus Zeitung:
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Inhalt:
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Überschrift:
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Waldbrand: Die Gefahr hält an
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Zwischenüberschrift:
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Rauchen verboten
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Artikel:
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Originaltext:
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Waldbrand Die Gefahr hält an Rauchen verboten OSNABRÜCK. Wegen der anhaltenden Waldbrandgefahr weist die Stadt Osnabrück auf die Einhaltung der unverändert geltenden Verordnung zur Verhütung von Waldbränden hin. Danach ist es verboten, Wälder, Moore und Heidegcbiete zu befahren oder in deren unmittelbarer Nähe Feuer anzuzünden, zu rauchen und mit feuergefährlichen Gegenständen umzugehen. Ebenfalls verboten ist das Grillen. Dies gilt auch für die extra angelegten und ausgewiesenen Grillplätze. Auf den Grillplätzen am Rubbenbruchsee und auf dem Schinkelberg sind entsprechende Schilder aufgestellt worden. Ausgenommen sind Fahrten zur Bewirtschaftung der Flächen sowie zur Jagdausübung. Verstöße gegen die Verordnung können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 5000 Euro geahndet werden.
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