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1
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1.
Erscheinungsdatum:
28.07.2006
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Kombinierte
Rad-
und
Fußwege
sind
per
Beschluss
in
Bezug
auf
die
Räumdienste
zu
Gehwegen
erklärt
und
daher
nicht
mehr
von
der
Stadt,
sondern
von
den
Anrainern
zu
räumen.
Die
Neue-
Oz.de
hat
im
Internet
eine
Liste
der
betroffenen
Straßen
aufgestellt.
Bild
zeigt
Straßenschild
(Rad-
Und
Fußweg)
.
Überschrift:
Jetzt müssen die Anlieger fegen
Zwischenüberschrift:
Kombi-Wege zu Gehwegen erklärt
Artikel:
Originaltext:
Jetzt
müssen
die
Anlieger
fegen
Kombi-
Wege
zu
Gehwegen
erklärt
OSNABRÜCK.Wer
denkt
bei
dieser
Hitze
an
den
Winter?
Die
Anlieger
von
Straßen
mit
"
kombinierten
Geh-
und
Radwegen"
sollten
das
tun.
Denn
auf
sie
kommt
im
Winter
mehr
Arbeit
zu.
Der
Stadtrat
hat
auf
Wunsch
des
Abfallwirtschaftsbetriebes
die
Straßenreinigungssatzung
geändert.
Die
"
Reinigungspflichten"
-
und
das
ist
vor
allem
der
Räumdienst
im
Winter
-
werden
den
Anliegern
dieser
Kombi-
Wege
übertragen.
Betroffen
sind
die
Bewohner
an
etwa
60
Straßen.
Zu
erkennen
sind
die
kombinierten
Rad-
und
Gehwege
an
den
blauen
Schildern
mit
den
beiden
Piktogrammen
und
einem
waagerechten
Trennungsstrich.
Die
waagerechte
Komponente
ist
wichtig.
Wo
ein
senkrechter
Strich
auf
dem
Schild
Rad-
und
Fußwegsymbole
trennt,
handelt
es
sich
um
getrennte
Wege.
Da
gilt
weiterhin:
Den
Radweg
säubern
die
Mitarbeiter
des
Abfallwirtschaftsbetriebes,
den
Gehweg
die
Anlieger.
Bisher
Radwege
Die
Kombi-
Wege,
die
Radler
und
Fußgänger
gleichrangig
benutzen
können,
wurden
bislang
als
Radwege
behandelt
und
mussten
deshalb
vom
Abfallwirtschaftsbetrieb
gereinigt
werden.
Jetzt
gelten
sie
als
Gehwege
und
werden
der
Obhut
der
Anlieger
übergeben.
Hintergrund
ist
eine
Entscheidung
des
Bundesgerichtshofes,
wonach
an
die
Reinigung
der
kombinierten
Wege
kein
höherer
Anspruch
zu
stellen
ist
als
an
die
der
normalen
Gehwege.
Im
Klartext:
Es
ist
nicht
nötig,
dass
die
professionellen
Schneeschieber
der
Stadt
die
Kombi-
Wege
räumen.
Der
Besen
der
Anwohner
tut'
s
auch.
"
Hinsichtlich
des
Inhalts
und
Umfangs
der
Räum-
und
Streupflicht
sei
allein
auf
die
Belange
der
Fußgänger
abzustellen"
,
zitiert
der
Abfallwirtschaftsbetrieb
die
Bundesrichter.
Willkommenes
Urteil
Den
städtischen
Saubermännern
kommt
diese
höchstrichterliche
Entscheidung,
sehr
gelegen.
Der
Abfallwirtschaftsbetrieb
könne
den
Winterdienst
("
der
unverzüglich
durchzuführen
ist"
)
auf
diesen
Wegen
gar
nicht
leisten,
ließ
er
die
Politiker
wissen.
Kombi-
Wege,
die
so
ausgeschildert
sind,
gelten
jetzt
als
Gehwege
und
müssen
von
den
Anliegern
gereinigt
werden.Foto:
Klaus
Lindemann
Autor:
hin