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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Inhalt:
Überschrift:
Hohe Rechenkunst
Zwischenüberschrift:
Wenn Anlieger zahlen müssen: Beispiel Straßburger Platz
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
OSNABRÜCK. Es geht ums Geld. In einigen Pillen «um ziemlich viel Geld. Die Straßen im Viertel rund um den Straßburger Platz werden erneuert. Und wer wie viel zahlen muss, entscheiden wahrscheinlich die Gerichte.

Nicht dass das ungewöhnlich wäre: Die allermeisten Bescheide nach Straßenerneuerungen werden angefochten und gehen vors Verwaltungsgericht, sagt ein Mitarbeiter der Verwaltung während einer Informationsveranstaltung in der Möser-Realschule.

Das Kommunale Abgabengesetz ist höchst kompliziert, und vieles ist Auslegungssache. Die Verwaltung weiß um die Empfindlichkeiten und geht mit Kostenschätzungen sehr vorsichtig um. Zu groß ist die Sorge, am Ende darauf festgenagelt zu werden. " Ängste entstehen. Gerüchte kommen auf. Missstimmung vergiftet das Klima", schreibt ein Anlieger der Bismarckstraße an die Neue OZ, nachdem in mehreren Veranstaltungen die alles entscheidende Frage unbeantwortet geblichen war: Was kostet es?

Jetzt legte die Verwaltung die Karten auf den Tisch. In der Möser-Realschule präsentierte sie Pläne, in denen handschriftlich zu jeder Parzelle die voraussichtlich zu zahlende Summe vermerkt ist. Die Zahlen reichen von 4100 bis 38 800 Euro.

Die Reaktionen sind unterschiedlich. " Das ist nicht so viel, wie ich befürchtet habe", sagt ein Mann und zeigt auf sein Grundstück an der Bismarckstraße. 13100 Euro lautet seine Summe für die Abschlagszahlung, die bei Beginn der Bauarbeiten fällig wird. Eine ältere Dame fasst sich beim Blick auf den Plan an den Kopf: Sie ist doppelt dabei, weil ihr Grundstück an Bismarck- und Moltkestraße grenzt. Zusammen macht das über 7000 Euro für die Rentnerin. Am härtesten trifft es den Eigentümer eines anderen Eckgrundstücks, der zusammen rund 62000 Euro für den Ausbau der Straßen zahlen muss.

Doch darüber ist möglicherweise das letzte Wort noch nicht gesprochen. Denn unklar ist, ob die Anlieger die Abschnittsbildung in der von der Verwaltung gewählten Form mittragen werden. Einige Anlieger der Roonstraße und Moltkestraße sollen den Ausbau des Straßburger Platzes mitbezahlen.

Das funktioniert so: Neun Anlieger hat der Straßburger Platz. Würde der Platz als eigene Straße betrachtet und abgerechnet, müssten sich diese neun mit der Stadt die Kosten teilen. Wegen der einseitigen Bebauung gelten besondere Abrechnungsvorschriften, die wir hier aber außer Acht lassen, um das Ganze nicht noch komplizierter zu machen. Fest steht: Die neun Betroffenen würden erheblich zur Kasse gebeten werden. Die Verwaltung betrachtet den Platz aber nicht isoliert, sondern sieht ihn als Teil eines Straßenverlaufs: Von der nördlichen Moltkestraße kommend, schlägt die Straße auf dem Straßburger Platz einen Bogen und geht in die nördliche Roonstraße über (siehe Grafik). An diesem langen Abschnitt liegen 33 Grundstücke. Die Kosten des Platzes werden also auf viel mehr Schultern verteilt.

Wie solche Abschnitte gebildet werden, ist Ermessenssache. Gesetze können das auch nicht bis ins Kleinste regeln. Fachleute sagen, letztlich entscheide der Eindruck vor Ort - und damit ist der Streit programmiert.

Anlass des Straßenneubaus ist die Erneuerung der Kanalisation. Dte Stadtwerke tauschen die alten Mischrohre (die Regen- und Abwasser zusammen abfuhren) gegen getrennte Systeme aus. 2008 sollen die Kanalarbeiten in dem Viertel beendet sein. Anschließend werden die Straßen erneuert, die ihr historisches Kopfsteinpflaster behalten sollen.

Kommunalabgabengesetz

Das Niedersächsische Kommunalabgabengesetz regelt die Kostenübernahme bei Straßenneubauten. Sammelstraßen (die auch Durchgangsverkehr aufnehmen) werden anders behandelt als reine Anliegerstraßen. Bei diesen zahlen die Grundeigentümer 75 Prozent der Ausbaukosten, die Kommune 25 Prozent. Grenzen öffentliche Grünflachen an, werden die dafür fälligen Beitrage in der Regel auf die privaten Grundeigentümer abgewalzt. Und so wird gerechnet: Die Stadt bildet Straßenabschnitte und ermittelt die Kosten für den Ausbau dieses Bereichs. Jetzt wird die Gesamtfläche aller Grundstücke ermittelt, die an diesem Abschnitt liegen. Daraus ergibt sich ein Quadratmeterpreis, den die Anlieger zahlen müssen. Je größer ihr Grundstück, umso höher der Beitrag. Eckgrundstücke sind zu jeder Straße beitragspflichtig. Werden die Gebäude nur zu Wohnzwecken genutzt, reduziert sich der Beitrag um 40 Prozent. Auch die Geschosszahl fließt in die Beitragsbemessung ein.

Der Straßburger Platz wird in den kommenden Jahren runderneuert. Auf die Anlieger des Platzes und der angrenzenden Straßen kommen erhebliche finanzielle Belastungen zu. Foto: Gert Westdörp
Autor:
hin


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