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1.
Erscheinungsdatum:
04.08.2006
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Bericht
mit
Bild
des
gepflasterten
Straßburger
Platzes
über
finanziellen
Belastung
der
Anrainer
bei
Sanierungen
der
angrenzenden
Straßen
und
Plätze
(Kommunalabgabengesetz)
.
Überschrift:
Hohe Rechenkunst
Zwischenüberschrift:
Wenn Anlieger zahlen müssen: Beispiel Straßburger Platz
Artikel:
Originaltext:
OSNABRÜCK.
Es
geht
ums
Geld.
In
einigen
Pillen
«um
ziemlich
viel
Geld.
Die
Straßen
im
Viertel
rund
um
den
Straßburger
Platz
werden
erneuert.
Und
wer
wie
viel
zahlen
muss,
entscheiden
wahrscheinlich
die
Gerichte.
Nicht
dass
das
ungewöhnlich
wäre:
Die
allermeisten
Bescheide
nach
Straßenerneuerungen
werden
angefochten
und
gehen
vors
Verwaltungsgericht,
sagt
ein
Mitarbeiter
der
Verwaltung
während
einer
Informationsveranstaltung
in
der
Möser-
Realschule.
Das
Kommunale
Abgabengesetz
ist
höchst
kompliziert,
und
vieles
ist
Auslegungssache.
Die
Verwaltung
weiß
um
die
Empfindlichkeiten
und
geht
mit
Kostenschätzungen
sehr
vorsichtig
um.
Zu
groß
ist
die
Sorge,
am
Ende
darauf
festgenagelt
zu
werden.
"
Ängste
entstehen.
Gerüchte
kommen
auf.
Missstimmung
vergiftet
das
Klima"
,
schreibt
ein
Anlieger
der
Bismarckstraße
an
die
Neue
OZ,
nachdem
in
mehreren
Veranstaltungen
die
alles
entscheidende
Frage
unbeantwortet
geblichen
war:
Was
kostet
es?
Jetzt
legte
die
Verwaltung
die
Karten
auf
den
Tisch.
In
der
Möser-
Realschule
präsentierte
sie
Pläne,
in
denen
handschriftlich
zu
jeder
Parzelle
die
voraussichtlich
zu
zahlende
Summe
vermerkt
ist.
Die
Zahlen
reichen
von
4100
bis
38
800
Euro.
Die
Reaktionen
sind
unterschiedlich.
"
Das
ist
nicht
so
viel,
wie
ich
befürchtet
habe"
,
sagt
ein
Mann
und
zeigt
auf
sein
Grundstück
an
der
Bismarckstraße.
13100
Euro
lautet
seine
Summe
für
die
Abschlagszahlung,
die
bei
Beginn
der
Bauarbeiten
fällig
wird.
Eine
ältere
Dame
fasst
sich
beim
Blick
auf
den
Plan
an
den
Kopf:
Sie
ist
doppelt
dabei,
weil
ihr
Grundstück
an
Bismarck-
und
Moltkestraße
grenzt.
Zusammen
macht
das
über
7000
Euro
für
die
Rentnerin.
Am
härtesten
trifft
es
den
Eigentümer
eines
anderen
Eckgrundstücks,
der
zusammen
rund
62000
Euro
für
den
Ausbau
der
Straßen
zahlen
muss.
Doch
darüber
ist
möglicherweise
das
letzte
Wort
noch
nicht
gesprochen.
Denn
unklar
ist,
ob
die
Anlieger
die
Abschnittsbildung
in
der
von
der
Verwaltung
gewählten
Form
mittragen
werden.
Einige
Anlieger
der
Roonstraße
und
Moltkestraße
sollen
den
Ausbau
des
Straßburger
Platzes
mitbezahlen.
Das
funktioniert
so:
Neun
Anlieger
hat
der
Straßburger
Platz.
Würde
der
Platz
als
eigene
Straße
betrachtet
und
abgerechnet,
müssten
sich
diese
neun
mit
der
Stadt
die
Kosten
teilen.
Wegen
der
einseitigen
Bebauung
gelten
besondere
Abrechnungsvorschriften,
die
wir
hier
aber
außer
Acht
lassen,
um
das
Ganze
nicht
noch
komplizierter
zu
machen.
Fest
steht:
Die
neun
Betroffenen
würden
erheblich
zur
Kasse
gebeten
werden.
Die
Verwaltung
betrachtet
den
Platz
aber
nicht
isoliert,
sondern
sieht
ihn
als
Teil
eines
Straßenverlaufs:
Von
der
nördlichen
Moltkestraße
kommend,
schlägt
die
Straße
auf
dem
Straßburger
Platz
einen
Bogen
und
geht
in
die
nördliche
Roonstraße
über
(siehe
Grafik)
.
An
diesem
langen
Abschnitt
liegen
33
Grundstücke.
Die
Kosten
des
Platzes
werden
also
auf
viel
mehr
Schultern
verteilt.
Wie
solche
Abschnitte
gebildet
werden,
ist
Ermessenssache.
Gesetze
können
das
auch
nicht
bis
ins
Kleinste
regeln.
Fachleute
sagen,
letztlich
entscheide
der
Eindruck
vor
Ort
-
und
damit
ist
der
Streit
programmiert.
Anlass
des
Straßenneubaus
ist
die
Erneuerung
der
Kanalisation.
Dte
Stadtwerke
tauschen
die
alten
Mischrohre
(die
Regen-
und
Abwasser
zusammen
abfuhren)
gegen
getrennte
Systeme
aus.
2008
sollen
die
Kanalarbeiten
in
dem
Viertel
beendet
sein.
Anschließend
werden
die
Straßen
erneuert,
die
ihr
historisches
Kopfsteinpflaster
behalten
sollen.
Kommunalabgabengesetz
Das
Niedersächsische
Kommunalabgabengesetz
regelt
die
Kostenübernahme
bei
Straßenneubauten.
Sammelstraßen
(die
auch
Durchgangsverkehr
aufnehmen)
werden
anders
behandelt
als
reine
Anliegerstraßen.
Bei
diesen
zahlen
die
Grundeigentümer
75
Prozent
der
Ausbaukosten,
die
Kommune
25
Prozent.
Grenzen
öffentliche
Grünflachen
an,
werden
die
dafür
fälligen
Beitrage
in
der
Regel
auf
die
privaten
Grundeigentümer
abgewalzt.
Und
so
wird
gerechnet:
Die
Stadt
bildet
Straßenabschnitte
und
ermittelt
die
Kosten
für
den
Ausbau
dieses
Bereichs.
Jetzt
wird
die
Gesamtfläche
aller
Grundstücke
ermittelt,
die
an
diesem
Abschnitt
liegen.
Daraus
ergibt
sich
ein
Quadratmeterpreis,
den
die
Anlieger
zahlen
müssen.
Je
größer
ihr
Grundstück,
umso
höher
der
Beitrag.
Eckgrundstücke
sind
zu
jeder
Straße
beitragspflichtig.
Werden
die
Gebäude
nur
zu
Wohnzwecken
genutzt,
reduziert
sich
der
Beitrag
um
40
Prozent.
Auch
die
Geschosszahl
fließt
in
die
Beitragsbemessung
ein.
Der
Straßburger
Platz
wird
in
den
kommenden
Jahren
runderneuert.
Auf
die
Anlieger
des
Platzes
und
der
angrenzenden
Straßen
kommen
erhebliche
finanzielle
Belastungen
zu.
Foto:
Gert
Westdörp
Autor:
hin