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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Inhalt:
Überschrift:
Neu: Energiepass für Gebäude
Zwischenüberschrift:
Verpflichtung in allen EU-Ländern
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
In privaten Haushalten stellen die Heizkosten den größten Anteil an den Betriebskosten. Um Mietern oder auch Käufern einer Immobilie mehr Transparenz hinsichtlich der Heizkosten zu bieten, werden ab dem 4.1.2006 alle EU-Mitgliedsstaaten verpflichtet einen Energiepass für Gebäude einzuführen.

Alle Gebäudeeigentümer müssen demnach Miet- und Kauf Interessenten bei der Neuvermietung bzw. beim Kauf von Gebäuden einen Energiepass vorlegen. Die genauen Regelungen werden in der Energieeinsparverordung (EnEV) 2006 veröffentlicht.

Mieter, Käufer und Pächter von Gebäuden oder Wohnungen haben ab dem 4.1.2006 das Recht, vor Vertragsabschluss den Energiepass einzusehen. Bei bestehenden Vertragsverhältnissen muss kein Energiepass vorgelegt werden. Der Energiepass dient ausschließlich der Informationen des künftigen Nutzers.

Der Energiepass soll auf dem Immobilienmarkt zu einem wirksamen Instrument für Verbraucher werden, um eine bundesweite Vergleichbarkeit im Energiebedarf eines Gebäudeszu schaffen. Mit dem Energiepass-Label soll schon bald so selbstverständlich mit der Energieeffizienz geworben werden, wie es bei Kühlschränken und Waschmaschinen längst üblich ist.

Die Berechnung der Energieeffizienz des Gebäudes ist auch gleichzeitig eine Gebäudediagnose. Energetische Schwachstellen werden erkannt und beschrieben. Wenn das Gebäude energetisch " schlecht" und umfassende Modernisierungen empfehlenswert sind, sollte dies jedoch durch eine gesonderte Diagnose erfolgen.

Energiesparberatung vor Ort nutzen

Im Rahmen einer staatlich geförderten " Energiesparberatung vor Ort" haben jedoch Hausbesitzer bis zum 31.12.2006 die Möglichkeit, eine kostengünstige Gebäudeanalyse inklusive Solarberechnung in Anspruch zu nehmen. In diesem Zusammenhang kann dann auch der künftig geforderte Energiepass erstellt werden. Des Weiteren werden bei der " Energiesparberatung vor Ort" alle möglichen Zuschüsse und Förderprogramme (z.B. Gebäudesanierungsprogramm Zzt. 1, 61 %) dargestellt. Um in den Genuss dieser Förderungen zu kommen muss das Wohngebäude lediglich bis zum 31.12.1987 fertig gewesen sein. (see)
Autor:
see


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