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Frist für Hersteller von Elektrogeräten
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Frist für Hersteller von Elektrogeräten Osnabrück In gut einem Monat müssen Hersteller und Importeure von Elektro- und Elektronikgeräten die neuen Pflichten des Elektro- und Elektronikgesetzes erfüllen. Darauf macht die Industrie- und Handelskammer (IHR) Osnabrück-Emsland aufmerksam. Jedes betroffene Unternehmen muss spätestens am 24. November bei der Stiftung Elektro-Altgeräte-Register registriert sein. " Eine verspätete oder versäumte Registrierung kann Bußgelder von bis zu 50000 Euro nach sich ziehen", sagt IHK-Geschäftsführer Marco Graf. Weitere Informationen zum Thema im Internet unter der Anschrift www.osnabrueck.ihk24.de, telefonisch unter 054l/ 353315.
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