User Online: 1 |
Timeout: 04:44Uhr ⟳ |
Ihre Anmerkungen
|
NUSO-Archiv
|
Info
|
Auswahl
|
Ende
|
A
A
A
Mobil →
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Themen ▾
Baumschutz (112)
Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) (360)
Die Arbeit der Stadtgaertner seit 1891 (975)
Die Hase und ihre Nebengewaesser (3007)
Gartenprojekte (22)
Klimageschichte (seit 1874) (162)
Konflikte um Kleingarten (25)
Konversionsflaechen (245)
Kooperation Baikal-Osnabrueck (25)
Umweltbildungszentrum(UBZ)1997-2018 (108)
Verein für Ökologie und Umweltbildung Osnabrueck (324)
Suche ▾
Einfache Suche
Erweiterte Suche
Listen ▾
Orte in Osnabrück
Themen zu Umwelt und Nachhaltigkeit
AkteurInnen
Bildung
Auswahllisten für wichtige Themen (im Aufbau)
Erscheinungsdatum (Index)
Ergebnis
Merkliste ▾
Merkliste zeigen
Merkliste löschen
Datensätze des Ergebnis
Suche:
Auswahl zeigen
Treffer:
1
Sortierungen:
Datum vorwärts
Datum rückwärts
1.
Erscheinungsdatum:
10.05.2006
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Die
Stadtverwaltung
möchte
mit
der
Gestaltungssatzung
"
Werbanlagen
Innenstadt"
das
einhatliche
Erscheinungsbild
zwischen
Krahnstraße,
und
Domhof
bis
zur
nördichen
Johannisstraße
erhalten.
Für
eine
einmonatige
Bürgerbeteiligung
liegt
der
Entwurf
für
die
Satzung
ab
10.
Mai
2005
im
Fachbereich
Städtbau
aus
oder
kann
im
internet
eingesehen
werden.
Blinkende
Lichter
sind
bspw.
nicht
erlaubt.
Überschrift:
Spielregeln für die Werbung an den Geschäften
Zwischenüberschrift:
Von heute an Bürgerbeteiligung
Artikel:
Originaltext:
Mit
der
Gestaltungssatzung
"
Werbeanlagen
Innenstadt"
möchte
die
Verwaltung
das
einheitliche
Erscheinungsbild
zwischen
Krahnstraße
und
Domhof
bis
zum
nördlichen
Abschnitt
der
Johannisstraße
erhalten.
In
dem
Entwurf,
der
ab
dem
10.
Mai
für
die
einmonatige
Bürgerbeteiligung
ausliegt,
sind
detailliert
die
Werbemöglichkeiten
an
den
Gebäuden
geregelt.
Das
Verfahren
geht
damit
in
die
Verlängerung,
da
der
letzte
Schritt
der
Bürgerbeteiligung
wiederholt
wird:
In
dem
neuen
Entwurf
wurden
"
einige
nachvollziehbare
Anregungen"
von
ansässigen
Geschäftsleuten
aufgenommen,
um
den
Spielraum
für
Werbeanlagen
auszuweiten,
erklärt
Fachbereichsleiter
Franz
Schürings.
Die
Satzung
sei
kein
"
Verhinderungselement
für
Werbeanlagen"
,
wie
es
im
Verwaltungsentwurf
heißt,
sondern
soll
Umfang
und
Form
auf
ein
"
ausgewogenes
Maß"
beschränken.
Gerade
die
Große
Straße
als
Geschäftsstraße
mit
zentraler
Bedeutung
sowie
der
nördliche
Abschnitt
der
Johannisstraße
zeichnen
sich
laut
Verwaltung
durch
eine
homogene
Bauweise,
insbesondere
in
den
Obergeschossen
der
Gebäude,
aus.
Um
"
schutzwürdige
Elemente
und
Strukturen
der
Osnabrücker
Innenstadt"
zu
bewahren,
seien
"
gewisse
Spielregeln"
für
die
Fassadengestaltung
notwendig"
,
sagt
Fachdienstleiter
Thomas
Rolf.
Detailliert
ist
aufgeführt,
in
welcher
Gebäudehöhe
Einzelbuchstaben
oder
Firmenembleme
angebracht
werden
dürfen
wie
auch
die
Häufigkeit
der
Werbung
pro
Fassadenseite.
Laut
Satzung
ist
die
Werbung
mit
blinkendem
oder
sich
bewegendem
Licht
ebenso
ausgeschlossen
wie
Reklame
auf
Dächern.
Nach
den
Beratungen
im
Stadtentwicklungsausschuss
könnte
der
Rat
nach
der
Sommerpause
die
Satzung
beschließen.
Die
Entwürfe
sind
ab
dem
10.
Mai
im
Fachbereich
Städtebau
(Dominikanerkloster,
Hasemauer
1)
oder
unter
www.osnabrueck.de
zu
sehen.
Autor:
hmd