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1.
Erscheinungsdatum:
17.03.2006
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Zwei
Leserbriefe
zu
dem
Artikeln
"
Stadt
hilft
den
Anliegern,
weil
ein
Meter
fehlt"
und
"
Es
fehlt
nicht
nur
ein
Meter"
vom
9.
und
14.
März.
Überschrift:
Nur ein Anlieger
Zugang verwehrt
Artikel:
Originaltext:
Nur
ein
Anlieger
Ein
betroffener
Anwohner
zu
den
Berichten
vom
9.
und
14.
März:
"
Stadt
hilft
den
Anliegern,
weil
ein
Meter
fehlt"
und
"
Es
fehlt
nicht
nur
ein
Meter"
:
"
Als
Mitglied
der
Eigentümergemeinschaft
Dielingerstraße
42
muss
ich
der
Berichterstattung
der
NOZ
zum
Bebauungsplan
Nr.
200
(Dielingerstraße,
Ost)
widersprechen
[...]
Die
geplante
Neuregelung
betrifft
drei
Anlieger,
denen
ein
Geh-
und
Fahrrecht
über
unser
Grundstück
eingeräumt
werden
soll.
Tatsächlich
geht
es
nur
um
die
Wünsche
eines
einzigen
Anliegers
(Krahnstraße
19)
,
da
von
den
anderen
beiden
Grundstücken
eines
rückseitig
gar
nicht
genutzt
wird
und
mit
dem
Eigentümer
des
dritten
Grundstücks
längst
eine
privatrechtliche
Nutzungsvereinbarung
besteht
[...]
In
dem
einzigen
strittigen
Fall
geht
es
darum,
dass
dieser
Anlieger
sein
Ladengeschäft
zur
Krahnstraße
(ca.
1977)
vergrößert
hat
und
dabei
den
Hauseingang
zu
den
Obergeschosswohnungen
kurzerhand
nach
hinten
zu
unserem
Innenhof
verlegt
hat.
Die
Bewohner
gehen
jetzt
über
unser
Grundstück,
wenn
sie
zu
ihren
Wohnungen
wollen.
Obwohl
dieses
Vorgehen
des
Eigentümers
sicherlich
eine
Eigenmächtigkeit
darstellt,
hat
unsere
Eigentümergemeinschaft
es
stets
geduldet.
Wir
wehren
uns
aber
dagegen,
dass
dieser
Anlieger
nun
auch
noch
ein
Fahrrecht
zur
Rückseite
seines
Grundstückes
erzwingen
will.
Für
sein
Ladengeschäft
ist
es
nicht
erforderlich,
er
betreibt
es
seit
Jahrzehnten
ohne
dieses
Fahrrecht.
Wir
würden
jedoch
mehrere
Stellplätze
verlieren
[...]
Wir
fragen
uns,
warum
die
Stadt
sich
für
die
Wünsche
eines
Einzelnen
derartig
massiv
einsetzt
und
unsere
begründeten
Interessen
einfach
hintanstellt.
Ausdrücklich
heißt
es
in
der
städtischen
Begründung,
dass
die
Planungsänderung
den
Grundstüsckseigentümer
Krahnstraße
19
in
die
Lage
versetzen
soll,
gerichtlich
erfolgreich
gegen
uns
vorzugehen.
Was
soll
das?
Wolfgang
Krause
Dielingerstraße
42b
Osnabrück
Zugang
verwehrt
Zum
selben
Thema
äußert
sich
der
Rechtsanwalt
des
angesprochenen
Geschäftsmanns:
"[...]
Sanierungsziel
der
Stadt
Osnabrück
waren
neben
der
Einrichtung
der
Fußgängerzone
in
der
Krahnstraße
die
rückwärtige
Erschließung
der
Grundstücke
über
den
Innenhof.
Dieses
Ziel
wurde
für
die
Anlieger
der
Krahnstraße
nicht
erreicht,
da
das
Geh-
und
Fahrrecht
nicht
ganz
an
die
Grundstücksgrenzen
heranreicht.
Es
fehlt
ein
Meter.
Diesen
Umstand
haben
einige
Anlieger
der
Dielingerstraße
dazu
ausgenutzt,
um
den
Anliegern
der
Krahnstraße
den
Zugang
zu
den
Grundstücken
über
den
Innenhof
zu
verwehren.
Am
20.
Juni
1997
wurde
sogar
ein
Holzzaun
vor
einem
Haupteingang
an
der
Rückseite
errichtet
und
die
Anlieger
der
Krahnstraße
eingesperrt.
Erst
durch
Einschaltung
des
Amtsgerichts
Osnabrück
konnte
der
Holzzaun
unter
Androhung
von
Ordnungsgeld
gegen
die
Anlieger
der
Dielingerstraße
wieder
beseitigt
werden.
Den
Anliegern
der
Krahnstraße
wurde
die
Zufahrt
durch
den
Innenhof
durch
eine
Schranke
verwehrt
und
der
Zugang
durch
ein
Eisentor
beeinträchtigt.
Eine
vertragliche
Einigung
konnte
wegen
einiger
weniger
Eigentümer
nicht
getroffen
werden.
Deshalb
will
jetzt
die
Stadt
Osnabrück
den
Anliegern
der
Krahnstraße
durch
die
Änderung
des
Bebauungsplanes
helfen.
In
erster
Linie
geht
es
um
ein
Gehrecht.
Das
Fahrrecht
wird
nur
für
Notfälle
(Krankenwagen,
Feuerwehr)
benötigt.
Die
Lebensqualität
von
hundert
Anwohnern
werden
deshalb
durch
die
Planänderung
nicht
beeinträchtigt.
Die
Hauseingänge
waren
immer
an
der
Rückseite
der
Krahnstraße.
Es
soll
ein
dreißig
Jahre
langer
Rechtsstreit
beendet
werden
[...)"
Dr.
Christian
Mohrbutter
Georgstraße
7
/
9
Osnabrück
Autor:
Wolfgang Krause, Dr. Christian Mohrbutter