User Online: 3 | Timeout: 00:41Uhr ⟳ | Ihre Anmerkungen | NUSO-Archiv | Info | Auswahl | Ende | AAA  Mobil →
NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Datensätze des Ergebnis
Suche: Auswahl zeigen
Treffer:1
Sortierungen:
Anfang der Liste Ende der Liste
1. 
(Korrektur)Anmerkung zu einem Zeitungsartikel per email Dieses Objekt in Ihre Merkliste aufnehmen (Cookies erlauben!)
Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Inhalt:
Überschrift:
Zu Lebzeiten das Grab reservieren
Zwischenüberschrift:
Stadt ändert Friedhofssatzung
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Zu Lebzeiten das Grab reservieren

Stadt ändert Friedhofssatzung

hin OSNABRÜCK. Mehr Freiheit auf dem Friedhof: Die Stadt schafft die Möglichkeit, zu Lebzeiten die letzte Ruhestätte zu wählen.

Der Stadtrat wird heute Abend die neue Friedhofssatzung beraten, die den Bürgern auch bei der Wahl der Bestattungsform mehr Spielraum einräumt. . Ändern werden sich auch die Gebühren: Urnenbestattungen werden erheblich teurer - vorausgesetzt, die Mehrheit des Rates folgt der Empfehlung des zuständigen Ausschusses. Und das gilt als sicher.

Wer jetzt seine Grabstätte wählt, muss sie auch jetzt bezahlen. Die Gebühr wird um 20 Prozent reduziert, solange die Grabstätte leer ist. Zweite Bedingung: Es können nur zwei Grabstellen mit gleicher Nutzungsdauer in einer Grabstätte reserviert werden. Das Nutzungsrecht kann auf Antrag der Nachkommen um mindestens 2 und höchstens 99 Jahre verlängert werden.

Neu eingeführt werden Urnengemeinschaftsgräber, für die es keine Pflicht zur Pflege geben wird. Auf diesen Gemeinschaftsanlagen können Tafeln mit den Namen und Lebensdaten der Verstorbenen angebracht werden. Auch den " Friedwald" wird es in Osnabrück bald geben. Dabei werden biologisch abbaubare Urnen mit der Asche eines Verstorbenen direkt an der Wurzel eines Baumes vergraben.

Neu ist auch, dass die Osnabrücker Friedhöfe nicht länger den Osnabrückern vorbehalten bleiben. " Wenn zum Beispiel ein Düsseldorfer in Osnabrück beerdigt

" Die Friedhöfe dienen der Bestattung Verstorbener"

Friedhofssatzung, Paragraf 2

werden will, dann ist das jetzt möglich", sagt Klaus Schröder, Leiter des Eigenbetriebs Grünflächen und Friedhöfe. Das macht eine posthume Familienzusammenführung möglich und erleichtert Angehörigen die Grabpflege. Früher stand in der Satzung, dass Friedhöfe zur Bestattung von Verstorbenen dienten, " die zum Zeitpunkt ihres Ablebens Einwohner der Stadt waren..." Der Nebensatz wurde gestrichen. Jetzt heißt Paragraf 2: " Die Friedhöfe dienen der Bestattung Verstorbener."

Die neuen Gebühren

Die neue Gebührenordnung orientiert sich am so genannten Kölner Modell, das bei der Gebührenbemessung je zur Hälfte die Größe der Grabstätte und einen Anteil an den Allgemeinkosten zu Grunde legt. Eine Erdbestattung (Reihengrab) kostet in Zukunft 1450 Euro. das sind 140 Euro mehr. Die Gebühren für Urnenbestattungen werden mehr als verdoppelt: von 400 auf 850 Euro. die anonyme Bestattung von 420 auf 870 Euro. Ein Baumgrab kostet 890 Euro. ein Wiesengrab 910 Euro. Diese Bestattungsformen ließ die alte Satzung nicht zu. Die SPD kritisiert die geplante Gebührenordnung als sozial unausgewogen, weil allein die kostengünstigen Beisetzungsformen verteuert würden.
Autor:
hin


Anfang der Liste Ende der Liste