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1
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1.
Erscheinungsdatum:
28.03.2006
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Bericht
über
geplante
Friedhofssatzungsänderung
und
einer
Gebührenerhöhung
über
die
der
Stadtrat
heute
berät.
Überschrift:
Zu Lebzeiten das Grab reservieren
Zwischenüberschrift:
Stadt ändert Friedhofssatzung
Artikel:
Originaltext:
Zu
Lebzeiten
das
Grab
reservieren
Stadt
ändert
Friedhofssatzung
hin
OSNABRÜCK.
Mehr
Freiheit
auf
dem
Friedhof:
Die
Stadt
schafft
die
Möglichkeit,
zu
Lebzeiten
die
letzte
Ruhestätte
zu
wählen.
Der
Stadtrat
wird
heute
Abend
die
neue
Friedhofssatzung
beraten,
die
den
Bürgern
auch
bei
der
Wahl
der
Bestattungsform
mehr
Spielraum
einräumt.
.
Ändern
werden
sich
auch
die
Gebühren:
Urnenbestattungen
werden
erheblich
teurer
-
vorausgesetzt,
die
Mehrheit
des
Rates
folgt
der
Empfehlung
des
zuständigen
Ausschusses.
Und
das
gilt
als
sicher.
Wer
jetzt
seine
Grabstätte
wählt,
muss
sie
auch
jetzt
bezahlen.
Die
Gebühr
wird
um
20
Prozent
reduziert,
solange
die
Grabstätte
leer
ist.
Zweite
Bedingung:
Es
können
nur
zwei
Grabstellen
mit
gleicher
Nutzungsdauer
in
einer
Grabstätte
reserviert
werden.
Das
Nutzungsrecht
kann
auf
Antrag
der
Nachkommen
um
mindestens
2
und
höchstens
99
Jahre
verlängert
werden.
Neu
eingeführt
werden
Urnengemeinschaftsgräber,
für
die
es
keine
Pflicht
zur
Pflege
geben
wird.
Auf
diesen
Gemeinschaftsanlagen
können
Tafeln
mit
den
Namen
und
Lebensdaten
der
Verstorbenen
angebracht
werden.
Auch
den
"
Friedwald"
wird
es
in
Osnabrück
bald
geben.
Dabei
werden
biologisch
abbaubare
Urnen
mit
der
Asche
eines
Verstorbenen
direkt
an
der
Wurzel
eines
Baumes
vergraben.
Neu
ist
auch,
dass
die
Osnabrücker
Friedhöfe
nicht
länger
den
Osnabrückern
vorbehalten
bleiben.
"
Wenn
zum
Beispiel
ein
Düsseldorfer
in
Osnabrück
beerdigt
"
Die
Friedhöfe
dienen
der
Bestattung
Verstorbener"
Friedhofssatzung,
Paragraf
2
werden
will,
dann
ist
das
jetzt
möglich"
,
sagt
Klaus
Schröder,
Leiter
des
Eigenbetriebs
Grünflächen
und
Friedhöfe.
Das
macht
eine
posthume
Familienzusammenführung
möglich
und
erleichtert
Angehörigen
die
Grabpflege.
Früher
stand
in
der
Satzung,
dass
Friedhöfe
zur
Bestattung
von
Verstorbenen
dienten,
"
die
zum
Zeitpunkt
ihres
Ablebens
Einwohner
der
Stadt
waren..."
Der
Nebensatz
wurde
gestrichen.
Jetzt
heißt
Paragraf
2:
"
Die
Friedhöfe
dienen
der
Bestattung
Verstorbener."
Die
neuen
Gebühren
Die
neue
Gebührenordnung
orientiert
sich
am
so
genannten
Kölner
Modell,
das
bei
der
Gebührenbemessung
je
zur
Hälfte
die
Größe
der
Grabstätte
und
einen
Anteil
an
den
Allgemeinkosten
zu
Grunde
legt.
Eine
Erdbestattung
(Reihengrab)
kostet
in
Zukunft
1450
Euro.
das
sind
140
Euro
mehr.
Die
Gebühren
für
Urnenbestattungen
werden
mehr
als
verdoppelt:
von
400
auf
850
Euro.
die
anonyme
Bestattung
von
420
auf
870
Euro.
Ein
Baumgrab
kostet
890
Euro.
ein
Wiesengrab
910
Euro.
Diese
Bestattungsformen
ließ
die
alte
Satzung
nicht
zu.
Die
SPD
kritisiert
die
geplante
Gebührenordnung
als
sozial
unausgewogen,
weil
allein
die
kostengünstigen
Beisetzungsformen
verteuert
würden.
Autor:
hin