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1.
Erscheinungsdatum:
18.11.2005
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Das
im
Januar
vom
Bundestag
verabschiedete
neue
Elektro-
Gesetz
(ElektroG)
regelt
die
kostenlose
Rückgabe
alter
Elektro-
und
Elektronikgeräte
von
Verbrauchern
und
Handel.
Hersteller
müssen
sich
bis
zum
24.
November
bei
der
Stiftung
Elektro-
Altgeräte
Register
(EAR)
registrieren
lassen,
die
Händler
müssen
das
prüfen
und
Geräte
müssen
dauerhaft
entsprechend
gekennzeichnet
sein.
Überschrift:
Das neue Elektro-Gesetz
Artikel:
Originaltext:
Zur
Sache
Das
neue
Elektro-
Gesetz
Der
Bundestag
hat
im
Januar
ein
Gesetz
verabschiedet,
wonach
Verbraucher
ihren
Elektroschrott
künftig
gratis
bei
kommunalen
Sammelstellen
abgeben
können.
Die
Kosten
für
Entsorgung
und
Recycling
müssen
die
Hersteller
tragen.
Mit
dem
Gesetz
wird
die
kostenlose
Rückgabe
alter
Elektro-
und
Elektronikgeräte
von
Verbrauchern
und
Handel
geregelt.
Bundesweit
sollen
aus
privaten
Haushalten
mindestens
vier
Kilogramm
Altgeräte
pro
Einwohner
und
Jahr
gesammelt
werden.
Das
Parlament
hat
damit
eine
Richtlinie
der
Europäischen
Union
umgesetzt.
Nach
dem
ElektroG
müssen
sich
Hersteller
bis
zum
24.
November
bei
der
Stiftung
Elektro-
Altgeräte
Register
(EAR)
registrieren
lassen.
Tun
sie
das
nicht,
droht
eine
Geldbuße
bis
zu
50000
Euro
sowie
ein
Marktverbot.
Der
Händler
muss
sicherstellen,
dass
die
Hersteller
ihrer
angebotenen
Produkte
sich
bei
der
EAR
registriert
haben.
Ab
dem
24.
März
2006
sind
Elektro-
und
Elektronikgeräte
außerdem
dauerhaft
so
zu
kennzeichnen,
dass
der
Hersteller
zu
identifizieren
und
jedes
Gerät
mit
einem
entsprechenden
Symbol
versehen
ist.
Mehr
Infos
unter
www.stiftung-
ear.de.