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1.
Erscheinungsdatum:
18.11.2005
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Um
hohe
Geldstrafen
und
ein
Marktverbot
zu
vermeiden,
müssen
Hersteller
und
Importeure
von
Elektrogeräten
sich
im
Zuge
des
neuen
Elektro-
und
Elektronikgesetzes
(ElektroG)
,
das
die
Rücknahme
von
Elektroschrott
neu
regelt,
bis
zum
24.
November
registrieren
lassen.
Dabei
können
gegebenenfalls
auch
die
Händler
als
Hersteller
bzw.
Importeur
gelten,
die
wiederum
in
ihrem
Registrierungsantrag
bei
der
Stiftung
Elektro-
Altgeräte
Register
(EAR)
eine
jährlich
zu
erneuernde
insolvenzsichere
Finanzgarantie
nachweisen
müssen.
Mit
dem
noch
relativ
unbekannten
Gesetz,
das
die
Abgabe
von
Elektroschrott
an
zentralen
Sammelplätzen
ermöglichen
soll,
wird
EU-
Recht
umgesetzt.
Überschrift:
Stolperfalle für Elektronikhändler
Zwischenüberschrift:
Neues Elektro-Gesetz verpflichtet Hersteller - Bei Verstößen drohen Geldstrafen und Marktverbot
Artikel:
Originaltext:
Neues
Elektro-
Gesetz
verpflichtet
Hersteller
-
Bei
Verstößen
drohen
Geldstrafe
und
Marktverbot
Osnabrück
mho
Die
Zeit
läuft
ab.
Im
Zuge
des
neuen
Elektro-
und
Elektronikgerätegesetzes
(ElektroG)
,
das
die
Rücknahme
von
Elektroschrott
neu
regelt,
müssen
sich
Hersteller
und
Importeure
von
Elektrogeräten
bis
zum
24.
November
registrieren
lassen.
Sonst
drohen
hohe
Geldstrafen
und
ein
Marktverbot.
Doch
nicht
nur
die
Hersteller
sind
in
der
Pflicht.
Besonders
Händler
von
Elektro-
und
Elektronikware
könnte
es
unerwartet
treffen.
Viele
von
ihnen
ahnen
noch
nichts
von
dem,
was
auf
sie
zukommt.
Andreas
Meiners
von
der
Industrie-
und
Handelskammer
Osnabrück-
Emsland
warnt:
"
Händler
sollten
darauf
drängen
und
sicherstellen.dass
die
Hersteller
sich
registrieren
lassen."
Bislang
hätten
sich
nur
etwa
die
Hälfte
aller
Produzenten
bei
der
zuständigen
Stiftung
Elektro-
Altgeräte
Register
(EAR)
angemeldet.
"
Dies
bedeutet
eine
besondere
Gefahr
für
den
Handel"
,
sagt
der
Referent
für
Innovation
und
Umwelt.
Hier
liegt
das
Problem:
Paragraf
3,
Absatz
12
besagt,
dass
auch
der
Einzelhändler
als
Hersteller
gelten
kann,
der
schuldhaft
Elektro-
und
Elektronikgeräte
nicht
registrierter
Hersteller
zum
Verkauf
anbietet.
Kurz:
Egal,
ob
nur
wenige
Geräte
vertrieben
werden
oder
viele
-
es
werden
keine
Unterschiede
gemacht.
Der
Händler
gilt
dann
als
Hersteller
bzw.
Importeur.
Und
die
müssen
wiederum
in
ihrem
Registrierungsantrag
bei
der
EAR
eine
jährlich
zu
erneuernde
insolvenzsichere
Finanzgarantie
nachweisen.
Damit
soll
die
zukünftige
Entsorgung
der
betroffenen
Geräte
finanziell
sichergestellt
werden.
(Siehe
"
Zur
Sache"
.)
Für
viele
Betriebe
ist
diese
Nachricht
neu.
Das
Ergebnis
einer
stichprobenartigen
Umfrage
unter
den
Anbietern
der
Region
ist
eindeutig:
Sie
wissen
kaum
etwas
über
die
Auswirkungen
des
ElektroG.
So
wie
Wilfried
Borger
von
Elektro
Borger
aus
Georgsmarienhütte.
Von
einem
neuen
Gesetz
habe
er
gehört.
Dass
es
jedoch
jetzt
so
akut
sei,
sei
ihm
neu,
gesteht
er
und
will
sich
umgehend
bei
der
EAR
informieren.
Mit
dem
Gesetz
wird
EU-
.
Recht
umgesetzt.
Ziel
ist
es,
bestimmte
gefährliche
Stoffe
in
den
Geräten
zu
beschränken.
Außerdem
soll
es
Verbrauchern
ermöglichen,
Elektroschrott
an
zentralen
Sammelplätzen,
die
von
den
öffentlich-
rechtlichen
Entsorgungsträgern
zur
Verfügung
gestellt
werden,
abzugeben.
Die
Warenhersteller
tragen
die
Kosten.
Für
den
Käufer
ändert
sich
nichts.
Ob
das
ElektroG
jedoch
tatsächlich
die
Ziele
der
EU-
Richtlinie
erfüllt,
werde
von
der
EU-
Kommission
in
Zukunft
noch
geprüft,
erklärt
Andreas
Meiners.
"
Das
steht
noch
aus."
VERBRAUCHER
KÖNNEN
ELEKTROSCHROTT
künftig
bei
kommunalen
Sammelstelten
abgeben.
Die
Kosten
für
die
Entsorgung
und
das
Recycling
müssen
die
Hersteller
tragen.
Foto:
dpa
Autor:
mho