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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Inhalt:
Überschrift:
Stolperfalle für Elektronikhändler
Zwischenüberschrift:
Neues Elektro-Gesetz verpflichtet Hersteller - Bei Verstößen drohen Geldstrafen und Marktverbot
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Neues Elektro-Gesetz verpflichtet Hersteller - Bei Verstößen drohen Geldstrafe und Marktverbot

Osnabrück mho
Die Zeit läuft ab. Im Zuge des neuen Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG), das die Rücknahme von Elektroschrott neu regelt, müssen sich Hersteller und Importeure von Elektrogeräten bis zum 24. November registrieren lassen. Sonst drohen hohe Geldstrafen und ein Marktverbot. Doch nicht nur die Hersteller sind in der Pflicht. Besonders Händler von Elektro- und Elektronikware könnte es unerwartet treffen. Viele von ihnen ahnen noch nichts von dem, was auf sie zukommt.

Andreas Meiners von der Industrie- und Handelskammer Osnabrück-Emsland warnt: " Händler sollten darauf drängen und sicherstellen.dass die Hersteller sich registrieren lassen." Bislang hätten sich nur etwa die Hälfte aller Produzenten bei der zuständigen Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) angemeldet. " Dies bedeutet eine besondere Gefahr für den Handel", sagt der Referent für Innovation und Umwelt.

Hier liegt das Problem: Paragraf 3, Absatz 12 besagt, dass auch der Einzelhändler als Hersteller gelten kann, der schuldhaft Elektro- und Elektronikgeräte nicht registrierter Hersteller zum Verkauf anbietet. Kurz: Egal, ob nur wenige Geräte vertrieben werden oder viele - es werden keine Unterschiede gemacht. Der Händler gilt dann als Hersteller bzw. Importeur. Und die müssen wiederum in ihrem Registrierungsantrag bei der EAR eine jährlich zu erneuernde insolvenzsichere Finanzgarantie nachweisen. Damit soll die zukünftige Entsorgung der betroffenen Geräte finanziell sichergestellt werden. (Siehe " Zur Sache".)

Für viele Betriebe ist diese Nachricht neu. Das Ergebnis einer stichprobenartigen Umfrage unter den Anbietern der Region ist eindeutig: Sie wissen kaum etwas über die Auswirkungen des ElektroG. So wie Wilfried Borger von Elektro Borger aus Georgsmarienhütte. Von einem neuen Gesetz habe er gehört. Dass es jedoch jetzt so akut sei, sei ihm neu, gesteht er und will sich umgehend bei der EAR informieren.

Mit dem Gesetz wird EU-. Recht umgesetzt. Ziel ist es, bestimmte gefährliche Stoffe in den Geräten zu beschränken. Außerdem soll es Verbrauchern ermöglichen, Elektroschrott an zentralen Sammelplätzen, die von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern zur Verfügung gestellt werden, abzugeben. Die Warenhersteller tragen die Kosten. Für den Käufer ändert sich nichts. Ob das ElektroG jedoch tatsächlich die Ziele der EU-Richtlinie erfüllt, werde von der EU-Kommission in Zukunft noch geprüft, erklärt Andreas Meiners. " Das steht noch aus."

VERBRAUCHER KÖNNEN ELEKTROSCHROTT künftig bei kommunalen Sammelstelten abgeben. Die Kosten für die Entsorgung und das Recycling müssen die Hersteller tragen. Foto: dpa
Autor:
mho


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