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1.
Erscheinungsdatum:
20.12.2005
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Bericht
mit
Bild
zur
Problematik
und
Pflicht
des
Räumens,
aber
bitte
ohne
Salz!
!,
denn
das
könnte
bis
zu
5000
Euro
Strafe
kosten.
Überschrift:
Früh raus - aber bitte ohne Salz
Zwischenüberschrift:
Schnee: Bürger muss Gehweg räumen
Artikel:
Originaltext:
Früh
raus
-
aber
bitte
ohne
Salz
Schnee:
Bürger
muss
Gehweg
räumen
Osnabrück
lö
Zum
zweiten
Mal
in
diesem
Herbst
rieselten
am
Wochenende
Schneeflocken
auf
Osnabrück
nieder.
Für
Hausbesitzer
bedeutet
das:
früh
aufstehen
und
Schnee
schaufeln.
Wann
und
wie
das
geschehen
muss,
ist
vielen
ein
Rätsel
-
dabei
kommt
der
nächste
Schnee
bestimmt.
Laut
Verordnung
zur
Straßenreinigung
überträgt
die
Stadt
Osnabrück
Eigentümern
von
anliegenden
Grundstücken
die
Beseitigung
von
Schnee
und
Eisglätte
auf
Gehwegen.
Bei
Wegen,
an
die
beidseitig
Anlieger
angrenzen,
ist
zuständig,
wer
seinen
Hauptzugang
dort
hat.
Trifft
es
auf
beide
Grundstücke
zu,
so
ist
jeder
Eigentümer
bis
zur
Mitte
zuständig.
Hausbesitzer
können
die
Räumpflicht
an
Mieter
übertragen,
wenn
sie
es
im
Mietvertrag
festhalten.
Geräumt
werden
muss
in
der
Regel
ein
Streifen,
auf
dem
zwei
Fußgänger
nebeneinander
Platz
haben.
Das
sollte
bereits
früh
morgens
geschehen
und
bei
anhaltendem
Schneefall
gegebenenfalls
wiederholt
werden.
Normalerweise
muss
jedoch
keiner
vor
sieben
Uhr
in
der
Woche
bzw.
neun
Uhr
am
Wochenende
vor
die
Tür.
Viele
Bürger
greifen
bei
Schneefall
zu
abtauenden
Mitteln.
Doch
da
ist
Vorsicht
geboten:
Laut
Verordnung
dürfen
auf
Gehwegen
nur
abstumpfende
Stoffe
wie
Splitt
oder
Sand
verwendet
werden.
Grobe
Stoffe
(wie
Schotter)
,
Salz,
Salz-
Sand-
Gemische
oder
chemische
Auftaustoffe
sind
dagegen
für
Anlieger
verboten.
Tun
sie
es
doch
und
das
Ordnungsamt
merkt
es,
schützt
auch
Unwissenheit
nicht
vor
Strafe:
Es
droht
eine
Geldbuße
von
bis
zu
5000
Euro.
Der
Abfallwirtschaftsbetrieb
weist
darauf
hin,
dass
Salz
nur
in
Ausnahmefällen
wie
zum
Beispiel
bei
Eisregen
erlaubt
ist.
Eine
besondere
Gefährdung
auf
Straßen
rechtfertigten
ebenfalls
auftauende
Mittel.
Da
kommt
eine
Feuchtsalztechnik
zum
Einsatz,
die
bis
zu
75
Prozent
weniger
Salzausschüttung
hat.
Diese
Technik
steht
Anliegern
jedoch
nicht
zu
Verfügung.
STREUSALZ-
MISCHUNGEN
sind
bei
normaler
Glätte
auf
Gehwegen
verboten.
Sand
ist
eine
Alternative.
Foto:
Gert
Westdörp
Autor:
lö