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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Früh raus - aber bitte ohne Salz
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Schnee: Bürger muss Gehweg räumen
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Originaltext:
Früh raus - aber bitte ohne Salz

Schnee: Bürger muss Gehweg räumen

Osnabrück
Zum zweiten Mal in diesem Herbst rieselten am Wochenende Schneeflocken auf Osnabrück nieder. Für Hausbesitzer bedeutet das: früh aufstehen und Schnee schaufeln. Wann und wie das geschehen muss, ist vielen ein Rätsel - dabei kommt der nächste Schnee bestimmt.

Laut Verordnung zur Straßenreinigung überträgt die Stadt Osnabrück Eigentümern von anliegenden Grundstücken die Beseitigung von Schnee und Eisglätte auf Gehwegen. Bei Wegen, an die beidseitig Anlieger angrenzen, ist zuständig, wer seinen Hauptzugang dort hat. Trifft es auf beide Grundstücke zu, so ist jeder Eigentümer bis zur Mitte zuständig. Hausbesitzer können die Räumpflicht an Mieter übertragen, wenn sie es im Mietvertrag festhalten.

Geräumt werden muss in der Regel ein Streifen, auf dem zwei Fußgänger nebeneinander Platz haben. Das sollte bereits früh morgens geschehen und bei anhaltendem Schneefall gegebenenfalls wiederholt werden. Normalerweise muss jedoch keiner vor sieben Uhr in der Woche bzw. neun Uhr am Wochenende vor die Tür.

Viele Bürger greifen bei Schneefall zu abtauenden Mitteln. Doch da ist Vorsicht geboten: Laut Verordnung dürfen auf Gehwegen nur abstumpfende Stoffe wie Splitt oder Sand verwendet werden. Grobe Stoffe (wie Schotter), Salz, Salz-Sand-Gemische oder chemische Auftaustoffe sind dagegen für Anlieger verboten. Tun sie es doch und das Ordnungsamt merkt es, schützt auch Unwissenheit nicht vor Strafe: Es droht eine Geldbuße von bis zu 5000 Euro.

Der Abfallwirtschaftsbetrieb weist darauf hin, dass Salz nur in Ausnahmefällen wie zum Beispiel bei Eisregen erlaubt ist. Eine besondere Gefährdung auf Straßen rechtfertigten ebenfalls auftauende Mittel. Da kommt eine Feuchtsalztechnik zum Einsatz, die bis zu 75 Prozent weniger Salzausschüttung hat. Diese Technik steht Anliegern jedoch nicht zu Verfügung.

STREUSALZ-MISCHUNGEN sind bei normaler Glätte auf Gehwegen verboten. Sand ist eine Alternative. Foto: Gert Westdörp
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