User Online: 3 | Timeout: 21:15Uhr ⟳ | Ihre Anmerkungen | NUSO-Archiv | Info | Auswahl | Ende | AAA  Mobil →
NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Datensätze des Ergebnis
Suche: Auswahl zeigen
Treffer:1
Sortierungen:
Anfang der Liste Ende der Liste
1. 
(Korrektur)Anmerkung zu einem Zeitungsartikel per email Dieses Objekt in Ihre Merkliste aufnehmen (Cookies erlauben!)
Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Inhalt:
Überschrift:
Gibt es wirklich Gewerbebetriebe ohne Restmüll?
Zwischenüberschrift:
Prozess umd die "Zwangstonne"
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Gibt es wirklich Gewerbebetriebe ohne Restmüll?

Prozess um die " Zwangstonne"

Osnabrück (KMOE) Kann man es schaffen, dass bei der Müllsortierung nicht ein Blatt beschmutztes Papier, Schalen oder Essensreste übrig bleiben? Das behaupten drei Unternehmen und tragen deshalb einen Rechtsstreit mit der Stadt vor dem Verwaltungsgericht aus. Ihr Ziel: Ohne Restmüll müssen sie auch keine Abfallgebühren für die " Zwangstonne" an die Stadt zahlen.

So banal dieser " Müllstreit" auf den ersten Blick wirkt, um so ernsthafter wird er seit 2003 ausgetragen - geht es doch immerhin um Geld. Durch eine Änderung in der Gewerbeabfallordnung müssen Firmen ihren Restmüll künftig in gesonderten, von der Stadt bereitgestellten, Tonnen sortieren und abfahren lassen.

Aus Kapazitätsgründen konnte sich das Verwaltungsgericht erst jetzt der Sache widmen. Die klagenden Firmen hatten ihren Müll bisher von privaten Unternehmen abholen und in einer Bielefelder Müllverbrennungsanlage vernichten lassen.

Auf zwischen 350 und rund 2 200 Euro würden sich die jährlichen Abfuhrkosten für die drei Betriebe belaufen, gestaffelt nach Anzahl und Größe der Müllbehälter und der Zahl der Mitarbeiter. Auf 174 Gewerbegrundstücken stadtweit wurden die schwarzen Tonnen seit der Gebührenänderung aufgestellt. Die drei Firmen klagten dagegen.

Ihr wesentliches Argument, wie der Rechtsbeistand des Autohandels Härtel und der Firma Haustechnik Cordes, erklärte: Wer wenig Müll produziert, darf nicht schlechter gestellt werden als jener, bei dem viel Müll anfällt. Die Stadt betreibe " Wegelagerei" und wolle sich zusätzliche Einnahmequellen auf Kosten der Firmen sichern.

Die Stadt wiederum pocht auf die Gebührengerechtigkeit für alle, die Müll verursachen. Und sie verweist auf die Gebührenordnung, die ihr als lediglich ausführende Instanz durch eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2000 auferlegt wurde.

Cordes und Härtel, in einem gleich gelagerten zweiten Verfahren auch der Textil-

" Müllvermeldung" ganz konsequent

großhandel Geilfuß, gingen noch weiter: In ihren Betrieben falle kein Restmüll an. Jeder Müll werde sortiert - Apfelsinenschalen wandern demnach in die braune Tonne, verschmierte Verpackungen nehmen die Mitarbeiter mit nach Hause. Kehricht zähle nicht zum Restmüll.

Dass alle Beschäftigten der Betriebe so gut " erzogen" seien, zweifelte der Richter an: " Sie wollen mir doch nicht im Ernst weismachen, dass nicht der geringste Restmüll anfällt?", fragte er in der ersten Verhandlung. Doch alle drei Unternehmen beharren darauf und wollen ihre Behauptung nun durch Sachverständige darlegen lassen.

Das Verwaltungsgericht gab diesem Antrag statt, weil den Klägern zumindest die Gelegenheit gegeben werden müsse, ihre Behauptung zu beweisen. Mitte Juni wird der Prozess um die " Zwangstonne" jetzt fortgesetzt.
Autor:
KMOE


Anfang der Liste Ende der Liste