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1
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1.
Erscheinungsdatum:
20.05.2005
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Drei
Gewerbebetreibe
Osnabrücks
klagen
gegen
die
Verordnung
der
Zwangs-
Restmülltonne.
Sie
wollen
nachweisen,
dass
sie
ihren
Gewerbemüll
komplett
selbst
und
/
oder
über
den
Grünen
Punkt
(Duales
System)
entsorgen.
Überschrift:
Gibt es wirklich Gewerbebetriebe ohne Restmüll?
Zwischenüberschrift:
Prozess umd die "Zwangstonne"
Artikel:
Originaltext:
Gibt
es
wirklich
Gewerbebetriebe
ohne
Restmüll?
Prozess
um
die
"
Zwangstonne"
Osnabrück
(KMOE)
Kann
man
es
schaffen,
dass
bei
der
Müllsortierung
nicht
ein
Blatt
beschmutztes
Papier,
Schalen
oder
Essensreste
übrig
bleiben?
Das
behaupten
drei
Unternehmen
und
tragen
deshalb
einen
Rechtsstreit
mit
der
Stadt
vor
dem
Verwaltungsgericht
aus.
Ihr
Ziel:
Ohne
Restmüll
müssen
sie
auch
keine
Abfallgebühren
für
die
"
Zwangstonne"
an
die
Stadt
zahlen.
So
banal
dieser
"
Müllstreit"
auf
den
ersten
Blick
wirkt,
um
so
ernsthafter
wird
er
seit
2003
ausgetragen
-
geht
es
doch
immerhin
um
Geld.
Durch
eine
Änderung
in
der
Gewerbeabfallordnung
müssen
Firmen
ihren
Restmüll
künftig
in
gesonderten,
von
der
Stadt
bereitgestellten,
Tonnen
sortieren
und
abfahren
lassen.
Aus
Kapazitätsgründen
konnte
sich
das
Verwaltungsgericht
erst
jetzt
der
Sache
widmen.
Die
klagenden
Firmen
hatten
ihren
Müll
bisher
von
privaten
Unternehmen
abholen
und
in
einer
Bielefelder
Müllverbrennungsanlage
vernichten
lassen.
Auf
zwischen
350
und
rund
2
200
Euro
würden
sich
die
jährlichen
Abfuhrkosten
für
die
drei
Betriebe
belaufen,
gestaffelt
nach
Anzahl
und
Größe
der
Müllbehälter
und
der
Zahl
der
Mitarbeiter.
Auf
174
Gewerbegrundstücken
stadtweit
wurden
die
schwarzen
Tonnen
seit
der
Gebührenänderung
aufgestellt.
Die
drei
Firmen
klagten
dagegen.
Ihr
wesentliches
Argument,
wie
der
Rechtsbeistand
des
Autohandels
Härtel
und
der
Firma
Haustechnik
Cordes,
erklärte:
Wer
wenig
Müll
produziert,
darf
nicht
schlechter
gestellt
werden
als
jener,
bei
dem
viel
Müll
anfällt.
Die
Stadt
betreibe
"
Wegelagerei"
und
wolle
sich
zusätzliche
Einnahmequellen
auf
Kosten
der
Firmen
sichern.
Die
Stadt
wiederum
pocht
auf
die
Gebührengerechtigkeit
für
alle,
die
Müll
verursachen.
Und
sie
verweist
auf
die
Gebührenordnung,
die
ihr
als
lediglich
ausführende
Instanz
durch
eine
Entscheidung
des
Bundesverwaltungsgerichts
aus
dem
Jahr
2000
auferlegt
wurde.
Cordes
und
Härtel,
in
einem
gleich
gelagerten
zweiten
Verfahren
auch
der
Textil-
"
Müllvermeldung"
ganz
konsequent
großhandel
Geilfuß,
gingen
noch
weiter:
In
ihren
Betrieben
falle
kein
Restmüll
an.
Jeder
Müll
werde
sortiert
-
Apfelsinenschalen
wandern
demnach
in
die
braune
Tonne,
verschmierte
Verpackungen
nehmen
die
Mitarbeiter
mit
nach
Hause.
Kehricht
zähle
nicht
zum
Restmüll.
Dass
alle
Beschäftigten
der
Betriebe
so
gut
"
erzogen"
seien,
zweifelte
der
Richter
an:
"
Sie
wollen
mir
doch
nicht
im
Ernst
weismachen,
dass
nicht
der
geringste
Restmüll
anfällt?
",
fragte
er
in
der
ersten
Verhandlung.
Doch
alle
drei
Unternehmen
beharren
darauf
und
wollen
ihre
Behauptung
nun
durch
Sachverständige
darlegen
lassen.
Das
Verwaltungsgericht
gab
diesem
Antrag
statt,
weil
den
Klägern
zumindest
die
Gelegenheit
gegeben
werden
müsse,
ihre
Behauptung
zu
beweisen.
Mitte
Juni
wird
der
Prozess
um
die
"
Zwangstonne"
jetzt
fortgesetzt.
Autor:
KMOE