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1.
Erscheinungsdatum:
09.03.2006
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
In
der
Krahnstraße
gibt
es
seit
langem
Probleme
mit
Lieferwegen
für
Geschäfte:
Weil
ihnen
ein
Meter
fehlt,
müssen
die
Anliefenden
stets
über
die
Fußgängerzone.
Nun
will
die
Stadt
sich
diesem
Problem
annehmen,
evtl.
mit
einem
angeordnetem
Fahhrecht
für
das
fehlende
Gebiet.
Bild
zeigt
umstrittenes
Gebiet.
Überschrift:
Stadt hilft den Anliegern, weil ein Meter fehlt
Zwischenüberschrift:
Krahnstraße: Jahrzehntelanges Gezerre um ein Fahrrecht
Artikel:
Originaltext:
Stadt
hilft
den
Anliegern,
weil
ein
Meter
fehlt
Krahnstraße:
Jahrzehntelanges
Gezerre
um
ein
Fahrrecht
Innenstadt
rll
Weil
ihnen
der
letzte
Meter
zum
Innenhof
fehlt,
müssen
drei
oder
vier
Geschäftsleute
der
Krahnstraße
ihre
Lieferanten
durch
die
Fußgängerzone
schicken.
Einigungsversuche
in
der
Eigentümergemeinschaft
sind
immer
wieder
gescheitert,
jetzt
schaltet
sich
die
Stadt
ein.
Der
Innenhof
ist
über
eine
Zufahrt
von
der
Dielingerstraße
erreichbar
und
wird
als
Parkplatz
für
die
Anlieger
genutzt.
Zu
den
Anliegern
gehören
auch
Geschäftsleute
und
Bewohner
der
Krahnstraße.
Während
der
Stadtsanierung
in
den
70er
Jahren
wurden
die
Eigentums-
und
Nutzungsrechte
neu
geordnet.
Eigentlich,
sagt
Franz
Schürings
vom
Fachbereich
Städtebau,
hätten
damals
auch
die
Anlieger
der
Krahnstraße
ein
Fahrrecht
bekommen
sollen.
Aber
durch
widrige
Umstände
seien
sie
nicht
zum
Zuge
gekommen:
"
Es
fehlte
buchstäblich
der
letzte
Meter"
,
bedauert
Schürings.
Normalerweise
kein
Problem:
Die
Eigentümergemeinschaft
hätte
sich
privatrechtlich
einigen
können.
Doch
angesichts
der
Vielzahl
von
Eigentümern
und
Nutzungsberechtigten
scheiterte
das
Anliegen
der
Anlieger
mehrfach.
Bei
allem
guten
Willen,
den
die
Mehrheit
aufbrachte,
fehlten
stets
einige
wenige
Unterschriften.
Dto
halfen
keine
Überzeugungsversuche
-
irgendwo
könne
sich
ja
noch
ein
Wenn
und
Aber
verbergen,
mögen
die
Verweigerer
geargwöhnt
haben.
Jetzt
bleibt
als
letztes
Mittel
ein
Geh-
und
Fahrrecht
zu
Gunsten
der
Anlieger.
Doch
das
lässt
sich
nicht
per
Dekret
anordnen,
sondern
nur
über
eine
Änderung
des
Bebauungsplans.
Wie
bei
größeren
Bauvorhaben
üblich
mit
einer
Bürgerbeteiligung,
bei
der
jedermann
und
jedefrau
eine
Stellungnahme
abgeben
kann,
die
in
das
Verfahren
eingeht.
Bis
zum
21.
März
liegt
der
Entwurf
für
den
Bebauungsplan
Nr.
200
(Dielingerstraße,
Ost)
öffentlich
aus
-
im
Fachbereich
Städtebau
(Dominikanerkloster,
Hasemauer
1)
oder
im
Internet
unter
www.osnabrueck.de.
Am
Ende
entscheidet
der
Stadtentwicklungsausschuss,
ob
ein
Fahrrecht
den
fehlenden
Meter
kompensieren
soll.
HINTER
DIESER
EINFAHRT
tun
sich
Abgründe
auf:
Jetzt
will
die
Stadt
mit
einer
Änderung
des
Bebauungsplans
Anliegern
zu
ihrem
Fahrrecht
verhelfen.
Foto:
Jörn
Martens
Autor:
rll