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1
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1.
Erscheinungsdatum:
02.03.2006
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Für
große
Osterfeuer
müssen
mindestens
20
Euro
für
die
Genhemigung
ausgegeben
werden,
genehmigt
werden
müssen
aber
auch
kleine
Feuer.
Überschrift:
Osterfeuer: Jetzt Antrag stellen
Zwischenüberschrift:
Stadt weist auf Verordnung hin
Artikel:
Originaltext:
Osterfeuer:
Jetzt
Antrag
stellen
Stadt
weist
auf
Verordnung
hin
Osnabrück
Alles
ist
hier
zu
Lande
behördlich
geregelt,
auch
das
Abbrennen
von
Osterfeuern.
Die
Stadtverwaltung
spricht
von
"
Brauchtumsfeuer"
und
weist
darauf
hin,
dass
eine
Genehmigung
erforderlich
ist.
Und
die
kostet
zwischen
20
und
45
Euro.
Jedenfalls
wenn
bestimmte
Dimensionen
überschritten
werden.
Osterfeuer,
die
eine
Grundfläche
von
zwei
mal
einem
Meter
bei
einer
Aufschichthöhe
von
1,
5
Metern
überschreiten
oder
einen
Mindestabstand
von
15
Metern
zu
Gebäuden,
Baumbeständen,
Gehölzen,
Hecken
und
Einzelbäumen
sowie
öffentlichen
Verkehrsflächen
nicht
einhalten,
sind
genehmigungspflichtig
und
müssen
spätestens
bis
zum
24.
März
beim
städtischen
Fachbereich
Umwelt,
Fachdienst
Ordnungsbehördlicher
Umweltschutz,
schriftlich
beantragt
werden.
Alle
übrigen
Osterfeuer
sind
nicht
melde
-
oder
genehmigungspflichtig.
So
ist
es
in
der
Verordnung
über
die
Aufrechterhaltung
der
öffentlichen
Sicherheit
im
Gebiet
der
Stadt
Osnabrück
geregelt.
Die
Berufsfeuerwehr
und
der
Fachbereich
Umwelt
legen
vorab
bei
allen
genehmigungspflichtigen
Osterfeuern
während
einer
Ortsbesichtigung
den
Brennplatz
und
die
maximale
Größe
des
Feuers
fest.
Der
Genehmigungsbescheid
enthält
weitere
Bedingungen
und
Auflagen.
Dafür
werden
Verwaltungsgebühren
von
45
Euro
(zuzüglich
Porto)
erhoben.
Inhaber
von
Genehmigungen
aus
dem
Jahr
2005
müssen
ebenfalls
einen
neuen
Antrag
stellen.
Allerdings
entfällt
die
vorherige
Abnahme,
soweit
die
Angaben
im
Antrag
mit
denen
aus
dem
Vorjahr
identisch
sind.
Die
Verwaltungsgebühr
beträgt
hierfür
20
Euro.
Das
Abbrennen
von
Osterfeuern
ist
nur
am
Ostersonntag
und
Ostermontag
in
der
Zeit
von
14
bis
23
Uhr
erlaubt.
Verbrannt
werden
darf
ausschließlich
Gehölz-
und
Strauchschnitt.
Antragsformulare
liegen
im
Stadthaus
1,
Natruper-
Tor-
Wall
2,
Zimmer
608,
wochentags
von
9
bis
12
Uhr,
donnerstags
zusätzlich
von
14
bis
17.30
Uhr,
bereit
und
können
auch
unter
Tel.
323-
24
34
oder
323-
44
46,
per
E-
Mail
brosig@
osnabrueck.de
oder
per
Fax
323-
15
24
34
angefordert
werden.
LICHTERLOH:
Ein
Osterfeuer
in
dieser
Größe
ist
auf
jeden
Fall
genehmigungspflichtig.
Foto:
Archiv