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1.
Erscheinungsdatum:
24.02.2006
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Ein
Bericht
zum
Umgang
der
Stadt
mit
der
drohenden
Vogelgrippe.
Überschrift:
Mistkratzen vorläufig verboten
Zwischenüberschrift:
Die Vogelgrippe und wir: Auch im Stadtgebiet herrscht Stallpflicht für Geflügel
Artikel:
Originaltext:
Mistkratzen
vorläufig
verboten
Die
Vogelgrippe
und
wir:
Auch
im
Stadtgebiet
herrscht
Stallpflicht
für
Geflügel
Von
Frank
Henrichvark
Osnabrück
Wer
weiß,
ob
die
Zwerghühner
von
Michael
Schratz
gerne
draußen
wären?
In
ihrem
Stall
ist
es
jedenfalls
friedlich
und
warm,
und
die
17
japanischen
Zwerghühner
glucksen
behaglich.
"
Die
Stallpflicht
wird
im
Verein
allgemein
akzeptiert"
,
beteuert
jedenfalls
Michael
Schratz,
"
wir
wollen
ja
keine
Krankheiten."
Michael
Schratz
züchtet
schwarz-
weiße
und
geldweiße
Zwerghühner
der
Rasse
Chahos.
Und
er
ist
Vorsitzender
im
traditionsreichen
Osnabrücker
Rassegeflügelzüchterverein
von
1874.
Der
hat
immerhin
75
Mitglieder,
bei
denen
es
jetzt
eng
wird
im
Stall.
Denn
im
Kampf
gegen
die
Vogelgrippe
haben
die
Veterinärämter
eine
allgemeine
Stallpflicht
für
alles
Nutzgeflügel
verhängt.
Und
die
Amtsverterinärin
Dr.
Jutta
F.
Breuer
macht
derzeit
schon
mal
Kontrollbesuche
bei
den
Landwirten
und
Hobby-
Hühnerhaltern
im
Stadtgebiet.
In
Osnabrück
gibt
es
vier
landwirtschaftliche
Betriebe
mit
zusammen
etwa
60
000
Legehennen
oder
Masthähnchen.
Dazu
hat
die
Amtstierärztin
bislang
gut
70
Kleintierhalter
registriert,
die
Federvieh
halten:
"
Nur
Brieftauben
sind
von
der
Meldepflicht
nicht
betroffen"
,
sagt
Dr.
Jutta
Breuer,
"
vermutlich
ist
die
Zahl
wesentlich
größer."
Die
möglichst
lückenlose
Erfassung
aller
Geflügelbestände
soll
das
Risiko
einer
möglichen
Epidemie
eingrenzen
helfen.
Denn
die
Vogelgrippe
ist
bereits
2003
einmal
in
den
Niederlanden
ausgebrochen:
"
Die
Holländer
haben
das
damals
sehr
sauber
und
sehr
effektiv
eingegrenzt."
Mit
Erfassung
der
möglichen
Kontaktstellen
im
engeren
Umkreis
und
Tötung
dieser
Bestände:
"
Nur
wer
seinen
Bestand
angemeldet
hatte,
bekommt
in
diesem
Fall
auch
eine
Entschädigung
aus
der
Tierseuchenkasse."
Abgesehen
von
den
Fällen
in
Mecklenburg-
Vorpommern
gibt
es
noch
keine
neuen
Seuchenfälle
in
Deutschland.
Deshalb
verweist
die
Veterinärin
auf
die
geltenden
Vorsorgemaßnahmen:
Dazu
zählen
die
Stallpflicht
für
Geflügel
und
die
Desinfektion
beim
Betreten
der
Ställe
sowie
eine
allgemeine
Vorsicht
beim
Umgang
mit
toten
oder
verdächtigen
Wildvögeln.
"
Das
Virus
wird
über
Atemluft
und
Kot
ausgeschieden.
Tote
Tiere
sind
deshalb
weniger
infektiös."
Singvögel,
Tauben
und
Greife
werden
nicht
befallen.
In
der
Praxis
ist
deshalb
staubdichte
Schutzkleidung
mit
Handschuhen
und
eine
Staubmaske
beim
Umgang
mit
verendeten
Tieren,
wie
es
sie
am
Ausgang
eines
Winters
immer
wieder
gibt,
völlig
ausreichend.
"
Erst
wenn
Verdachtsfälle
bestätigt
werden
sollten
und
wir
uns
in
einem
Seuchengebiet
befinden,
wäre
ein
wasserdichter
Schutzanzug
und
ein
Atemschutz-
Filter
erforderlich"
,
so
betonte
Dr.
Jutta
F.
Breuer:
"
Der
gemeinsame
Krisenstab
von
Stadt
und
Landkreis
hat
mittlerweile
500
dieser
Schutzanzüge
beschaffen
können."
Das
gemeinsame
Krisenzentrum
von
Stadt
und
Landkreis
hat
für
Fragen
zur
Vogelgrippe
ein
Bürgertelefon
geschaltet,
täglich
von
8
bis
18
Uhr
unter
der
Nummer
0541
/
501-
2183.
ALLES
GESUND:
Amtstierärztin
Dr.
Jutta
F.
Breuer
begutachtet
die
Chabos-
Zwerghühner
von
Rassegeflügelzüchter
Michael
Schratz.
Für
mindestens
zwei
Monate
werden
die
Tiere
im
Stall
leben
müssen.
Fotos:
Klaus
Lindemann
DER
GRÜNE
OVERALL
REICHT:
Erst
im
Seuchenfall
müsste
die
Tierärztin
in
den
wasserfesten
Überzieher
schlüpfen.
Autor:
Frank Henrichvark