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1.
Erscheinungsdatum:
03.12.2005
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Die
Grünen
prangern
die
Straßenreinigungsverordnung
der
Stadt
an,
die
die
Radwege
aus
der
Reingungspflicht
bei
Schneefall
herausnimmt.
Nach
der
Rechtssprechung
des
Bundesgerichtshofes
müsse
die
Stadt
mit
Haftung
für
Schäden
rechnen.
Überschrift:
"Auch auf Radwegen Schnee räumen"
Zwischenüberschrift:
Grüne: Reinigungssatzung ändern - Rechtsanwalt: Stadt muss bei Unfällen haften
Artikel:
Originaltext:
"
Auch
auf
Radwegen
Schnee
räumen"
Grüne:
Reinigungssatzung
ändern
-
Rechtsanwalt:
Stadt
muss
bei
Unfällen
haften
Osnabrück
"
Skandalös"
nennen
es
die
Osnabrücker
Grünen,
dass
die
Straßenreinigungsverordnung
der
Stadt
die
Radwege
ausdrücklich
von
der
Reinigungspflicht
bei
Schneefall
ausnimmt
(wir
berichteten
am
Donnerstag)
.
"
Radfahrer
werden
offensichtlich
leider
immer
noch
nicht
als
gleichberechtigte
Verkehrsteilnehmer
im
Straßenverkehr
angesehen"
,
kritisiert
die
Ratsfraktion
der
Grünen
in
einer
Stellungnahme.
Ein
Antrag
der
Grünen,
die
Reinigungspflicht
auch
für
Radwege
in
die
Satzung
der
Stadt
aufzunehmen,
sei
vor
einiger
Zeit
an
den
anderen
Parteien
gescheitert.
Der
in
unserem
Bericht
zitierte
Stadtsprecher
Dr.
Jürgensen
mache
es
sich
zu
einfach,
wenn
er
erkläre,
eine
Reinigung
sei
nicht
möglich,
schreibt
Fraktionschef
Michael
Hagedorn.
Dass
es
geht,
zeige
sich
in
anderen
Städten
und
auch
an
den
Landesstraßen,
bei
denen
die
Radwege
geräumt
würden.
Es
sei
nicht
akzeptabel,
dass
die
Stadt
Schulkinder
und
ältere
Menschen
im
Winter
einer
erhöhten
Gefährdung
aussetze,
schreiben
die
Grünen.
Die
Straßenreinigungsgebühr
werde
jedenfalls
von
allen
Bürgern
und
nicht
nur
von
den
Autofahrern
gezahlt.
Der
Rechtsanwalt
Dr.
Jan-
Stefan
Janke-
Weddige,
der
im
Zeitungsbericht
ebenfalls
zitiert
wurde,
weist
in
einem
Brief
an
Oberbürgermeister
Fip
auf
die
Verantwortung
der
Stadt
hin.
Nach
der
Rechtsprechung
des
Bundesgerichtshofes
müsse
die
Stadt
damit
rechnen,
dass
sie
zur
Haftung
herangezogen
werde,
falls
jemand
durch
die
von
ihr
herbeigeführte
"
Gefahr
oder
Gefahrerhöhung"
zu
Schaden
komme.
"
Ich
wage
daher
die
Vorhersage,
dass
die
Stadt
für
sämtliche
Schäden
haftet,
die
durch
die
von
ihr
derzeit
geübte
ungesetzliche
Praxis
eintreten"
,
warnt
Janke-
Weddige.