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1.
Erscheinungsdatum:
21.12.2002
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Dem
Steuerzahlerbund
sind
die
Käufe
der
Stadt
aufgefallen:
Ist
der
Köster-
Kauf
im
Sinne
der
Steuerzahler
gewesen.
Es
wurde
bei
der
Stadt
nachgefragt.
Das
Grundstück
und
das
gebäude
könnte
voll
Altlasten
sein,
doch
die
Sanierung
dessen
wurde
extra
aus
dem
Kaufvertrag
genommen:
Köster
ist
dafür
nicht
zuständig,
sondern
die
Stadt!
Überschrift:
Stadt Osnabrück: Höhere Müllgebühren durch den Köster-Deal?
Zwischenüberschrift:
Steuerzahlerbund fragt nach Altlasten-Grundstück
Artikel:
Originaltext:
Die
Umstände
des
Grundstückskaufs
an
der
Hafenringstraße
zur
Verlagerung
des
städtischen
Abfallwirtschaftsbetriebs
haben
jetzt
auch
den
Bund
der
Steuerzahler
aufmerksam
gemacht.
Am
Mittwoch
dieser
Woche
hat
der
Vorstandsvorsitzende
Dr.
Axel
Gretzinger
in
Hannover
eine
Anfrage
an
die
Stadtspitze
zu
den
Konsequenzen
des
Köster-
Deals
gerichtet.
In
dem
Brief
bezieht
sich
der
Steuerzahlerbund
zunächst
auf
die
Berichterstattung
vom
14.
Dezember,
wonach
der
Boden
auf
dem
Betriebsgelände
der
Baufirma
Röster
mit
Asbest,
Bauschutt,
Mineralöl
und
schädlichen
Kohlenwasserstoffen
belastet
ist.
Insbesondere
bittet
die
Organisation
um
Aufklärung,
warum
eine
Baugrunduntersuchung
zur
Abschätzung
dieses
Risikos
vor
Vertragsabschluss
unterblieben
ist
und
außerdem
noch
im
Kaufvertrag
jedes
Risiko
"
im
Zusammenhang
mit
Kriegsgerät,
Sprengstoff
und
Altlasten"
ausdrücklich
ausgenommen
wurde.
Daraus
ergibt
sich
fast
zwangsläufig
dann
auch
die
Frage,
wie
hoch
die
zu
erwartenden
Kosten
der
Sanierung
des
Grundstückes
sein
werden
und
von
wem
die
am
Ende
zu
tragen
sein
werden.
Schon
jetzt
allerdings
kommt
der
Steurzahlerbund
zu
der
pessimistischen
Einschätzung,
dass
erhöhte
Gebühren
auf
den
Bürger
zukommen
werden.
Er
beziehe
sich
dabei
auf
die
ohnehin
schon
bekannten
Mehrkosten
von
815
(XX)
Kuro,
schreibt
der
Steuerzahlerbund-
Vorstand
an
die
Adresse
des
Ersten
Stadtrats
Karl-
Josef
Leyen-
decker,
sowie
ihm
vorliegende
Einschätzungen
des
städtischen
Rechnungsprüflingsamtes:
"
Das
Rechnungsprüfungsamt
kommt
dabei
zu
dem
Ergebnis,
dass
die
Zielsetzung
des
Ratsbeschlusses
vom
6.
November,
wonach
die
Gebühren
durch
die
Verlagerung
nicht
erhöht
werden
dürfen,
nicht
erreicht
werden
kann."
Allein
die
Abschreibung
der
Restbuchwerte
am
Standort
Jahnstraße
führe
zu
einer
Gebührenbelastung
von
rund
1,
58
Millionen
Euro.
Vor
diesem
Hintergrund
spitzt
Dr.
Axel
Gretzinger
die
Frage
noch
einmal
zu:
"
Ist
die
Stadt
Osnabrück
weiterhin
der
Auffassung,
dass
trotz
der
erheblichen
Kostensteigerung
und
der
jetzt
aufgedeckten
Schadstoffbelastungdes
Grundstückes
die
Verlegung
des
Abfallwirtschaftsbetriebes
betriebswirtschaftliche
Vorteile
erzielen
wird?
"
Dies
vor
dem
Hintergrund
der
Kritik
aus
dem
Rechnungsprüfungsamt
der
Stadt
selbst,
wonach
nur
ein
Teil
der
höheren
Investitionen
beim
Abfallwirtschaftsbetrieb
durch
Hinnahmen
und
Kosteneinsparungen
aufgewogen
werde.
(fhv)
Autor:
fhv