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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Vergabefehler kostet die Stadt zwei MillionenEuro
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Klärwerkserweiterung: Landgericht spricht Insolvenz-Firma Jüchter Entschädigungen für entgangene Gewinne zu
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Vergabefehler kostet die Stadt zwei Millionen Euro

Klärwerkserweiterung: Landgericht spricht Insolvenz-Firma Jüchter Entschädigung für entgangene Gewinne zu

1, 08 Millionen Euro muss die Stadt Osnabrück an das Bauunternehmen Jüchter zahlen als Entschädigung für entgangene Gewinne beim Bau des Klärwerks in Eversburg. Das entschied gestern die 7. Zivilkammer des Landgerichts. Die Stadt hatte 1992 die Köster Bau AG mit der Klärwerkserweiterung beauftragt, obwohl die Ewald Jüchter GmbH ein günstigeres Angebot vorgelegt hatte.

Seit 1992 kämpft Klaus Jüchter gegen die Vergabeentscheidung. Sein Bauunternehmen rutschte inzwischen in die Pleite, Jüchter bearbeitet nun als Angestellter des Insolvenzverwalters die offen gehliebenen Rechnungen. Die Forderungen an die Stadt Osnabrück ist der dickste

Stadt setzte sich mit allen Mitteln zur Wehr

Fisch in seinem Pool. 18, 5 Millionen Mark (9, 46 Millionen Euro) sollte die Klärwerkserweiterung damals kosten.

Als der Auftrag unter Bruch der Vergaberichtlinien an Köster ging, verklagte Jüchter die Stadt auf Erstattung des entgangenen Gewinns - und bekam 1998 vom Bundesgerichtshof Recht. Zur Höhe der Entschädigung machte der BGH jedoch keine Angaben, so dass Jüchter erneut klagen musste. Seinen Anspruch hat Jüchter 1992 mit 2, 1 Millionen Mark beziffert. Diese Summe wurde vom Landgericht Osnabrück gestern bestätigt. Und das, obwohl sich die Stadt mit allen Mitteln zur Wehr gesetzt hatte.

Im Rechtsstreit bezweifelten die Anwälte der Stadt, dass Jüchter bei einer Auftragserteilung überhaupt mit Gewinn gearbeitet hätte. Als diese Linie nicht mehr zu halten war, pochte die Stadt auf Unwägbarkeiten, die den Gewinn geschmälert hätten. Der vom Gericht beauftragte Gutachter bestätigte jedoch im Wesentlichen die Sichtweise des ehemaligen Bauunternehmers.

Mehrere Vergleichsvorschläge scheiterten, zuletzt in der Verhandlung Anfang Februar. Die Vertreter der Stadt argumentierten, sie dürften das Geld der Steuerzahler nicht aufs Spiel setzen,

2, 5 Mio. Euro liegen als Rückstellung bereit

während der Insolvenzverwalter Klaus Niemeyer seine Ablehnung mit den Interessen der Gläubiger begründete.

Das gestrige Urteil gibt ihm Recht. Mit den 1, 08 Millionen Euro hat das Gericht die von Jüchter geltend gemachte Summe akzeptiert. Bei der Verzinsung ist ihm die Kammer allerdings nicht in voller Höhe gefolgt. Sie setzte einen Zinssatz von vier Prozent fest. Damit sind aus den 1, 08 Millionen Euro inzwischen 1, 5 Millionen geworden. Dazu kommen noch Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten. Der Gesamtschaden für die Stadt wird auf knapp 2 Millionen Euro geschätzt - falls das gestrige Urteil rechtskräftig wird. Im Haushaltsplan für das laufende Jahr hat die Stadt vorsoglich 2, 5 Millionen Euro zurückgestellt.

Ob sie zahlt oder Berufung beim Oberlandesgericht Oldenburg einlegt, ist noch offen. Presseamtsleiter Dr. Sven Jürgensen erklärte gestern auf Anfrage, darüber werde erst entschieden, wenn das Urteil schriftlich vorliege. Berufung kann aber auch Insolvenzverwalter Niemeyer einlegen, gut möglich, dass der Rechtsstreit in die nächste Instanz geht. (rll)

Rechtsstreit um das Klärwerk: Was lernen wir daraus?

Das ist die Quittung

Von R. Lahmann Lammert

Beim Rechtsstreit um die Klärwerkserweiterung soll keiner sagen, dass man erst hinterher klüger sei. Denn bei diesem teuren Flop hat es an Warnungen nicht gefehlt. Es war im Februar 1992, da ging der Auftrag an die Köster Bau AG, obwohl Jüchter ein billigeres Angebot abgegeben hatte. Begründung: Köster habe mehr Erfahrung, wenn es darum gehe, wasserdichten Beton zu bauen. Jüchter protestierte, unsere Zeitung berichtete, und das Rechnungsprüfungsamt der Stadt intervenierte.

Aber der damalige Oberstadtdirektor Jörn Haverkämper wischte alle Bedenken vom Tisch und blamierte sich nachträglich bis auf die Knochen mit dem Satz, er sehe einem Rechtsstreit gelassen entgegen. Jetzt kommt die Quittung, und die Steuerzahler müssen es ausbaden. Wo waren eigentlich die Politiker, die solche Entscheidungen überwachen sollen?

Alle haben sich auf ein Ingenieurbüro verlassen, das im Auftrag der Stadt die Ausschreibung vorbereiten sollte. Von ihm stammte die Empfehlung, im Zweifel die Firma Köster zu nehmen. Aber das ist noch nicht alles. Dieses Ingenieurbüro hat sich gewaltig verrechnet, die Stahlmengen mussten gegenüber der Ausschreibung um 49 Prozent nach unten korrigiert werden. Nach den damaligen Stahlpreisen immerhin eine Größenordnung von weit mehr als einer Million Mark. Das hat die gerichtliche Auswertung der Akten ergeben.

Wer zur richtigen Zeit einen Anruf erhält und die richtigen Zahlen erfährt, kann eine zusätzliche Gewinnspanne in seine Kalkulation einbauen. Wir wissen nicht, ob das geschehen ist. Aber der nachgewiesene Rechenfehler weckt Argwohn. Ob so etwas auch heute noch passiert? Es ist zwar zu spät, um die Fehler von 1992 rückgängig zu machen. Aber noch nicht zu spät, daraus zu lernen.

TEURES NACHSPIEL: Weil die Stadt vor zehn Jahren auf das falsche Bauunternehmen gesetzt hat, muss sie jetzt Millionensummen an Entschädigung zahlen. Die Stadt hatte 1992 die Köster Bau AG mit der Klärwerkserweiterung beauftragt, obwohl die Ewald Jüchter GmbH ein günstigeres Angebot vorgelegt hatte. Foto: Jörn Martens
Autor:
rll


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