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1.
Erscheinungsdatum:
12.03.2003
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Bild
zeigt
Kläranlage
heute
Bericht
mit
Kommentar
in
Bezug
auf
die
Gerichtsverhandlung
Jüchter
gegen
die
Stadt.
Sie
hatte
beim
Umbau
der
Kläranlage
Köster
statt
Jüchter
(der
billiger
war)
den
Zuschlag
gegeben,
und
wird
jett,
wird
das
Urteil
nicht
angefochten,
Entschädugungen
und
Verhandlungskosten
in
ca.
2
Millionen
Euro-
Höhe
entrichten
müssen.
Kommentar:
"
Das
ist
die
Quittung"
spricht
von
einem
Rechenfehler
des
ausschreibenden
Ingenieurbüros:
Die
benötigte
Stahlmenge
konnte
nachträglich
um
fast
50
%
nach
unten
korrigiert
werden,
wodurch
Köster
weit
mehr
als
eine
Million
Mark
(1992)
sparen
konnte.
Köster
war
eine
Empfehlung
des
Ingenieurbüros.
Überschrift:
Vergabefehler kostet die Stadt zwei MillionenEuro
Zwischenüberschrift:
Klärwerkserweiterung: Landgericht spricht Insolvenz-Firma Jüchter Entschädigungen für entgangene Gewinne zu
Artikel:
Originaltext:
Vergabefehler
kostet
die
Stadt
zwei
Millionen
Euro
Klärwerkserweiterung:
Landgericht
spricht
Insolvenz-
Firma
Jüchter
Entschädigung
für
entgangene
Gewinne
zu
1,
08
Millionen
Euro
muss
die
Stadt
Osnabrück
an
das
Bauunternehmen
Jüchter
zahlen
als
Entschädigung
für
entgangene
Gewinne
beim
Bau
des
Klärwerks
in
Eversburg.
Das
entschied
gestern
die
7.
Zivilkammer
des
Landgerichts.
Die
Stadt
hatte
1992
die
Köster
Bau
AG
mit
der
Klärwerkserweiterung
beauftragt,
obwohl
die
Ewald
Jüchter
GmbH
ein
günstigeres
Angebot
vorgelegt
hatte.
Seit
1992
kämpft
Klaus
Jüchter
gegen
die
Vergabeentscheidung.
Sein
Bauunternehmen
rutschte
inzwischen
in
die
Pleite,
Jüchter
bearbeitet
nun
als
Angestellter
des
Insolvenzverwalters
die
offen
gehliebenen
Rechnungen.
Die
Forderungen
an
die
Stadt
Osnabrück
ist
der
dickste
Stadt
setzte
sich
mit
allen
Mitteln
zur
Wehr
Fisch
in
seinem
Pool.
18,
5
Millionen
Mark
(9,
46
Millionen
Euro)
sollte
die
Klärwerkserweiterung
damals
kosten.
Als
der
Auftrag
unter
Bruch
der
Vergaberichtlinien
an
Köster
ging,
verklagte
Jüchter
die
Stadt
auf
Erstattung
des
entgangenen
Gewinns
-
und
bekam
1998
vom
Bundesgerichtshof
Recht.
Zur
Höhe
der
Entschädigung
machte
der
BGH
jedoch
keine
Angaben,
so
dass
Jüchter
erneut
klagen
musste.
Seinen
Anspruch
hat
Jüchter
1992
mit
2,
1
Millionen
Mark
beziffert.
Diese
Summe
wurde
vom
Landgericht
Osnabrück
gestern
bestätigt.
Und
das,
obwohl
sich
die
Stadt
mit
allen
Mitteln
zur
Wehr
gesetzt
hatte.
Im
Rechtsstreit
bezweifelten
die
Anwälte
der
Stadt,
dass
Jüchter
bei
einer
Auftragserteilung
überhaupt
mit
Gewinn
gearbeitet
hätte.
Als
diese
Linie
nicht
mehr
zu
halten
war,
pochte
die
Stadt
auf
Unwägbarkeiten,
die
den
Gewinn
geschmälert
hätten.
Der
vom
Gericht
beauftragte
Gutachter
bestätigte
jedoch
im
Wesentlichen
die
Sichtweise
des
ehemaligen
Bauunternehmers.
Mehrere
Vergleichsvorschläge
scheiterten,
zuletzt
in
der
Verhandlung
Anfang
Februar.
Die
Vertreter
der
Stadt
argumentierten,
sie
dürften
das
Geld
der
Steuerzahler
nicht
aufs
Spiel
setzen,
2,
5
Mio.
Euro
liegen
als
Rückstellung
bereit
während
der
Insolvenzverwalter
Klaus
Niemeyer
seine
Ablehnung
mit
den
Interessen
der
Gläubiger
begründete.
Das
gestrige
Urteil
gibt
ihm
Recht.
Mit
den
1,
08
Millionen
Euro
hat
das
Gericht
die
von
Jüchter
geltend
gemachte
Summe
akzeptiert.
Bei
der
Verzinsung
ist
ihm
die
Kammer
allerdings
nicht
in
voller
Höhe
gefolgt.
Sie
setzte
einen
Zinssatz
von
vier
Prozent
fest.
Damit
sind
aus
den
1,
08
Millionen
Euro
inzwischen
1,
5
Millionen
geworden.
Dazu
kommen
noch
Anwalts-
,
Gerichts-
und
Gutachterkosten.
Der
Gesamtschaden
für
die
Stadt
wird
auf
knapp
2
Millionen
Euro
geschätzt
-
falls
das
gestrige
Urteil
rechtskräftig
wird.
Im
Haushaltsplan
für
das
laufende
Jahr
hat
die
Stadt
vorsoglich
2,
5
Millionen
Euro
zurückgestellt.
Ob
sie
zahlt
oder
Berufung
beim
Oberlandesgericht
Oldenburg
einlegt,
ist
noch
offen.
Presseamtsleiter
Dr.
Sven
Jürgensen
erklärte
gestern
auf
Anfrage,
darüber
werde
erst
entschieden,
wenn
das
Urteil
schriftlich
vorliege.
Berufung
kann
aber
auch
Insolvenzverwalter
Niemeyer
einlegen,
gut
möglich,
dass
der
Rechtsstreit
in
die
nächste
Instanz
geht.
(rll)
Rechtsstreit
um
das
Klärwerk:
Was
lernen
wir
daraus?
Das
ist
die
Quittung
Von
R.
Lahmann
Lammert
Beim
Rechtsstreit
um
die
Klärwerkserweiterung
soll
keiner
sagen,
dass
man
erst
hinterher
klüger
sei.
Denn
bei
diesem
teuren
Flop
hat
es
an
Warnungen
nicht
gefehlt.
Es
war
im
Februar
1992,
da
ging
der
Auftrag
an
die
Köster
Bau
AG,
obwohl
Jüchter
ein
billigeres
Angebot
abgegeben
hatte.
Begründung:
Köster
habe
mehr
Erfahrung,
wenn
es
darum
gehe,
wasserdichten
Beton
zu
bauen.
Jüchter
protestierte,
unsere
Zeitung
berichtete,
und
das
Rechnungsprüfungsamt
der
Stadt
intervenierte.
Aber
der
damalige
Oberstadtdirektor
Jörn
Haverkämper
wischte
alle
Bedenken
vom
Tisch
und
blamierte
sich
nachträglich
bis
auf
die
Knochen
mit
dem
Satz,
er
sehe
einem
Rechtsstreit
gelassen
entgegen.
Jetzt
kommt
die
Quittung,
und
die
Steuerzahler
müssen
es
ausbaden.
Wo
waren
eigentlich
die
Politiker,
die
solche
Entscheidungen
überwachen
sollen?
Alle
haben
sich
auf
ein
Ingenieurbüro
verlassen,
das
im
Auftrag
der
Stadt
die
Ausschreibung
vorbereiten
sollte.
Von
ihm
stammte
die
Empfehlung,
im
Zweifel
die
Firma
Köster
zu
nehmen.
Aber
das
ist
noch
nicht
alles.
Dieses
Ingenieurbüro
hat
sich
gewaltig
verrechnet,
die
Stahlmengen
mussten
gegenüber
der
Ausschreibung
um
49
Prozent
nach
unten
korrigiert
werden.
Nach
den
damaligen
Stahlpreisen
immerhin
eine
Größenordnung
von
weit
mehr
als
einer
Million
Mark.
Das
hat
die
gerichtliche
Auswertung
der
Akten
ergeben.
Wer
zur
richtigen
Zeit
einen
Anruf
erhält
und
die
richtigen
Zahlen
erfährt,
kann
eine
zusätzliche
Gewinnspanne
in
seine
Kalkulation
einbauen.
Wir
wissen
nicht,
ob
das
geschehen
ist.
Aber
der
nachgewiesene
Rechenfehler
weckt
Argwohn.
Ob
so
etwas
auch
heute
noch
passiert?
Es
ist
zwar
zu
spät,
um
die
Fehler
von
1992
rückgängig
zu
machen.
Aber
noch
nicht
zu
spät,
daraus
zu
lernen.
TEURES
NACHSPIEL:
Weil
die
Stadt
vor
zehn
Jahren
auf
das
falsche
Bauunternehmen
gesetzt
hat,
muss
sie
jetzt
Millionensummen
an
Entschädigung
zahlen.
Die
Stadt
hatte
1992
die
Köster
Bau
AG
mit
der
Klärwerkserweiterung
beauftragt,
obwohl
die
Ewald
Jüchter
GmbH
ein
günstigeres
Angebot
vorgelegt
hatte.
Foto:
Jörn
Martens
Autor:
rll