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1.
Erscheinungsdatum:
07.06.2003
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Die
Polizie
bittet
nun
verstärkt
gegen
die
Stzraßenverkehrsordnung
Radelnde
zur
Kasse.
Überschrift:
Die Stadt macht Ernst: Bußgeld für Rad-Rowdies
Zwischenüberschrift:
Kontrollen in den Fußgängerzonen
Artikel:
Originaltext:
Die
Stadt
macht
Ernst:
Bußgeld
für
Rad-
Rowdies
Kontrollen
in
der
Fußgängerzone
"
Das
Radfahren
in
den
Fußgängerzonen
hat
in
letzter
Zeit
zugenommen"
,
sagt
Rolf
Elbracht,
Letter
des
Fachbereiches
"
Bürger
und
Ordnung"
.
Mündliche
Verwarnungen
reichten
in
der
Vergangenheit
offenbar
nicht
aus.
Mit
der
Nachsicht
ist
es
vorbei:
Die
Stadt
wird
zukünftig
in
begründeten
Fällen
Bußgelder
für
uneinsichtige
Radler
verhängen.
Erlaubt
ist
das
Radfahren
in
der
Großen
Straße
und
der
Krahnstraße
nur
von
21
Uhr
bis
8
Uhr
morgens.
"
In
der
übrigen
Zeit
genießen
die
Fußgänger
dort
absoluten
Schutz"
,
sagt
Rolf
Elbracht.
Nur
halten
sich
immer
weniger
Fahrradfahrer
an
diese
Regelung.
"
Und
da
müssen
wir
eben
mehr
tun,
als
mit
unserem
OS-
Team
alleine
möglich
ist"
,
macht
Elbracht
deutlich.
Mit
Doppelstreifen,
jeweils
ein
Mitarbeiter
des
OS-
Teams
und
der
Bereitschaftspolizei,
werden
ab
sofort
verstärkte
Kontrollen
durchgeführt.
Uneinsichte
Radfahrer
in
der
Fußgängerzone,
vor
allem
die
Wiederholungstäter,
sollen
mit
einem
Verwarnungs
oder
Bußgeld
belegt
werden.
Zehn
Euro
werden
schon
für
das
Fahren
in
der
Fußgängerzone
fällig.
Werden
Fußgänger
behindert,
erhöht
sich
das
Verwarnungsgeld
auf
15
Euro,
und
bei
konkreter
Gefährdung
können
25
Euro
verhängt
werden.
Rolf
Elbracht:
"
Uns
geht
es
dabei
nicht
um
das
Geld,
aber
wir
haben
eben
feststellen
müssen,
dass
wir
mit
freundlichen
Hinweisen
nicht
weit
gekommen
sind"
.
Wer
zur
Einkaufszeit
in
der
belebten
Fußgängermeile
regelmäßig
radelnden
Menschen
ausweichen
muss,
weiß,
was
der
Leiter
der
Ordnungsbehörde
meint.
Verwarnungs-
und
Bußgelder
für
Radfahrer
sind
keine
An
manchen
Stellen
ist
Radeln
erlaubt
neue
Erfindung
der
Hasestadt.
"
Die
hat
es
im
bundesweit
einheitlichen
Katalog
für
Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten
immer
schon
gegeben"
,
erklärt
Elbracht.
Nur
habe
die
Stadt
bisher
davon
keinen
gezielten
Gebrauch
gemacht.
Gestern
haben
Kommissar
Holger
Wermerssen
und
Heiko
Wellmeyer
vom
OS-
Team
bereits
die
ersten
Pedal-
Sünder
zur
Kasse
beten
müssen.
In
bestimmten
Fußgängerbereichen
der
Stadt
ist
Fahrradfahren
übrigens
erlaubt.
Im
Heger-
Tor-
Viertel,
am
Markt,
in
der
Paul-
Oeser-
Straße,
der
Turm-
,
Mühlen-
und
Johannisstraße
brauchen
die
Radler
keine
Bußgelder
befürchten.
(dm)
KEIN
PARDON
MEHR
FÜR
RADFAHREN
IN
FUSSGÄNGERZONEN:
Zehn
Euro
kassieren
Holger
Wermerssen
von
der
Bereitschaftspolizei
und
Heiko
Wellmeyer
vom
OS-
Team
künftig,
wenn
sie
radelnde
Radfahrer
auf
der
Großen
Straße
erwischen.
Foto:
Gert
Westdörp
Autor:
dm