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1.
Erscheinungsdatum:
22.12.2004
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Anlässlich
der
Verabschiedung
des
Gesetzes
zur
Novellierung
des
Niedersächsischen
Nahverkehrs
(NNVG)
wird
der
Landkreis
Osnabrück
als
kommunaler
Aufgabenträger
für
den
Nahverkehr
voraussichtlich
1,
2
Millionen
Euro
erhalten.
Dieses
Geld
wird
ihm
neuerdings
zur
zweckorientierten,
aber
eigenständigen
Verwendung
zur
Verfügung
stehen,
d.h.
für
die
Weiterentwicklung
einer
zukunftsfähigen
Nahverkehrsförderung
.
Überschrift:
Millionen für Nahverkehr
Zwischenüberschrift:
Hoppenbrock: Landkreis erhält zusätzliche Finanzmittel
Artikel:
Originaltext:
"
Der
Landkreis
Osnabrück
wird
voraussichtlich
rund
1,
2
Millionen
Euro
als
kommunaler
Aufgabenträger
für
den
Nahverkehr
erhalten"
,
teilte
jetzt
der
CDU-
Landtagsabgeordnete
Ernst
August
Hoppenbrock
anlässlich
der
Verabschiedung
des
Gesetzes
zur
Novellierung
des
Niedersächsischen
Nahverkehrs
(NNVG)
mit.
"
Mit
der
Umsetzung
der
bundesrechtlichen
Regelungen
in
das
Landesrecht
haben
wir
zum
1.
Januar
eine
Basis
für
die
Verteilung
der
Finanzmittel
auf
die
niedersächsischen
Aufgabenträger
geschaffen"
,
so
Hoppenbrock.
Im
Interesse
der
Schaffung
zukunftsfähiger
Mobilitätskonzepte
sowie
der
Stärkung
der
Eigenverantwortung
und
Gestaltungsmöglichkeiten
der
kommunalen
ÖPNV-
Aufgabenträger
vor
Ort
sei
die
Weiterentwicklung
der
Nahverkehrsförderung
unerlässlich.
Die
ÖPNV-
Aufgabenträger
würden
damit
in
die
Lage
versetzt,
positive
Impulse
für
ein
qualitativ
hochwertiges
ÖPNV-
Gesamtsystem
in
Niedersachsen
zu
setzen.
Mit
der
Neuverteilung
der
Finanzmittel
sowohl
im
Hinblick
auf
die
Höhe
als
auch
in
Bezug
auf
den
Kreis
der
Empfänger
sei
man
einen
bedeutenden
Schritt
auf
die
Aufgabenträger
zugegangen.
Er
wies
darauf
hin,
dass
den
kommunalen
Aufgabenträgern
durch
die
vorgesehene
jährliche
Pauschalförderung
im
Jahr
2005
rund
21,
58
Millionen
Euro
zur
Verfügung
stehen
würden.
Bisher
hätten
die
Landkreise
Mittel
in
dieser
Form
nicht
erhalten.
Ihnen
würden
sie
nunmehr
zur
zweckorientierten,
aber
eigenständigen
Verwendung
überlassen.
Es
handele
sich
insoweit
um
zusätzliche
Finanzmittel
zu
Gunsten
der
Landkreise.
Autor:
Eb.