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1.
Erscheinungsdatum:
22.02.2005
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Bericht
über
die
Klage
Bergmanns:
der
Tunnel
muss
öffenltich
bleiben.
MIt
Zur
Sache:
Entwidmung
öffentlicher
Verkehrsflächen.
Überschrift:
Neumarkt-Tunnel: Hausbesitzer zieht vor Gericht
Zwischenüberschrift:
Klage gegen Entwidmung der öffentlichen Flächen - Alte Rechte beschnitten? - OPC: Nachbarschaftlich regeln
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück
Der
Umbau
des
Neumarkt-
Tunnels
beschäftigt
die
Justiz.
Dr.
Theodor
Bergmann,
Eigentümer
von
Immobilien
am
Neumarkt,
hat
vor
dem
Verwaltungsgericht
Klage
eingereicht.
Er
sieht
seine
Rechte
verletzt.
Hintergrund
der
Klage
ist
die
so
genannte
Entwidmung
(siehe
"
Zur
Sache"
).
Der
Stadtrat
hatte
im
Dezember
beschlossen,
dass
die
Neumarkt-
Passage
nicht
mehr
als
öffentliche
Verkehrsfläche
gilt
und
deshalb
nicht
für
jedermann
und
zu
jederzeit
zugänglich
sein
muss.
Damit
ist
es
rechtlich
möglich,
den
Tunnel
nachts
zu
schließen
-
eine
wichtige
Voraussetzung,
um
die
Läden
im
neuen
Neumarkt-
Tunnel
an
anspruchsvolle
Interessenten
vermieten
zu
können.
Theodor
Bergmann
verfügt
über
eine
"
rechtlich
geschützte
Position"
,
wie
es
in
einer
städtischen
Verwaltungsvorlage
heißt,
die
ihm
eine
direkte
Anbindung
seiner
Geschäftshäuser
an
die
öffentlich
gewidmeten
Flächen
im
Tunnel
garantiere.
Das
betrifft
die
unterirdischen
Eingänge
zum
Neumarkt-
Carre
und
zum
ehemaligen
Wöhrl-
Komplex
(heute
Makromarkt)
.
Dieser
Eingang
ist
zurzeit
geschlossen.
Bergmann
lehnte
gestern
eine
Stellungnahme
ab.
Er
ist
als
Kritiker
des
Neumarkt-
Konzeptes
bekannt.
Die
Klage
ist
am
Donnerstag
beim
Verwaltungsgericht
eingegangen.
Die
Begründung
soll
folgen,
wenn
die
Anwälte
die
städtischen
Akten
durchgearbeitet
haben.
Über
die
Dauer
des
Verfahrens
könne
deshalb
nichts
gesagt
werden,
teilte
das
Verwaltungsgericht
mit.
Die
Klage
ist
gegen
die
Stadt
gerichtet.
Betroffen
ist
aber
die
OPG
(Parkstätten-
Betriebsgesellschaft)
,
die
den
Tunnel
im
Auftrag
der
Stadt
verwaltet.
"
Wir
sehen
die
Rechte
des
Klägers
nicht
beschnitten"
,
sagte
OPG-
Prokurist
Karl-
Heinz
Ellinghaus:
"
Ich
glaube,
dass
wir
die
Sache
auf
gutnachbarschaftliche
Art
regeln
können."
Zur
Sache
Entwidmung
Eine
Straße,
die
der
Öffentlichkeit
gewidmet
ist,
kann
nur
unter
zwei
Voraussetzungen
der
öffentlichen
Nutzung
entzogen
werden:
Erstens,
der
Verkehr
muss
so
gering
sein,
dass
die
Straße
entbehrlich
ist,
zweitens,
"
überwiegende
Gründe
des
öffentlichen
Wohls"
müssen
für
die
Entwidmung
sprechen.
Beim
Neumarkt-
Tunnel
sind
nach
Ansicht
des
Rates
beide
Bedingungen
erfüllt.
Der
Tunnel
habe
durch
den
oberirdischen
Überweg
seine
Verkehrsbedeutung
verloren.
Ein
"
Verkehrsbedürfnis"
wird
nur
für
denöstlichen
Durchgang
(Sportarena
/
Kollegienwall)
gesehen.
Diese
Passage
bleibt
öffentlich
gewidmet
und
nachts
geöffnet.
Bildunterschrift:
OBJEKT
DER
KLAGE:
Der
direkte
Zugang
vom
Neumarkt-
Tunnel
zum
Untergeschoss
des
Neumarkt-
Carres
(Textilhaus
H&
M)
ist
vertraglich
zugesichert.
Umstritten
ist,
ob
diese
alten
Rechte
durch
den
geplanten
Umbau
beschnitten
werden.
Foto:
Michael
Hehmann
Autor:
Wilfried Hinrichs