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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Inhalt:
Überschrift:
3,50 Meter sind zu wenig für die Feuerwehr
Zwischenüberschrift:
Verwaltungsgericht gibt einem Anwohner Recht, der gegen die Festsetzung der Erschließungsbeiträge geklagt hat
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Für ein leises Aufatmen bei den " Opfern" von kommunalen Erschließungsbeitragsforderungen hat jetzt das Verwaltungsgericht Osnabrück gesorgt. In seiner Entscheidung gab es der Klage einer Anliegerin der Wakhegge statt, die sich gegen ihre Zahlungspflicht gewehrt hatte. Ein Urteil, das - sollte es Bestand haben - weit reichende Folgen haben könnte.
Die Frage, ob sich ein Grundstückseigentümer an den Kosten für den Straßenbau beteiligen muss, ist von der Entfernung seines Areals zum ausgebauten Straßenstück abhängig. Sie darf maximal 5O Meter betragen, um einen Anspruch der Stadt zu begründen. 5O Meter deshalb, weil es der Feuerwehr aus dieser Entfernung noch möglich wäre, einen Brand wirksam zu bekämpfen.
An dieser Argumentation rüttelt auch das Verwaltungsgericht nicht. Im Gegenteil, es denkt noch einen Schritt weiter: Die Feuerwehr müsse nicht nur bis auf 5O Meter an das Grundstück heranfahren können, sondern dort auch genügend Raum für ihren Rettungseinsatz haben. Dafür sei laut einer heranzuziehenden DIN-Vorschrift eine sieben mal zwölf Meter große Fläche notwendig.
So viel Platz bietet der nur etwa 3, 50 Meter breite Wohnweg " An der Wakhegge",
das Gericht der Klage statt, dem die Klägerin angeschlossen ist, nicht. Also gab das Gericht der Klage statt.
" Neu an dem Urteil ist, dass sich das Gericht auf die DIN-Norm berufen hat", sagt Rechtsanwalt Joachim Poggemann, der die Klägerin im Prozess vertreten hat. Sollte sich dieser Ansatz in der Rechtsprechung durchsetzen, hätte das sicher Konsequenzen, sagt Gerd Kühl, Leiter des Fachbereichs Recht der Stadt Osnabrück. Denn selbst viele Straßen erreichten die erforderliche Breite von sieben Metern nicht. Das wiederum hieße, dass unter Umständen geforderte Erschließungsbeiträge aus den vergangenen vier Jahren noch einmal auf den Prüfstand kommen müssten. Allerdings ausschließlich in Fällen, in denen die Anlieger nur unter Vorbehalt gezahlt hätten.
Ob auch nur ein Bescheid neu geschrieben werden muss, steht derweil noch gar nicht fest. Nach Auskunft von Kühl wird die Stadt auf jeden Fall einen Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg stellen. Die für eine Zulassung notwendige grundsätzliche Bedeutung der Sache ist seiner Ansicht nach gegeben. Wer bei einem erneuten Scheitern Einbußen für den Gemeindehaushalt befürchtet, den beruhigt Kühl: " Die Stadt hat davon keinen Schaden, denn die von den Bürgern zu zahlende Summe bleibt immer die Gleiche." Der Haken an der Sache: Dann wird der Anteil für die anderen Anlieger eben entsprechend höher.

Bildunterschrift:
NICHT BREIT GENUG, um wirksamen Brandschutz sicherzustellen: Rechtsanwalt Joachim Poggemann misst den schmalen Weg " An der Wakhegge" noch einmal nach. Foto: Jörn Martens
Autor:
hpet


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