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FEHLER!
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1.
Erscheinungsdatum:
03.03.2005
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Problem:
Nach
Din
benötigt
die
Feueerwehr
für
ihre
möglichen
Einsätze
einen
Höchstabstand
zum
Brandherd
von
50
m
und
eine
7
mal
12
m
große
Einsatzfläche
für
ihreFahrzeuge.
Das
ist
in
Osnabrück
oft
nicht
gewährleistet.
Überschrift:
3,50 Meter sind zu wenig für die Feuerwehr
Zwischenüberschrift:
Verwaltungsgericht gibt einem Anwohner Recht, der gegen die Festsetzung der Erschließungsbeiträge geklagt hat
Artikel:
Originaltext:
Für
ein
leises
Aufatmen
bei
den
"
Opfern"
von
kommunalen
Erschließungsbeitragsforderungen
hat
jetzt
das
Verwaltungsgericht
Osnabrück
gesorgt.
In
seiner
Entscheidung
gab
es
der
Klage
einer
Anliegerin
der
Wakhegge
statt,
die
sich
gegen
ihre
Zahlungspflicht
gewehrt
hatte.
Ein
Urteil,
das
-
sollte
es
Bestand
haben
-
weit
reichende
Folgen
haben
könnte.
Die
Frage,
ob
sich
ein
Grundstückseigentümer
an
den
Kosten
für
den
Straßenbau
beteiligen
muss,
ist
von
der
Entfernung
seines
Areals
zum
ausgebauten
Straßenstück
abhängig.
Sie
darf
maximal
5O
Meter
betragen,
um
einen
Anspruch
der
Stadt
zu
begründen.
5O
Meter
deshalb,
weil
es
der
Feuerwehr
aus
dieser
Entfernung
noch
möglich
wäre,
einen
Brand
wirksam
zu
bekämpfen.
An
dieser
Argumentation
rüttelt
auch
das
Verwaltungsgericht
nicht.
Im
Gegenteil,
es
denkt
noch
einen
Schritt
weiter:
Die
Feuerwehr
müsse
nicht
nur
bis
auf
5O
Meter
an
das
Grundstück
heranfahren
können,
sondern
dort
auch
genügend
Raum
für
ihren
Rettungseinsatz
haben.
Dafür
sei
laut
einer
heranzuziehenden
DIN-
Vorschrift
eine
sieben
mal
zwölf
Meter
große
Fläche
notwendig.
So
viel
Platz
bietet
der
nur
etwa
3,
50
Meter
breite
Wohnweg
"
An
der
Wakhegge"
,
das
Gericht
der
Klage
statt,
dem
die
Klägerin
angeschlossen
ist,
nicht.
Also
gab
das
Gericht
der
Klage
statt.
"
Neu
an
dem
Urteil
ist,
dass
sich
das
Gericht
auf
die
DIN-
Norm
berufen
hat"
,
sagt
Rechtsanwalt
Joachim
Poggemann,
der
die
Klägerin
im
Prozess
vertreten
hat.
Sollte
sich
dieser
Ansatz
in
der
Rechtsprechung
durchsetzen,
hätte
das
sicher
Konsequenzen,
sagt
Gerd
Kühl,
Leiter
des
Fachbereichs
Recht
der
Stadt
Osnabrück.
Denn
selbst
viele
Straßen
erreichten
die
erforderliche
Breite
von
sieben
Metern
nicht.
Das
wiederum
hieße,
dass
unter
Umständen
geforderte
Erschließungsbeiträge
aus
den
vergangenen
vier
Jahren
noch
einmal
auf
den
Prüfstand
kommen
müssten.
Allerdings
ausschließlich
in
Fällen,
in
denen
die
Anlieger
nur
unter
Vorbehalt
gezahlt
hätten.
Ob
auch
nur
ein
Bescheid
neu
geschrieben
werden
muss,
steht
derweil
noch
gar
nicht
fest.
Nach
Auskunft
von
Kühl
wird
die
Stadt
auf
jeden
Fall
einen
Antrag
auf
Zulassung
der
Berufung
beim
Oberverwaltungsgericht
in
Lüneburg
stellen.
Die
für
eine
Zulassung
notwendige
grundsätzliche
Bedeutung
der
Sache
ist
seiner
Ansicht
nach
gegeben.
Wer
bei
einem
erneuten
Scheitern
Einbußen
für
den
Gemeindehaushalt
befürchtet,
den
beruhigt
Kühl:
"
Die
Stadt
hat
davon
keinen
Schaden,
denn
die
von
den
Bürgern
zu
zahlende
Summe
bleibt
immer
die
Gleiche."
Der
Haken
an
der
Sache:
Dann
wird
der
Anteil
für
die
anderen
Anlieger
eben
entsprechend
höher.
Bildunterschrift:
NICHT
BREIT
GENUG,
um
wirksamen
Brandschutz
sicherzustellen:
Rechtsanwalt
Joachim
Poggemann
misst
den
schmalen
Weg
"
An
der
Wakhegge"
noch
einmal
nach.
Foto:
Jörn
Martens
Autor:
hpet
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