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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Inhalt:
Überschrift:
Schutzstreifen - falsche Sicherheit?
 
Schutzstreifen ist kein Radweg
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
" Diese so genannten Schutzstreifen wiegen den Radfahrer in falscher Sicherheit. Ich selbst bin durch städtische Busse schon zweimal an der Knollstraße so abgedrängt worden, dass ich abspringen und mich an die steile Böschung retten musste. Am Ickerweg finde ich diese Streifen total überflüssig. Dort fahren im Schnitt täglich acht Radfahrer bergauf, meistens schieben sie sogar. Auf dem Fußweg gehen kaum Leute. Wäre es dort nicht auch tolerierbar, wenn wie an der Ellerstraße stadteinwärts sich Fußgänger und Radfahrer bei gegenseitiger Rücksichtnahme den Fußweg teilen?
Der Artikel des ADFC, welcher ja bekanntlich den Individualverkehr verteufelt, ist natürlich sehr einseitig und will nur der entsprechenden Klientel zeigen, dass man dort auch Zeitung liest. Warum brauchen wir eigentlich bei so vielen hoch bezahlten Beamten und Angestellten der Stadtverwaltung ein Planungsbüro aus Bocholt, welches ortsfremd und teuer ist, um unsere Radwege zu planen?"
Werner Lühring
Pagenkamp 4
Osnabrück

Schutzstreifen ist kein Radweg

Ein Rechtsanwalt äußert zum selben Thema seine juristischen Bedenken.

" Ein »Schutzstreifen", wie auf dem Ickerweg und nun auch teilweise neu auf der Bramstraße vor der Angelaschule angelegt, ist kein Radweg, sondern der Schutzstreifen ist nur ein abmarkierter Teil der Fahrbahn... Dies hat zur Folge, dass jeder Kraftfahrer auch zu dem auf einem Schutzstreifen fahrenden Radfahrer nach der Rechtsprechung der Gerichte den erforderlichen Sicherheitsabstand = Seitenabstand von 1, 5 m einhalten muss... Auf dem Ickerweg ist der Kraftfahrer ... gehalten, die Gegenfahrbahn in Anspruch zu nehmen, um den Sicherheitsabstand einhalten zu können. Gegen diesen Sicherheits- bzw. Seitenabstand bei Radfahrern, die auf einem Schutzstreifen fahren, müssen ... die Kraftfahrer täglich hunderttausendfach verstoßen... Zudem leben viele Kraftfahrer und Radfahrer in dem rechtlichen Irrtum, dass es sich bei einem Schutzstreifen auch um einen Radweg handelt. Im Ergebnis wird damit an vielen Stellen das Gegenteil dessen erreicht, was eigentlich durch einen Schutz streifen erreicht werden soll. Jede Kommune sollte daher bei jedem anzulegenden Schutzstreifen überlegen, ob sie nicht gerade durch einen Schutzstreifen erst einen Gefährdungstatbestand schafft und dadurch bei den Verkehrsteilnehmern den Eindruck erweckt, jeder habe seinen Fahrstreifen, und ein Sicherheitsabstand müsse nicht eingehalten werden..."

Robert Seidler
Hasestraße 2
Osnabrück
Autor:
Werner Lühring, Robert Seidler


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