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1.
Erscheinungsdatum:
02.02.2005
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Bericht
über
die
Probleme
der
Zerstörung
der
Wege
durch
Baufahrzeuge.
Überschrift:
Im Zweifel muss die Stadt haften
Zwischenüberschrift:
Schäden durch schwere Baumaschinen
Artikel:
Originaltext:
Risse
und
Löcher
auf
Straßen
und
Gehwegen
in
Baustellennähe
sind
keine
Seltenheit.
Immer
wieder
entstehen
sie
durch
schwere
Baufahrzeuge.
Laut
Gesetz
muss
derjenige,
der
die
Schäden
verursacht
hat,
dafür
haften.
Ist
der
Übeltäter
jedoch
nicht
zu
ermitteln,
muss
die
Stadt
die
Schäden
beheben.
Wenn
schwer
beladene
Baufahrzeuge
über
Gehwege
rollen,
bleiben
oft
unangenehme
Spuren
und
Stolperfallen
zurück:
Verschobene
und
zerbrochene
Gehwegplatten,
aber
auch
Spurrillen
im
Pflaster.
Solche
Schaden
müssen
schnell
behoben
werden,
damit
nichts
passiert.
Verantwortlich
ist
die
Baufirma.
Sie
muss
den
Schaden
bei
der
Stadt
melden
und
ihn
dann
auch
beheben.
Was
aber
geschieht,
wenn
der
Verursacher
nicht
mehr
zu
ermitteln
ist?
So
klafften
bis
vor
kurzem
nach
einem
Hausbau
am
Ickerweg
4a
größere
Löcher
im
Gehweg.
Es
war
eindeutig,
dass
Baufahrzeuge
den
Schaden
verursacht
hatten.
Aber
die
Baufirma
war
nicht
mehr
zu
ermitteln.
So
musste
die
Stadt
selbst
tätig
werden
und
die
Schaden
auf
eigene
Kosten
beheben.
"
Es
kommt
immer
wieder
vor,
dass
sich
die
Baufirmen
nicht
melden"
,
klagt
Jürgen
Schmidt,
der
Fachdienstleiter
Straßenbau.
Es
ärgert
ihn,
dass
die
Stadt
auf
den
Kosten
sitzen
bleibt.
Zwar
gibt
es
"
regelmäßige
Kontrollen
durch
das
Straßenbauamt,
aber
nicht
alle
Stellen
können
erfasst
werden"
.
Deshalb
ist
die
Stadt
dankbar
für
Hinweise
aus
der
Bevölkerung.
Bildunterschrift:
KEINER
WILL'
S
GEWESEN
SEIN:
Inzwischen
hat
die
Stadt
diese
Pflasterschäden
am
Ickerweg
repariert.
Foto:
privat
Autor:
nisc