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1.
Erscheinungsdatum:
16.02.2005
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Bericht
über
die
Abweisung
der
Klage
einer
Anwohnerin
der
A
30.
Die
Anwohnerin
befürchtete
wegen
der
IKEA-
Ansiedlung
derart
viel
Lärm,
dass
die
ihr
vom
Landkreis
zugesicherten
Lärmschutzfenstern
nicht
aureichen
würden,
sie
vor
dem
Lärm
zu
schützen.
Sie
will,
dass
der
Landkreis
den
Grund
abkauft.
Überschrift:
Verwaltungsgericht: Verkehrslärm erträglich
Zwischenüberschrift:
Belastungsgrenze wird zwar erreicht, Eilantrag wegen Ikea-Ansiedlung dennoch abgewiesen
Artikel:
Originaltext:
Hellern/
Hasbergen
(eb)
Der
Ausbau
an
der
A
30-
Autobahnauffahrt
Hasbergen
/
Gaste
kann
wie
geplant
fortgesetzt
werden.
Die
Erste
Kammer
des
Verwaltungsgericht
wies
gestern
einen
Eilantrag
einer
an
der
Rheiner
Landstraße
wohnenden
Hauseigentümerin
ab.
Die
Frau
klagt
gegen
die
Ausbaupläne
im
Bereich
der
Autobahnanschluss-
Stelle,
weil
sie
durch
die
Ikea-
Ansiedlung
und
das
ansteigende
Verkehrsaufkommen
eine
gravierende
Verschlechterung
der
Wohnqualität
fürchtet.
Im
Planfeststellungsverfahren
wurde
die
zu
erwartende
"
sehr
hohe"
Lärmbelastung
am
Haus
der
Klägerin
mit
bis
zu
70
(Tag)
beziehungsweise
62
Dezibel
(Nacht)
ermittelt.
Der
Landkreis
hatte
deshalb
angeboten,
die
Kosten
für
Schallschutzfenster
am
Haus
zu
übernehmen.
Die
Errichtung
einer
mindestens
115000
Euro
teuren
Lärmschutzwand
wurde
aber
vom
Kreis
abgelehnt.
Forderung
der
Anliegerin
im
Verfahren:
dass
der
Landkreis
ihr
das
Grundstück
abkauft.
Ein
so
genannter
"
Übernahmeanspruch"
kommt
aus
Sicht
der
Ersten
Kammer
aber
nur
in
Betracht,
wenn
die
Lärmbelastung,
die
durch
die
geplante
Maßnahme
verursacht
wird,
so
hoch
ausfällt,
dass
davon
"
eine
enteignende
Wirkung"
ausgeht.
Diese
kann
vorliegen,
wenn
das
Grundstück
nicht
mehr
zu
Wohnzwecken
nutzbar
ist,
weil
der
Lärm
gesundheitsgefährdend
ist.
Das
Verwaltungsgericht
kommt
zwar
zu
dem
Schluss,
dass
die
Werte
die
Belastungsgrenze
erreichen.
Die
Antragstellerin
müsse
die
zusätzliche
Belastung
aber
hinnehmen,
weil
ihr
Grundstück
in
einem
Außenbereich
liegt
und
durch
die
schon
vorhandenen
Verkehrsströme
erheblich
vorbelastet
ist.
Demgegenüber
wirkten
sich
die
weiteren
Umbauten
nicht
als
Eingriff
in
das
Eigentum
aus.
Gegen
die
Entscheidung
ist
Beschwerde
beim
Oberverwaltungsgericht
in
Lüneburg
zulässig.
Bildunterschrift:
DIE
SITUATION
an
der
Autobahnauffahrt
Hasbergen
/
Gaste.
Eine
Hauseigentümerin
an
der
Rheiner
Landstraße
(Kreisstraße
306)
klagt
gegen
die
Ausbauplane.
Foto:
Klaus
Lindemann
Autor:
eb