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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Inhalt:
Überschrift:
Verwaltungsgericht: Verkehrslärm erträglich
Zwischenüberschrift:
Belastungsgrenze wird zwar erreicht, Eilantrag wegen Ikea-Ansiedlung dennoch abgewiesen
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Hellern/ Hasbergen (eb) Der Ausbau an der A 30-Autobahnauffahrt Hasbergen / Gaste kann wie geplant fortgesetzt werden. Die Erste Kammer des Verwaltungsgericht wies gestern einen Eilantrag einer an der Rheiner Landstraße wohnenden Hauseigentümerin ab. Die Frau klagt gegen die Ausbaupläne im Bereich der Autobahnanschluss-Stelle, weil sie durch die Ikea-Ansiedlung und das ansteigende Verkehrsaufkommen eine gravierende Verschlechterung der Wohnqualität fürchtet. Im Planfeststellungsverfahren wurde die zu erwartende " sehr hohe" Lärmbelastung am Haus der Klägerin mit bis zu 70 (Tag) beziehungsweise 62 Dezibel (Nacht) ermittelt.
Der Landkreis hatte deshalb angeboten, die Kosten für Schallschutzfenster am Haus zu übernehmen. Die Errichtung einer mindestens 115000 Euro teuren Lärmschutzwand wurde aber vom Kreis abgelehnt. Forderung der Anliegerin im Verfahren: dass der Landkreis ihr das Grundstück abkauft.
Ein so genannter " Übernahmeanspruch" kommt aus Sicht der Ersten Kammer aber nur in Betracht, wenn die Lärmbelastung, die durch die geplante Maßnahme verursacht wird, so hoch ausfällt, dass davon " eine enteignende Wirkung" ausgeht.
Diese kann vorliegen, wenn das Grundstück nicht mehr zu Wohnzwecken nutzbar ist, weil der Lärm gesundheitsgefährdend ist.
Das Verwaltungsgericht kommt zwar zu dem Schluss, dass die Werte die Belastungsgrenze erreichen. Die Antragstellerin müsse die zusätzliche Belastung aber hinnehmen, weil ihr Grundstück in einem Außenbereich liegt und durch die schon vorhandenen Verkehrsströme erheblich vorbelastet ist. Demgegenüber wirkten sich die weiteren Umbauten nicht als Eingriff in das Eigentum aus. Gegen die Entscheidung ist Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg zulässig.
Bildunterschrift:
DIE SITUATION an der Autobahnauffahrt Hasbergen / Gaste. Eine Hauseigentümerin an der Rheiner Landstraße (Kreisstraße 306) klagt gegen die Ausbauplane. Foto: Klaus Lindemann
Autor:
eb


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