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1
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1.
Erscheinungsdatum:
01.02.2005
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Weiterer
Bericht
über
das
Problem
Herhof-
Insolvenz
und
was
diese
für
Stadt
und
Landkreis
Osnabrück
in
puncto
Müllentsorgung
für
Folgen
haben
könnte.
Überschrift:
Herhof-Insolvenz: Es gilt weiter das Prinzip Hoffnung
Zwischenüberschrift:
Investor will Zusagen einhalten
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück
(we)
Wann
die
Trockenstabilat-
Anlage
im
Osnabrücker
Hafen,
in
der
ab
diesem
Jahr
die
Verarbeitung
der
85000
Tonnen
Restmüll
aus
Stadt
und
Landkreis
erfolgen
soll,
nach
der
Herhof-
Insolvenz
jetzt
fertig
gestellt
wird,
ist
weiter
unklar.
Der
Insolvenzverwalter
verhandelt
mit
neuen
Investoren
und
hofft,
bis
Anfang
März
ein
Ergebnis
zu
präsentieren.
Dann
läuft
unwiderruflich
die
Frist
ab.
Vier
nordhessischen
Kommunen,
die
mit
Herhof
einen
Entsorgungsvertrag
ab
Mitte
2005
geschlossen
haben,
wollen
zu
diesem
Termin
die
bestehende
Vereinbarung
kündigen,
wenn
keine
Lösung
vorliegt
-
und
weitere
Vertragspartner
dürften
dem
Beispiel
folgen.
Der
irische
Herhof-
Eigner
Treasury
Holding
LtD,
der
das
hessische
Entsorgungsunternehmen
2003
übernommen
hat,
setzt
weiter
auf
den
positiven
Ausgang
der
laufenden
Gespräche
mit
neuen
Investoren
und
einen
Rückzug
des
Insolvenzantrages.
Am
heutigen
Dienstag
beschäftigt
das
Thema
Müllentsorgung
auf
Antrag
der
Grünen
den
Osnabrücker
Rat.
Treasury
hat
für
den
Standort
Osnabrück
gegenüber
der
gemeinsamen
Entsorgungsgesellschaft
von
Stadt
und
Landkreis
(GbR)
eine
Verpflichtungserklärung
abgegeben,
die
Anlage
"
ordnungsgemäß
und
zeitgerecht"
zu
errichten
und
diese
Zusage
noch
einmal
"
grundsätzlich"
bestätigt
-
allerdings
ohne
konkrete
Fakten.
Stadt
und
Landkreis
haben
zwischenzeitlich
die
eine
Million
Euro
gezogen,
die
von
Treasury
auf
einem
Treuhandkonto
für
den
Fall
hinterlegt
waren,
das
die
Osnabrücker
Anlage
nicht
Anfang
2005
betriebsbereit
ist.
Weitere
Rückversicherung:
eine
Vertragserfüllungssicherheit
in
Höhe
von
rund
6,
7
Millionen
Euro.
Gegenstand
ist
hier
aber
nicht
die
Anlage,
sondern
die
Abfallbeseitigung.
Auf
den
Betrag
kann
folglich
erst
zurückgegriffen
werden,
wenn
ein
Schaden
entstanden
ist
-
zum
Beispiel
für
Mehrkosten
durch
eine
notwendige
anderweitige
Entsorgung.
Autor:
we