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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Inhalt:
Überschrift:
Grundstück ohne Zufahrt
Zwischenüberschrift:
Was passiert mit der Fläche hinter dem neuen Autohaus?
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
An der Schellenbergstraße soll ein Skoda-Autohaus entstehen. Die Bagger haben ihre Arbeit auf dem Härtel-Celände bereits begonnen. Direkt dahinter liegt ein Grundstück der Doblinger Immobilien AG (DIBAG), auf dem vor einigen jähren Kleingärtner angesiedelt werden sollten, jetzt liegt die Parzelle brach. Es kann auch nicht erschlossen werden, da eine Zufahrt fehlt. Deshalb gab es bereits Gespräche zwischen VW Härtel, der DIBAG und der Stadt Osnabrück. Aber eine Einigung, wo genau die Zufahrt angelegt werden könne, wurde nicht erzielt. DIBAG und die Stadt Osnabrück machten einen Vorschlag. Demnach hätte die Zufahrt mitten über das Härtel-Grundstück geführt. VW Härtel hatte zu dem Zeitpunkt aber schon Pläne, wie das Autohaus aussehen soll. Deshalb schlug der Autohändler der Stadt Osnabrück eine andere Möglichkeit der Zufahrt vor. Diese würde weiterhin über das Härtel-Grundstück führen, allerdings entlang des geplanten Autohauses. Dieser Vorschlag wurde nicht genehmigt. Die Zufahrt hätte zu nah im Kreuzungsbereich Mindener Straße und Schellenbergstraße gelegen. " Aus verkehrsrechtlicher Sicht gibt es ganz konkrete Vorgaben, die eingehalten werden müssen", so Franz Schürings vom Fachbereich Städtebau. So verliefen die Diskussionen über eine Zufahrt im Sand. In den Bauplänen von VW Härtel ist jetzt keine Zufahrt vorgesehen. " Aber für konstruktive Gespräche sind wir immer offen", sagt Christian Härtel.Gespräche zwischen DIBAG und Härtel gebe es auch weiterhin, doch die DIBAG habe bislang keine Pläne mit ihrem Grundstück, lautet die Antwort aus München. Außerdem ist das Gelände der DIBAG im Flächennutzungsplan der Stadt Osnabrück noch als Anlage für Kleingärten ausgeschrieben. Sollte die DIBAG in Zukunft Pläne mit dem Grundstück haben, müsste erst der Flächennutzungsplan geändert werden.
Autor:
psti


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