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1.
Erscheinungsdatum:
12.08.2004
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Bericht
über
das
Problem,
dass
durch
ein
neues
Geschäftshaus
das
dahinterliegende
Grundstück
nicht
mehr
erreicht
werden
kann.
Nähe
Hasepark.
Überschrift:
Grundstück ohne Zufahrt
Zwischenüberschrift:
Was passiert mit der Fläche hinter dem neuen Autohaus?
Artikel:
Originaltext:
An
der
Schellenbergstraße
soll
ein
Skoda-
Autohaus
entstehen.
Die
Bagger
haben
ihre
Arbeit
auf
dem
Härtel-
Celände
bereits
begonnen.
Direkt
dahinter
liegt
ein
Grundstück
der
Doblinger
Immobilien
AG
(DIBAG)
,
auf
dem
vor
einigen
jähren
Kleingärtner
angesiedelt
werden
sollten,
jetzt
liegt
die
Parzelle
brach.
Es
kann
auch
nicht
erschlossen
werden,
da
eine
Zufahrt
fehlt.
Deshalb
gab
es
bereits
Gespräche
zwischen
VW
Härtel,
der
DIBAG
und
der
Stadt
Osnabrück.
Aber
eine
Einigung,
wo
genau
die
Zufahrt
angelegt
werden
könne,
wurde
nicht
erzielt.
DIBAG
und
die
Stadt
Osnabrück
machten
einen
Vorschlag.
Demnach
hätte
die
Zufahrt
mitten
über
das
Härtel-
Grundstück
geführt.
VW
Härtel
hatte
zu
dem
Zeitpunkt
aber
schon
Pläne,
wie
das
Autohaus
aussehen
soll.
Deshalb
schlug
der
Autohändler
der
Stadt
Osnabrück
eine
andere
Möglichkeit
der
Zufahrt
vor.
Diese
würde
weiterhin
über
das
Härtel-
Grundstück
führen,
allerdings
entlang
des
geplanten
Autohauses.
Dieser
Vorschlag
wurde
nicht
genehmigt.
Die
Zufahrt
hätte
zu
nah
im
Kreuzungsbereich
Mindener
Straße
und
Schellenbergstraße
gelegen.
"
Aus
verkehrsrechtlicher
Sicht
gibt
es
ganz
konkrete
Vorgaben,
die
eingehalten
werden
müssen"
,
so
Franz
Schürings
vom
Fachbereich
Städtebau.
So
verliefen
die
Diskussionen
über
eine
Zufahrt
im
Sand.
In
den
Bauplänen
von
VW
Härtel
ist
jetzt
keine
Zufahrt
vorgesehen.
"
Aber
für
konstruktive
Gespräche
sind
wir
immer
offen"
,
sagt
Christian
Härtel.Gespräche
zwischen
DIBAG
und
Härtel
gebe
es
auch
weiterhin,
doch
die
DIBAG
habe
bislang
keine
Pläne
mit
ihrem
Grundstück,
lautet
die
Antwort
aus
München.
Außerdem
ist
das
Gelände
der
DIBAG
im
Flächennutzungsplan
der
Stadt
Osnabrück
noch
als
Anlage
für
Kleingärten
ausgeschrieben.
Sollte
die
DIBAG
in
Zukunft
Pläne
mit
dem
Grundstück
haben,
müsste
erst
der
Flächennutzungsplan
geändert
werden.
Autor:
psti