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1.
Erscheinungsdatum:
20.08.2004
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Bericht
mit
Bild
über
die
Werbungsmöglichkeiten
der
Geschäftsleute
in
der
Großen
Straße.
Überschrift:
Höher, heller, breiter geht demnächst nicht mehr
Zwischenüberschrift:
Gestaltungssatzung soll Einsatz von Werbeanlagen in der Innenstadt regeln - Auslegungsfrist läuft ab 24. August
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück
"
Licht
aus,
Spot
an!
"
llja
Richter
setzte
in
den
70ern
die
Gäste
seiner
Show
mit
einem
flotten
Spruch
ins
rechte
Licht.
Fast
so
alt
wie
der
Showmaster-
Spruch
aus
der
Zeit
der
breiten
Kragen
und
weiten
Hosenschläge
sind
auch
die
Bemühungen
der
Stadt,
der
Außenwerbung,
mit
der
sich
der
Osnabrücker
Einzelhandel
ins
rechte
Licht
setzt,
einen
festen
Rahmen
zu
geben.
"
Seit
ich
im
Amt
bin,
hat
es
schon
mehrfach
Bemühungen
gegeben,
eine
Satzung
aufzustellen"
,
erinnerte
sich
gestern
Osnabrücks
oberster
Denkmalpfleger
Bruno
Switala
an
diverse
Anläufe
der
Verwaltung,
eine
Gestaltungssatzung
für
die
Große
Straße
nicht
nur
zu
Papier,
sondern
auch
zur
Verabschiedung
zu
bringen.
Mit
dem
jetzt
vorgelegten
Entwurf
soll
es
endlich
so
weit
sein.
Der
Geltungsbereich
Gestaltungssatzung
"
Werbeanlagen
Innenstadt"
erstreckt
sich
über
die
Große
Straße
bis
zum
Domhof,
Teile
der
Herrenteichsstraße,
der
Georgstraße
und
den
Jürgensort
sowie
die
nördliche
Johannisstraße.
Viel
Wert
legten
Switala
und
sein
Kollege
Thomas
Rolf,
Fachdienstleiter
Bebauungsplanung,
gestern
auf
die
Feststellung,
dass
die
nun
schwarz
auf
weiß
vorliegenden
Richtlinien
in
enger
Zusammenarbeit
unter
anderem
mit
dem
Unternehmerverband
Einzelhandel,
der
Arbeitsgemeinschaft
Einzelhandel
und
der
Industrie-
und
Handelskammer
getroffen
wurden.
Dennoch
zeigten
ich
beide
gespannt
auf
das
Ergebnis
der
öffentlichen
Auslegung,
während
der
Bürger
die
Möglichkeit
zur
Stellungnahme
habe.
Mit
der
neuen
Satzung,
so
sie
denn
alle
Gremien
ohne
Reibungsverluste
durchläuft
und
tatsächlich
am
Ende
des
Jahres
verabschiedet
ist,
wird
sich
das
derzeitige
Erscheinungsbild
der
Großen
Straße
nicht
wesentlich
verändern.
7um
einen
gilt
der
Bestandsschutz,
zum
anderen
liegen
die
vorhandenen
Reklameinstallationen
in
einem
verträglichen
Rahmen.
Ausreißer
bewegen
sich
Switala
und
Rolf
zufolge
im
20-
Zentimeter-
Bereich.
Was
ändert
die
neue
Satzung
dann
noch?
Zum
einen
gibt
sie
einen
verbindlichen
Rahmen
vor,
der
als
allgemein
gültige
Planungsgrundlage
für
alle
Ladenbesitzern
verlässlich
ist.
Zum
anderen
wird
der
Entscheidungsprozess,
der
in
der
Vergangenheit
oftmals
durch
langwierige
Diskussionen
mit
den
Antragstellern
in
die
Länge
gezogen
wurde,
nun
deutlich
gestrafft
über
die
Bühne
gehen
können.
"
Bislang
haben
wir
mit
erheblichem
Aufwand
Einzelfallentscheidungen
getroffen"
,
so
Rolf.
Zwar
seien
die
Beratungen
immer
positiv
gewesen,
dieser
personelle
Einsatz
sei
aber
heute
nicht
mehr
zu
leisten.
Auch
frage
heute
jeder
Filialist
als
Erstes
nach
der
Gestaltungssatzung
für
seine
Werbung,
so
Rolf.
Mit
der
Satzung
sollen
die
schutzwürdigen
Elemente
und
Strukturen
der
Innenstadt
bewahrt
werden,
so
Switala.
In
den
letzten
Jahren
sei
ein
wachsender
Hang
zu
größerer
und
auffälligerer
Werbung
festzustellen
gewesen.
Gleichzeitig
schaffe
die
Satzung
einen
"
Gleichheitsgrundsatz"
.
Aus
dem
Geltungsbereich
der
Satzung
herausgenommen
wurde
das
Neumarktareal.
"
Das
Neumarkt-
Projekt
läuft
bereits"
,
verweist
Rolf
auf
hier
anstehende
Veränderungen.
Außerdem
weise
der
Neumarkt
eine
andere
Bebauungsstruktur
auf,
auf
die
die
Gestaltungssatzung
nicht
ohne
weiteres
angewandt
werden
könne.
Der
Entwurf
der
Gestaltungssatzung
liegt
vom
24.
August
bis
zum
24.
September
im
Fachbereich
Städtebau,
Dominikanerkloster,
Hasemauer
l,
Zimmer
106,
montags
bis
mittwochs
von
8.30
Uhr
bis
15.30
Uhr,
donnerstags
von
8.30
Uhr
bis
17.30
Uhr
und
freitags
von
8.30
Uhr
bis
13
Uhr
öffentlich
aus.
Foto:
Gert
Westdörp
Bildunterschrift:
WERBUNG
soll
Rücksicht
auf
die
Strukturen
der
Innenstadt
nehmen
-
so
will
es
die
Gestaltungssatzung.
Autor:
Dietmar Kröger