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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Überschrift:
Höher, heller, breiter geht demnächst nicht mehr
Zwischenüberschrift:
Gestaltungssatzung soll Einsatz von Werbeanlagen in der Innenstadt regeln - Auslegungsfrist läuft ab 24. August
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Osnabrück

" Licht aus, Spot an!" llja Richter setzte in den 70ern die Gäste seiner Show mit einem flotten Spruch ins rechte Licht. Fast so alt wie der Showmaster-Spruch aus der Zeit der breiten Kragen und weiten Hosenschläge sind auch die Bemühungen der Stadt, der Außenwerbung, mit der sich der Osnabrücker Einzelhandel ins rechte Licht setzt, einen festen Rahmen zu geben.

" Seit ich im Amt bin, hat es schon mehrfach Bemühungen gegeben, eine Satzung aufzustellen", erinnerte sich gestern Osnabrücks oberster Denkmalpfleger Bruno Switala an diverse Anläufe der Verwaltung, eine Gestaltungssatzung für die Große Straße nicht nur zu Papier, sondern auch zur Verabschiedung zu bringen. Mit dem jetzt vorgelegten Entwurf soll es endlich so weit sein.

Der Geltungsbereich Gestaltungssatzung " Werbeanlagen Innenstadt" erstreckt sich über die Große Straße bis zum Domhof, Teile der Herrenteichsstraße, der Georgstraße und den Jürgensort sowie die nördliche Johannisstraße. Viel Wert legten Switala und sein Kollege Thomas Rolf, Fachdienstleiter Bebauungsplanung, gestern auf die Feststellung, dass die nun schwarz auf weiß vorliegenden Richtlinien in enger Zusammenarbeit unter anderem mit dem Unternehmerverband Einzelhandel, der Arbeitsgemeinschaft Einzelhandel und der Industrie- und Handelskammer getroffen wurden. Dennoch zeigten ich beide gespannt auf das Ergebnis der öffentlichen Auslegung, während der Bürger die Möglichkeit zur Stellungnahme habe.

Mit der neuen Satzung, so sie denn alle Gremien ohne Reibungsverluste durchläuft und tatsächlich am Ende des Jahres verabschiedet ist, wird sich das derzeitige Erscheinungsbild der Großen Straße nicht wesentlich verändern. 7um einen gilt der Bestandsschutz, zum anderen liegen die vorhandenen Reklameinstallationen in einem verträglichen Rahmen. Ausreißer bewegen sich Switala und Rolf zufolge im 20-Zentimeter-Bereich.

Was ändert die neue Satzung dann noch? Zum einen gibt sie einen verbindlichen Rahmen vor, der als allgemein gültige Planungsgrundlage für alle Ladenbesitzern verlässlich ist. Zum anderen wird der Entscheidungsprozess, der in der Vergangenheit oftmals durch langwierige Diskussionen mit den Antragstellern in die Länge gezogen wurde, nun deutlich gestrafft über die Bühne gehen können. " Bislang haben wir mit erheblichem Aufwand Einzelfallentscheidungen getroffen", so Rolf. Zwar seien die Beratungen immer positiv gewesen, dieser personelle Einsatz sei aber heute nicht mehr zu leisten. Auch frage heute jeder Filialist als Erstes nach der Gestaltungssatzung für seine Werbung, so Rolf.

Mit der Satzung sollen die schutzwürdigen Elemente und Strukturen der Innenstadt bewahrt werden, so Switala. In den letzten Jahren sei ein wachsender Hang zu größerer und auffälligerer Werbung festzustellen gewesen. Gleichzeitig schaffe die Satzung einen " Gleichheitsgrundsatz".

Aus dem Geltungsbereich der Satzung herausgenommen wurde das Neumarktareal. " Das Neumarkt-Projekt läuft bereits", verweist Rolf auf hier anstehende Veränderungen. Außerdem weise der Neumarkt eine andere Bebauungsstruktur auf, auf die die Gestaltungssatzung nicht ohne weiteres angewandt werden könne.

Der Entwurf der Gestaltungssatzung liegt vom 24. August bis zum 24. September im Fachbereich Städtebau, Dominikanerkloster, Hasemauer l, Zimmer 106, montags bis mittwochs von 8.30 Uhr bis 15.30 Uhr, donnerstags von 8.30 Uhr bis 17.30 Uhr und freitags von 8.30 Uhr bis 13 Uhr öffentlich aus.

Foto: Gert Westdörp


Bildunterschrift:
WERBUNG soll Rücksicht auf die Strukturen der Innenstadt nehmen - so will es die Gestaltungssatzung.
Autor:
Dietmar Kröger


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