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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Inhalt:
Überschrift:
Friedhofsamt: Kleine Steine, große Probleme
Zwischenüberschrift:
Satzung verbietet Kiesel auf Gräbern
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Erlaubt ist, was gefällt - diese Weisheit hat keine Gültigkeit, wenn es um die Gräbergeslaltung auf den hiesigen Friedhöfen geht. Kieselsteine sind tabu, wenn es um die Verschönerung eines Grabes geht. Das Friedhofsamt sorgt sich um die Verwesungsprozesse und wittert Unfallgefahren.

Gertrude Katzer hat eine Teilfläche auf dem Grab ihres verstorbenen Mannes mit Kieselsteinen verziert. Kurze Zeit später fand sich auf dem Grab ein Schild mit der Aufforderung, sie möge sich bei der Friedhofsverwaltung melden. Die Witwe erfuhr, dass Kieselsteine auf Gräbern nicht gestattet seien, weil sie den Verwesungsprozess behindern könnten.

Darüber ist Gertrude Katzer verblüfft. Schließlich habe sie nur einen kleinen Teil des Grabes auf dem Waldfriedhof Dodesheide mit den Kieseln verziert, argumentiert sie und verweist auf andere Beispiele. " Auf dem Eversburger Friedhof sind Gräber mit ganzen Platten bedeckt." Auf einem anderen, sandigeren Teil des Waldfriedhofs hätte sie mit dem Segen der Friedhofsverwaltung Kiesel auf das Beet legen dürfen. " Das alles hat man mir damals nicht gesagt", beschwert sich Gertrude Katzer. Noch erstaunter ist die Witwe über die Argumente des Friedhofsamtes. Ein Kiesel könne vom Grab auf den Weg fallen und zur Unfallgefahr werden, heißt es dort. " Die Steine machen sich doch nicht selbständig", wundert sich die Witwe.

Wolfgang Pfeiffer, Sachdienstleiter Friedhöfe, bestätigt den Sachverhalt. " Das ist eine Kombination aus Problemen", sagt er über die Gründe, die zu dem Verbot von Kieselsteinen auf Gräbern führen. Zum einen könne ein Kiesel auf den Weg rollen, wenn die Gärtner die Gräber harken. Und auf dem Weg könne ein kleines Steinchen zur Gefahr werden, so Pfeiffer. " Das ist wie ein Rad unter dem Fuß", beschreibt er den Kieseleffekt. Die Gartenbauberufsgenossenschaft verbiete deshalb die Verwendung von Kieseln auf Gräbern.

Eine wissenschaftliche Erkenntnis darüber, ab welcher Größe eine Teilbedeckung den Verwesungsprozess einschränkt, gibt es nicht. Das weiß Bodenkundler Michael Albrecht vom Planungsbüro entera in Hannover. " Man weiß eigentlich nur wenig darüber, was da eigentlich passiert", sagt der Experte. Das eigentlich Bedenkliche seien aber die Abdeckungen aus Folien, Beton oder Vlies, die häufig als Untergrund für Kieselverzierungen dienten.

Sachdienstleiter Wolfgang Pfeiffer beruft sich auf die Friedhofssatzung, die keine Kiesel auf Gräbern erlaubt, und pocht auf die Gleichbehandlung aller Grabbesitzer. " Wo wollen Sie da eine Grenze setzen? Bei 10 Prozent? Bei 80 Prozent?", fragt er mit Blick auf die schwierige Abwägung, wie viel Abdeckung erlaubt ist und wie viel nicht. Für die Grabplatten auf dem Eversburger Friedhof hat Pfeiffer eine Erklärung: Für sie gelte eine Sonderregelung, da es sich um historische Gräber handele. Gertrude Katzer mag sich damit nicht zufrieden geben. " So eine kleine Fläche kann doch nichts mit der Verwesung zu tun haben", sagt sie und hofft, auch andere Betroffene zu finden. Denn wenn sich mehr Interessenten meldeten, werde das Friedhofsamt. vielleicht von seiner harten Linie abrücken.

Foto: Michael Hehmann

Bildunterschrift:

IN OSNABRÜCK VERBOTEN: Kieselsteine als Grabschmuck auf dem Waldfriedhof Dodesheide.
Autor:
rei


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