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1.
Erscheinungsdatum:
15.01.2005
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Bericht
über
das
Verbot,
Gräber
mit
Kieseln
zu
bedecken
und
Hinweis,
dass
es
noch
keine
ausreichenden
Erkenntnisse
zum
Verwesungsprozess
gäbe,
um
Teilabdeckungen
der
Gräber
wissenschaftlich
zu
rechtfertigen.
Überschrift:
Friedhofsamt: Kleine Steine, große Probleme
Zwischenüberschrift:
Satzung verbietet Kiesel auf Gräbern
Artikel:
Originaltext:
Erlaubt
ist,
was
gefällt
-
diese
Weisheit
hat
keine
Gültigkeit,
wenn
es
um
die
Gräbergeslaltung
auf
den
hiesigen
Friedhöfen
geht.
Kieselsteine
sind
tabu,
wenn
es
um
die
Verschönerung
eines
Grabes
geht.
Das
Friedhofsamt
sorgt
sich
um
die
Verwesungsprozesse
und
wittert
Unfallgefahren.
Gertrude
Katzer
hat
eine
Teilfläche
auf
dem
Grab
ihres
verstorbenen
Mannes
mit
Kieselsteinen
verziert.
Kurze
Zeit
später
fand
sich
auf
dem
Grab
ein
Schild
mit
der
Aufforderung,
sie
möge
sich
bei
der
Friedhofsverwaltung
melden.
Die
Witwe
erfuhr,
dass
Kieselsteine
auf
Gräbern
nicht
gestattet
seien,
weil
sie
den
Verwesungsprozess
behindern
könnten.
Darüber
ist
Gertrude
Katzer
verblüfft.
Schließlich
habe
sie
nur
einen
kleinen
Teil
des
Grabes
auf
dem
Waldfriedhof
Dodesheide
mit
den
Kieseln
verziert,
argumentiert
sie
und
verweist
auf
andere
Beispiele.
"
Auf
dem
Eversburger
Friedhof
sind
Gräber
mit
ganzen
Platten
bedeckt."
Auf
einem
anderen,
sandigeren
Teil
des
Waldfriedhofs
hätte
sie
mit
dem
Segen
der
Friedhofsverwaltung
Kiesel
auf
das
Beet
legen
dürfen.
"
Das
alles
hat
man
mir
damals
nicht
gesagt"
,
beschwert
sich
Gertrude
Katzer.
Noch
erstaunter
ist
die
Witwe
über
die
Argumente
des
Friedhofsamtes.
Ein
Kiesel
könne
vom
Grab
auf
den
Weg
fallen
und
zur
Unfallgefahr
werden,
heißt
es
dort.
"
Die
Steine
machen
sich
doch
nicht
selbständig"
,
wundert
sich
die
Witwe.
Wolfgang
Pfeiffer,
Sachdienstleiter
Friedhöfe,
bestätigt
den
Sachverhalt.
"
Das
ist
eine
Kombination
aus
Problemen"
,
sagt
er
über
die
Gründe,
die
zu
dem
Verbot
von
Kieselsteinen
auf
Gräbern
führen.
Zum
einen
könne
ein
Kiesel
auf
den
Weg
rollen,
wenn
die
Gärtner
die
Gräber
harken.
Und
auf
dem
Weg
könne
ein
kleines
Steinchen
zur
Gefahr
werden,
so
Pfeiffer.
"
Das
ist
wie
ein
Rad
unter
dem
Fuß"
,
beschreibt
er
den
Kieseleffekt.
Die
Gartenbauberufsgenossenschaft
verbiete
deshalb
die
Verwendung
von
Kieseln
auf
Gräbern.
Eine
wissenschaftliche
Erkenntnis
darüber,
ab
welcher
Größe
eine
Teilbedeckung
den
Verwesungsprozess
einschränkt,
gibt
es
nicht.
Das
weiß
Bodenkundler
Michael
Albrecht
vom
Planungsbüro
entera
in
Hannover.
"
Man
weiß
eigentlich
nur
wenig
darüber,
was
da
eigentlich
passiert"
,
sagt
der
Experte.
Das
eigentlich
Bedenkliche
seien
aber
die
Abdeckungen
aus
Folien,
Beton
oder
Vlies,
die
häufig
als
Untergrund
für
Kieselverzierungen
dienten.
Sachdienstleiter
Wolfgang
Pfeiffer
beruft
sich
auf
die
Friedhofssatzung,
die
keine
Kiesel
auf
Gräbern
erlaubt,
und
pocht
auf
die
Gleichbehandlung
aller
Grabbesitzer.
"
Wo
wollen
Sie
da
eine
Grenze
setzen?
Bei
10
Prozent?
Bei
80
Prozent?
",
fragt
er
mit
Blick
auf
die
schwierige
Abwägung,
wie
viel
Abdeckung
erlaubt
ist
und
wie
viel
nicht.
Für
die
Grabplatten
auf
dem
Eversburger
Friedhof
hat
Pfeiffer
eine
Erklärung:
Für
sie
gelte
eine
Sonderregelung,
da
es
sich
um
historische
Gräber
handele.
Gertrude
Katzer
mag
sich
damit
nicht
zufrieden
geben.
"
So
eine
kleine
Fläche
kann
doch
nichts
mit
der
Verwesung
zu
tun
haben"
,
sagt
sie
und
hofft,
auch
andere
Betroffene
zu
finden.
Denn
wenn
sich
mehr
Interessenten
meldeten,
werde
das
Friedhofsamt.
vielleicht
von
seiner
harten
Linie
abrücken.
Foto:
Michael
Hehmann
Bildunterschrift:
IN
OSNABRÜCK
VERBOTEN:
Kieselsteine
als
Grabschmuck
auf
dem
Waldfriedhof
Dodesheide.
Autor:
rei