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1.
Erscheinungsdatum:
17.07.2004
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Bericht
mit
Bild
von
1999
vom
Garten
Allerdisses,
der
inzwischen
neuen
Boden
erhalten
hat.
Allerdisses
aber
hatten
vergeblich
um
anderen
Boden
geklagt,
da
der
gelieferte
nicht
den
Ansprüchen
an
einen
Gartenboden
entsprach.
Überschrift:
Über der Altlast wächst so schnell kein Gras mehr
Zwischenüberschrift:
Tongrube: Stadt muss Boden nicht erneut austauschen
Artikel:
Originaltext:
Über
der
Altlast
wächst
so
schnell
kein
Gras
Tongrube:
Stadt
muss
Boden
nicht
erneut
austauschen
Hellern
(hin)
Es
sollte
alles
wieder
so
werden
wie
früher.
Das
hatte
die
Stadt
versprochen,
bevor
die
Bagger
anrückten
und
die
Grundstücke
an
der
müllverseuchten
Schnepperschen
Tongrube
einen
Meter
tief
auskofferten.
Hausbesitzer
Karl-
Otto
Allerdisse
wartet
seit
fünf
Jahren,
dass
das
Versprechen
in
seinem
Sinne
eingelöst
wird
-
und
konnte
die
Stadt
auch
gestern
vor
Gericht
nicht
dazu
zwingen.
1999
hatte
sich
die
Stadt
vertraglich
verpflichtet,
auf
16
Grundstücken
am
Rande
der
ehemaligen
Tongrube
und
späteren
Müllkippe
den
Boden
bis
zu
einer
Tiefe
von
gut
einem
Meter
auszutauschen.
Geliefert
werden
sollte
laut
Vertrag
ein
"
kulturfähiger
Boden
nach
DIN
18915"
.
Die
Deutsche
Industrie-
Norm
legt
unter
anderem
die
Wasserdurchlässigkeit
des
Bodens
fest.
Und
der
gelieferte
Sand
entsprach
den
Anforderungen
nicht,
wie
ein
Gutachter
und
das
Verwaltungsgericht
gestern
feststellten.
Der
Sand
ist
viel
zu
feinkörnig.
Die
Folge:
Der
Regen
kann
kaum
versickern,
der
650
Quadratmeter
große
Garten
von
Karl-
Otto
Allerdisse
steht
regelmäßig
unter
Wasser,
und
die
Pflanzen
gehen
ein.
Deshalb
verlangte
er
von
der
Stadt,
den
Boden
erneut
auszutauschen.
Das
muss
die
Stadt
nicht,
entschied
das
Verwaltungsgericht
und
verwies
auf
ein
Sanierungsverfahren,
das
der
Bodengutachter
vorgeschlagen
hatte.
Demnach
werden
50
Löcher
von
jeweils
30
Zentimeter
Durchmesser
im
Abstand
von
1,
50
Metergebohrt
und
mit
Kies
gefüllt.
Die
vertikalen
Röhren
sammeln
das
Wasser,
lassen
es
bis
auf
eine
undurchlässige
Schicht
absinken.
Von
dort
kann
das
Wasser
durch
eine
Drainage
abfließen.
Allerdisse
lehnte
den
erneuten
Sanierungsversuch
ab
und
pochte
auf
Einhaltung
des
Vertrages.
Allerdings:
Das
Gesetz
überlässt
es
dem
Unternehmer
(in
diesem
Fall
ist
das
die
Stadt
als
Beklagte)
,
wie
er
einen
Mangel
aus
der
Welt
schafft.
Der
Auftraggeber
kann
die
Nachbesserung
ablehnen,
wenn
sie
unzumutbar
oder
ohne
Erfolgsaussicht
ist.
Beides
trifft
im
Fall
von
Karl-
Otto
Allerdisse
nicht
zu,
stellte
das
Verwaltungsgericht
fest.
Zwar
müsse
er
schon
wieder
Unannehmlichkeiten
in
Kauf
nehmen
und
könne
den
Garten
vorerst
nicht
so
nutzen,
wie
er
möchte.
Doch
am
Ende
sei
zu
erwarten,
dass
der
Boden
"
in
einen
kulturfähigen
Zustand
versetzt
wird"
,
wie
der
Vorsitzende
Richter
sagte.
Bei
der
Entscheidung
spielten
auch
die
Kosten
eine
wichtige
Rolle:
Das
Sanierungsverfahren
mit
Drainageröhren
kostet
etwa
vier
Euro
pro
Quadratmeter.
Der
Bodenaustausch
hätte
20
Euro
pro
Quadratmeter
gekostet.
Mitte
der
achtziger
Jahre
sollte
die
ehemalige
Tongrube
mit
Bungalows
und
Reihenhäusern
bebaut
werden.
Doch
dann
kamen
die
Altlasten
zu
Tage.
Die
Gruben
waren
jahrzehntelang
mit
Mausmüll
aufgefüllt
worden.
1989
und
1991
verurteilte
der
Bundesgerichtshof
die
Stadt
zu
Schadenscrsatzzahlungen
an
die
Bauherren.
1997
entpuppten
sich
die
Belastungen
als
so
schwer
wiegend,
dass
der
Boden
von
16
Grundstücken
ausgetauscht
werden
musste.
NEUER
BODEN
UNTER
DEN
FÜSSEN:
Der
Garten
von
Karl-
Otto
Allerdisse
wurde
wegen
Müll-
Altlasten
saniert,
doch
der
gelieferte
Boden
entsprach
nicht
den
Qualitätsanforderungen.
Er
zog
vor
Gericht
und
scheiterte.
Das
Foto
entstand
1999.
Foto:
Archiv
/
Michael
Münch
Autor:
hin