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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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aus Zeitung:
Inhalt:
Überschrift:
Das Denkmal wird ohne Widerspruch abgerissen
Zwischenüberschrift:
Erhaltung des Gebäudes ist wirtschaftlich unzumutbar
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Das Denkmal wird ohne Widerspruch abgerissen

Erhaltung des Gebäudes ist wirtschaftlich unzumutbar

Gartlage (hei)

Ist das parallel zum Bahndamm stehende verwahrloste Bruchsteingebäude an der Sandbachstraße womöglich ein Baudenkmal und deshalb schützenswert? Diese Frage stellte sich vor einem Jahr (wir berichteten). Die Prüfung durch das Niedersächsische Landesamt für Denkmalschutz fiel positiv aus. Der Bau ist mittlerweile unter Denkmalschutz gestellt, und dennoch wird er abgerissen - ohne offiziellen Widerspruch.

DieVerkehrsbetriebe freut' s. Schließlich können die Bauarbeiten für das neue Busdepot nun wiegeplant im Mai beginnen. Ohne den Abbruch der " Baracke" wäre das Vorhaben gescheitert, da das Gebäude genau im Schwenkbereich der Busse zur Werkstatt liegt.

Stadtwerke, Städtische Denkmalpflege, Stadt, Bezirksregierung und Landesamt akzeptieren die Maßnahme, schließlich war " die Denkmaleigenschaft von vornherein äußerst fragwürdig", betont Denkmalpfleger Bruno Switala. Der ehemalige Wohnschuppen sei als Denkmal heute nicht mehr erkennbar. Der Altbau sei in den letzten 20 Jahren zu stark zweckentfremdet und vernachlässigt worden, als dass sich eine Renovierung noch lohnen würde. Diese heute nachzuholen sei dem Eigentümer, seit zwei Jahren sind das die Stadtwerke, wirtschaftlich nicht zumutbar.

Diese Ansicht untermauert Dr. Angelika Geiger von der Landesbehörde. Gemäß Paragraf7 der Verordnung zur Denkmalpflege in Niedersachsen gebe es Grenzen für die Erhaltungspflicht durch den Eigentümer, erklärte sie. Der Eingriff in ein Kulturdenkmal sei demnach zu genehmigen, wenn " die Kosten der Erhaltung und Bewirtschaftung nicht durch die Erträge oder den Gebrauchswert des Kulturdenkmals (konkret die Nutzung als Lagerraum oder die Vermietung) aufgewogen werden können". Das ist hier der Fall. Deshalb konnte die Feststellung der wirtschaftlichen Unzumutbarkeit offiziell beantragt und der Abriss des Denkmals beschlossen werden.

Die Stadtwerke hoffen nun auf eine Einweihung des Neubaus rechtzeitig zum 100-jährigen Jubiläum des Verkehrsbetriebs Im Jahr 2006.

Chronologie der Ereignisse

Denkmal an der Sandbachstraße

20. Februar 2002: Die Stadtwerke erwerben das verwahrloste Gebäude von der Firma Diosna Dierks & Söhne

4. März 2003: Ausweisung des Bruchsteingebäudes als Denkmal

25. März 2003: Antrag der Stadtwerke auf Zerstörung des Denkmals gemäß § 7 der Verordnung zur Denkmalpflege in Niedersachsen

5. November 2003: Stadt und Bezirksregierung erteilen die Genehmigung zum Abriss

ROMANISCHE RUNDBÖGEN UND BRUCHSTEINMAUERN: Dieses frühe Bauwerk der Industriearchiktektur wird nun abgerissen. Foto: Michael Hehmann
Autor:
hei


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