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1.
Erscheinungsdatum:
18.03.2004
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Mit
Abb.
des
Gebäudes
und
einer
Chronik
der
Geschehnisse
um
dieses.
Der
inzwischen
unter
Denkmalschutz
gestellte
Backsteinbau
wird
abgerissen.
Es
war
ein
ehemaliger
Wohnschuppen,
stand
lange
leer,
ist
zurzeit
verwahrlost;
die
Stadtwerke
als
Eigentümerin
will
bis
zu
ihrem
100jährigen
Bestehen
2006
dort
ein
neues
Gebäude
errichtet
haben.
.
Überschrift:
Das Denkmal wird ohne Widerspruch abgerissen
Zwischenüberschrift:
Erhaltung des Gebäudes ist wirtschaftlich unzumutbar
Artikel:
Originaltext:
Das
Denkmal
wird
ohne
Widerspruch
abgerissen
Erhaltung
des
Gebäudes
ist
wirtschaftlich
unzumutbar
Gartlage
(hei)
Ist
das
parallel
zum
Bahndamm
stehende
verwahrloste
Bruchsteingebäude
an
der
Sandbachstraße
womöglich
ein
Baudenkmal
und
deshalb
schützenswert?
Diese
Frage
stellte
sich
vor
einem
Jahr
(wir
berichteten)
.
Die
Prüfung
durch
das
Niedersächsische
Landesamt
für
Denkmalschutz
fiel
positiv
aus.
Der
Bau
ist
mittlerweile
unter
Denkmalschutz
gestellt,
und
dennoch
wird
er
abgerissen
-
ohne
offiziellen
Widerspruch.
DieVerkehrsbetriebe
freut'
s.
Schließlich
können
die
Bauarbeiten
für
das
neue
Busdepot
nun
wiegeplant
im
Mai
beginnen.
Ohne
den
Abbruch
der
"
Baracke"
wäre
das
Vorhaben
gescheitert,
da
das
Gebäude
genau
im
Schwenkbereich
der
Busse
zur
Werkstatt
liegt.
Stadtwerke,
Städtische
Denkmalpflege,
Stadt,
Bezirksregierung
und
Landesamt
akzeptieren
die
Maßnahme,
schließlich
war
"
die
Denkmaleigenschaft
von
vornherein
äußerst
fragwürdig"
,
betont
Denkmalpfleger
Bruno
Switala.
Der
ehemalige
Wohnschuppen
sei
als
Denkmal
heute
nicht
mehr
erkennbar.
Der
Altbau
sei
in
den
letzten
20
Jahren
zu
stark
zweckentfremdet
und
vernachlässigt
worden,
als
dass
sich
eine
Renovierung
noch
lohnen
würde.
Diese
heute
nachzuholen
sei
dem
Eigentümer,
seit
zwei
Jahren
sind
das
die
Stadtwerke,
wirtschaftlich
nicht
zumutbar.
Diese
Ansicht
untermauert
Dr.
Angelika
Geiger
von
der
Landesbehörde.
Gemäß
Paragraf7
der
Verordnung
zur
Denkmalpflege
in
Niedersachsen
gebe
es
Grenzen
für
die
Erhaltungspflicht
durch
den
Eigentümer,
erklärte
sie.
Der
Eingriff
in
ein
Kulturdenkmal
sei
demnach
zu
genehmigen,
wenn
"
die
Kosten
der
Erhaltung
und
Bewirtschaftung
nicht
durch
die
Erträge
oder
den
Gebrauchswert
des
Kulturdenkmals
(konkret
die
Nutzung
als
Lagerraum
oder
die
Vermietung)
aufgewogen
werden
können"
.
Das
ist
hier
der
Fall.
Deshalb
konnte
die
Feststellung
der
wirtschaftlichen
Unzumutbarkeit
offiziell
beantragt
und
der
Abriss
des
Denkmals
beschlossen
werden.
Die
Stadtwerke
hoffen
nun
auf
eine
Einweihung
des
Neubaus
rechtzeitig
zum
100-
jährigen
Jubiläum
des
Verkehrsbetriebs
Im
Jahr
2006.
Chronologie
der
Ereignisse
Denkmal
an
der
Sandbachstraße
20.
Februar
2002:
Die
Stadtwerke
erwerben
das
verwahrloste
Gebäude
von
der
Firma
Diosna
Dierks
&
Söhne
4.
März
2003:
Ausweisung
des
Bruchsteingebäudes
als
Denkmal
25.
März
2003:
Antrag
der
Stadtwerke
auf
Zerstörung
des
Denkmals
gemäß
§
7
der
Verordnung
zur
Denkmalpflege
in
Niedersachsen
5.
November
2003:
Stadt
und
Bezirksregierung
erteilen
die
Genehmigung
zum
Abriss
ROMANISCHE
RUNDBÖGEN
UND
BRUCHSTEINMAUERN:
Dieses
frühe
Bauwerk
der
Industriearchiktektur
wird
nun
abgerissen.
Foto:
Michael
Hehmann
Autor:
hei