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1
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1.
Erscheinungsdatum:
29.01.2004
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Bericht
über
die
Schlechte
Beleuchtung
eines
Teils
der
Radfahrenden
im
Stadtgebiet.
Überschrift:
Jeder vierte Radler ohne Licht?
Einzelfall ist entscheidend
Gute Lampen auch für wenig Geld
Zwischenüberschrift:
Gefahr für sich und andere im Verkehr - Kontrollen finden aber nur selten statt
Beleuchtungssysteme im Überblick
Artikel:
Originaltext:
Jeder
vierte
Radler
ohne
Licht?
Gefahr
für
sich
und
andere
im
Verkehr
-
Kontrollen
finden
aber
nur
selten
statt
Von
Meike
Hohenbrink
Eigentlich
sollte
es
schnell
mit
dem
Fahrrad
zum
Feierabend
nach
Hause
gehen.
Doch
manchmal
bedarf
es
nur
den
Bruchteil
einer
Sekunde,
und
in
diesem
Moment
verändert
sich
das
ganze
Leben.
Wer
ohne
Licht
im
Dunkeln
Rad
fährt,
bringt
nicht
nur
sich,
sondern
auch
andere
in
Gefahr,
und
die
lauert
an
jeder
Straßenecke.
Dunkelheit,
Regen,
Schnee,
gepaart
mit
dunkler
Kleidung,
werden
zur
riskanten
Falle.
Leuchtreklamen
und
Straßenlaternen
reichen
bei
weitem
nicht
aus,
um
als
Radfahrer
von
den
übrigen
Verkehrsteilnehmern
gesehen
zu
werden.
Auch
in
diesen
Tagen
sieht
man
vielerorts
dunkle
Gestalten
durch
die
Straßen
flitzen.
Doch
die
subjektive
Wahrnehmung
getreu
dem
Motto
"
Ich
werde
schon
gesehen"
trügt.
Wenn
es
kracht,
ist
es
zu
spät.
Wer
mit
kleinen
Kratzern
davonkommt,
hat
Glück
gehabt,
doch
die
Erfahrung
lehrt,
dass
es
auch
schlimmer
kommen
kann.
Bis
zu
75
Prozent
der
Radfahrer
in
Osnabrück
sind
in
der
Dunkelheit
ohne
Beleuchtung
unterwegs.
Das
hat
zumindest
ein
Leser
unserer
Zeitung
bei
einer
privaten
Zählung
festgestellt.
In
einem
Brief
an
die
Redaktion
ist
der
Mann
über
das
Ergebnis
erschrocken
und
fragt:
"
Muss
der
Schmerz
erst
den
Körper
erreichen,
indem
ein
Unfall
passiert?
" -
Zehn
Euro
Bußgeld
scheinen
nicht
schmerzhaft
genug
zu
sein
Genaue
Statistiken
über
die
Verkehrssünder
ohne
Licht
führt
die
Polizei
in
Osnabrück
nicht,
teilte
Hans-
Joachim
Zschaler
vom
Sachgebiet
Verkehr
mit.
Die
Kontrolle
der
Radfahrer
erfolge
lediglich
sporadisch
durch
die
Polizeistreifen
oder
auf
Wunsch
in
den
Schulen.
Im
vergangenen
Jahr
waren
von
988
auf
ihren
Gesamtzustand
überprüfte
Räder
593
nicht
verkehrssicher.
Die
Zahl
der
Unfälle
mit
Fahrradbeteiligung
ist
außerdem
von
290
(2002)
auf
302
(2003)
gestiegen.
Rechtslage
Einzelfall
ist
entscheidend
Wer
im
Dunkeln
ohne
Beleuchtung
am
Fahrrad
unterwegs
ist,
begeht
eine
Ordnungswidrigkeit.
Die
Bußgelder
können
zwischen
zehn
und
35
Euro,
je
nach
Gefahrenlage,
betragen.
Verursacht
der
Radfahrer
einen
Unfall,
der
nachweislich
auf
die
mangelnde
Beleuchtung
seines
Rades
zurückzuführen
ist,
so
trifft
diesen
wenigstens
eine
Teilschuld.
Es
sei
jedoch
stets
der
Einzelfall
zu
begutachten,
erklärte
Hans-
Joachim
Zschaler
vom
Sachgebiet
Verkehr
bei
der
Polizei
Osnabrück
auf
Anfrage.
"
Schließlich
gehören
immer
zwei
zum
Unfall
dazu"
,
gibt
er
zu
bedenken.
Grundsätzlich
gelte
jedoch:
"
Wenn
man
etwas
verkehrt
macht,
muss
man
auch
dafür
zahlen"
,
machte
Zschaler
deutlich.
(mho)
Beleuchtungssysteme
im
Überblick
Gute
Lampen
auch
für
wenig
Geld
Fahrräder
müssen
grundsätzlich
zu
jeder
Tages-
und
Nachtzeit
verkehrssicher
sein.
Dazu
gehört
auch
eine
funktionstüchtige
Beleuchtung,
die
es
auch
schon
für
den
kleinen
Geldbeutel
gibt.
Hans-
Gerd
Chilewski-
Keen
von
Radel
Bluschke
informiert:
Die
Dynamos
gibt
es
in
verschiedenen
Ausführungen.
Zum
einen
die,
die
seitlich
anklappbar
sind,
mit
kleinen
und
mit
großen
Köpfen.
Die
kleineren
sind
weniger
effektiv,
weil
sie
bei
nasser
Witterung
und
hoher
Bremswirkung
schnell
den
Kontakt
verlieren.
Deutlich
besser
sind
die
mit
einem
großen
Kopf.
Durch
die
höhere
Kontaktfläche
funktioniert
das
Licht
besser.
Preis:
4,
90
bis
17,
90
Euro.
Die
Nabendynamos
befinden
sich
direkt
im
Vorderrad
und
werden
durch
Knopfdruck
eingeschaltet.
Bei
der
Luxus-
Variante
reagiert
ein
Sensor
auf
Helligkeit
und
Dunkelheit
und
schaltet
die
Lampe
automatisch
ein.
Preis:
49
bis
149
Euro.
Die
mit
Batterien
oder
Akkus
betriebene
Lichtanlagen
sind
nur
dann
zugelassen,
wenn
sie
eine
entsprechende
Kennnummer
haben.
Sie
dürfen
nur
dann
den
Weg
durch
die
Nacht
leuchten,
wenn
außerdem
ein
funktionstüchtiger
Dynamo
samt
Strahler
und
Rücklicht
am
Rad
befestigt
ist.
Eine
Ausnahme
bilden
die
Sporträder
mit
einem
Gesamtgewicht
unter
elf
Kilo.
Preis:
ab
10
Euro.
Blinkende
Lichter
sind
grundsätzlich
nicht
erlaubt.
Im
Trend
liegen
Lampen
mit
Diodenlicht,
die
bis
zu
100
Stunden
halten.
Preis:
ab
39
Euro.
(mho)
JE
NACH
BEDARF
gibt
es
für
jedes
Fahrrad
die
passende
Beleuchtungsanlage.
Hauptsache
das
Licht
brennt
im
Dunkeln.
DIE
KENNUNG
VERÄT:
Die
Beleuchtung
ist
zugelassen.
OHNE
LICHT
IN
DER
DÄMMERUNG:
Vor
allem
bei
widrigen
Witterungsverhältnissen
sind
dunkle
Radfahrer
eine
große
Gefahr
im
Straßenverkehr.
Fotos:
Michael
Hehmann
Autor:
mho