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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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aus Zeitung:
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Überschrift:
Jeder vierte Radler ohne Licht?
 
Einzelfall ist entscheidend
 
Gute Lampen auch für wenig Geld
Zwischenüberschrift:
Gefahr für sich und andere im Verkehr - Kontrollen finden aber nur selten statt
 
Beleuchtungssysteme im Überblick
Artikel:
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Originaltext:
Jeder vierte Radler ohne Licht?

Gefahr für sich und andere im Verkehr - Kontrollen finden aber nur selten statt

Von Meike Hohenbrink

Eigentlich sollte es schnell mit dem Fahrrad zum Feierabend nach Hause gehen. Doch manchmal bedarf es nur den Bruchteil einer Sekunde, und in diesem Moment verändert sich das ganze Leben. Wer ohne Licht im Dunkeln Rad fährt, bringt nicht nur sich, sondern auch andere in Gefahr, und die lauert an jeder Straßenecke.

Dunkelheit, Regen, Schnee, gepaart mit dunkler Kleidung, werden zur riskanten Falle. Leuchtreklamen und Straßenlaternen reichen bei weitem nicht aus, um als Radfahrer von den übrigen Verkehrsteilnehmern gesehen zu werden. Auch in diesen Tagen sieht man vielerorts dunkle Gestalten durch die Straßen flitzen.

Doch die subjektive Wahrnehmung getreu dem Motto " Ich werde schon gesehen" trügt. Wenn es kracht, ist es zu spät. Wer mit kleinen Kratzern davonkommt, hat Glück gehabt, doch die Erfahrung lehrt, dass es auch schlimmer kommen kann.

Bis zu 75 Prozent der Radfahrer in Osnabrück sind in der Dunkelheit ohne Beleuchtung unterwegs. Das hat zumindest ein Leser unserer Zeitung bei einer privaten Zählung festgestellt. In einem Brief an die Redaktion ist der Mann über das Ergebnis erschrocken und fragt: " Muss der Schmerz erst den Körper erreichen, indem ein Unfall passiert?" - Zehn Euro Bußgeld scheinen nicht schmerzhaft genug zu sein

Genaue Statistiken über die Verkehrssünder ohne Licht führt die Polizei in Osnabrück nicht, teilte Hans-Joachim Zschaler vom Sachgebiet Verkehr mit. Die Kontrolle der Radfahrer erfolge lediglich sporadisch durch die Polizeistreifen oder auf Wunsch in den Schulen. Im vergangenen Jahr waren von 988 auf ihren Gesamtzustand überprüfte Räder 593 nicht verkehrssicher. Die Zahl der Unfälle mit Fahrradbeteiligung ist außerdem von 290 (2002) auf 302 (2003) gestiegen.

Rechtslage

Einzelfall ist entscheidend

Wer im Dunkeln ohne Beleuchtung am Fahrrad unterwegs ist, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Bußgelder können zwischen zehn und 35 Euro, je nach Gefahrenlage, betragen. Verursacht der Radfahrer einen Unfall, der nachweislich auf die mangelnde Beleuchtung seines Rades zurückzuführen ist, so trifft diesen wenigstens eine Teilschuld. Es sei jedoch stets der Einzelfall zu begutachten, erklärte Hans-Joachim Zschaler vom Sachgebiet Verkehr bei der Polizei Osnabrück auf Anfrage. " Schließlich gehören immer zwei zum Unfall dazu", gibt er zu bedenken. Grundsätzlich gelte jedoch: " Wenn man etwas verkehrt macht, muss man auch dafür zahlen", machte Zschaler deutlich. (mho)

Beleuchtungssysteme im Überblick

Gute Lampen auch für wenig Geld

Fahrräder müssen grundsätzlich zu jeder Tages- und Nachtzeit verkehrssicher sein. Dazu gehört auch eine funktionstüchtige Beleuchtung, die es auch schon für den kleinen Geldbeutel gibt. Hans-Gerd Chilewski-Keen von Radel Bluschke informiert: Die Dynamos gibt es in verschiedenen Ausführungen. Zum einen die, die seitlich anklappbar sind, mit kleinen und mit großen Köpfen. Die kleineren sind weniger effektiv, weil sie bei nasser Witterung und hoher Bremswirkung schnell den Kontakt verlieren. Deutlich besser sind die mit einem großen Kopf. Durch die höhere Kontaktfläche funktioniert das Licht besser. Preis: 4, 90 bis 17, 90 Euro. Die Nabendynamos befinden sich direkt im Vorderrad und werden durch Knopfdruck eingeschaltet. Bei der Luxus-Variante reagiert ein Sensor auf Helligkeit und Dunkelheit und schaltet die Lampe automatisch ein. Preis: 49 bis 149 Euro. Die mit Batterien oder Akkus betriebene Lichtanlagen sind nur dann zugelassen, wenn sie eine entsprechende Kennnummer haben. Sie dürfen nur dann den Weg durch die Nacht leuchten, wenn außerdem ein funktionstüchtiger Dynamo samt Strahler und Rücklicht am Rad befestigt ist. Eine Ausnahme bilden die Sporträder mit einem Gesamtgewicht unter elf Kilo. Preis: ab 10 Euro. Blinkende Lichter sind grundsätzlich nicht erlaubt. Im Trend liegen Lampen mit Diodenlicht, die bis zu 100 Stunden halten. Preis: ab 39 Euro. (mho)

JE NACH BEDARF gibt es für jedes Fahrrad die passende Beleuchtungsanlage. Hauptsache das Licht brennt im Dunkeln.

DIE KENNUNG VERÄT: Die Beleuchtung ist zugelassen.

OHNE LICHT IN DER DÄMMERUNG: Vor allem bei widrigen Witterungsverhältnissen sind dunkle Radfahrer eine große Gefahr im Straßenverkehr. Fotos: Michael Hehmann
Autor:
mho


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