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1
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1.
Erscheinungsdatum:
12.02.2004
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Osterfeuer
kosten
dies
Jahr
erstmals
Geld:
(45
Euro
und
Porto)
.
Überschrift:
Neue Regelungen für Osterfeuer
Zwischenüberschrift:
Zum Teil genehmigungspflichtig
Artikel:
Originaltext:
Neue
Regelungen
für
Osterfeuer
Zum
Teil
genehmigungspflichtig
Für
das
Abbrennen
von
Osterfeuern
gelten
in
Osnabrück
ab
sofort
neue
Regelungen.
Osterfeuer,
die
eine
Grundfläche
von
zwei
mal
einem
Meter
bei
einer
Aufschichthöhe
von
1,
5
Metern
überschreiten
oder
einen
Mindestabstand
von
15
Metern
zu
Gebäuden,
öffentlichen
Wegen,
Bäumen
und
Hecken
nicht
einhalten,
sind
ab
diesem
Jahr
genehmigungspflichtig
und
spätestens
bis
zum
19.
März
beim
städtischen
Fachbereich
Grün
und
Umwelt,
Fachdienst
Ordnungsbehördlicher
Umweltschutz,
schriftlich
zu
beantragen.
Alle
übrigen
Osterfeuer
sind
nicht
mehr
melde-
oder
genehmigungspflichtig.
Die
Berufsfeuerwehr
und
die
Stadt
legen
vorab
bei
allen
genehmigungspflichtigen
Osterfeuern
während
einer
Ortsbesichtigung
den
Brennplatz
und
die
maximale
Größe
des
Feuers
fest.
Der
Genehmigungsbescheid
enthält
weitere
Bedingungen
und
Auflagen.
Erstmals
werden
auch
Verwaltungsgebühren
erhoben
(45
Euro
zuzüglich
Porto)
.
Das
Abbrennen
von
Osterfeuern
ist
nur
noch
am
Ostersonntag
und
Ostermontag
von
14
bis
23
Uhr
erlaubt.
Verbrannt
werden
darf
ausschließlich
Gehölz-
und
Strauchschnitt.
Antragsformulare
liegen
im
Stadthaus
1,
Natruper-
Tor-
Wall
2,
Zimmer
608,
wochentags
von
9
bis
12
Uhr,
donnerstags
zusätzlich
von
14
bis
17.30
Uhr,
bereit
und
können
auch
telefonisch
angefordert
werden
(Herr
Brosig,
Tel.
323-
2434,
und
Herr
Wortmann,
Tel.
323-
4446)
.
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