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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Überschrift:
Die Axt im Haus erspart lange Diskussionen
 
Abwägen, dann sägen
Zwischenüberschrift:
Schützenswert oder Gefahr für die Nachbarn: Grundeigentümer fällt Lerche und Mammutbaum
Artikel:
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Originaltext:
Die Axt im Haus erspart lange Diskussionen

Schützenswert oder Gefahr für die Nachbarn: Grundeigentümer fällt Lärche und Mammutbaum

Wer hat eigentlich Bäume erfunden? Sie werfen im Sommer Schatten und im Herbst Laub, sie stehen Häuslebauern meist im Weg und wenn sie endlich mal ein Sturm umbläst, fallen sie meist noch so blöd, dass geschädigte Nachbarn mit Forderungen auf der Matte stehen. Friedrich Heibrecht hatte sich deshalb dazu entschlossen, zwei große Bäume auf seinem Grundstück in der Osnabrücker Barlage zu fällen. Und was passiert? Wieder nichts als Ärger.

Es gibt nämlich Nachbarn, die es gar nicht gut finden, dass Heibrecht einen Mammutbaum und eine Lärche absägen ließ. Denn die Bäume gehören zum " Großgrün", das die Stadt im Vorfeld einer Bebaungsplanänderung für schützenswert befunden hatte. Wäre der Schutz für diese Bäume demnächst in den Bebauungsplan aufgenommen worden, hätten sie nicht mehr gefällt werden dürfen, auch ohne Baumschutzsatzung. So war die Abholzung jetzt aber rechtens.

Der künftige Bebauungsplan soll auf einigen Grundstücken in der Barlage den Hausbau in der zweiten Reihe ermöglichen. Auch dagegen richtet sich Widerstand aus der Nachbarschaft. Rund 100 Unterschriften gegen das Vorhaben wurden beim Fachbereich Städtebau abgegeben, während die Pläne öffentlich auslagen. Viele der Anwohner, die vor Jahrzehnten in die Barlage zogen, weil es dort so schön grün war, sehen die Wohnqualität ihrer Grundstücke sinken. Und weil immer mehr Steine das Grün verdrängen, sehen sie Rot.

Für Friedrich Heibrecht steht jedenfalls fest, dass die Bäume weg mussten. Die Lärche sei wackelig gewesen und den Mammutbaum, ein nicht heimisches Gewächs, habe eine vor Jahren abgewanderte Gärtnerei wohl vergessen. Der Baum habe jetzt schon einen Stammumfang von zwei Metern gehabt und es sei nur eine Frage der Zeit, bis das Monstergewächs einen Stamm gehabt hätte wie ein hochkant gestellter Eisenbahnwagon. Heibrecht: " So ein Baum gehört einfach nicht in ein Wohngebiet." Dies hat er auch den städtischen Planern schriftlich mitgeteilt und außerdem, dass er die Bäume aus den genannten Gründen noch fällen werde, bevor der neue Bebauungsplan in Kraft tritt.

Franz Schürings, Leiter des Fachbereichs Städtebau, ist sich nicht ganz sicher, ob sich der Mann mit der Säge da nicht selbst ein Ei ins Nest gelegt hat. Denn sollte die Stadt zu dem Schluss kommen, dass Heibrecht die Bäume zur Vorbereitung seines Bauvorhabens gefällt hat, müsste er den Schaden, der der Natur entstand, zumindest kompensieren. Das heißt zum Beispiel: die Begrünung einer Kompensationsfläche am Lindlager Berg zu bezahlen. Aber vorher müsste erst einmal das Bebauungsplanverfahren weiter verfolgt werden. Und ob das passiert, so Schürings, sei angesichts der " breiten Ablehnungsfront" in der Nachbarschaft fraglich. (swa)

Baumschutz

Abwägen, dann sägen

Von Michael Schwager

Wir erinnern uns: Die Abschaffung der Baumschutzsatzung werde dazu führen, dass weniger Bäume gefällt werden. So lautete damals die Argumentation der Initiatoren vor allem aus den Reihen der FDP. Zu Zeiten der Satzung sei so mancher Baum nur deshalb abgeholzt worden, weil er kurz davor war, in den Geltungsbereich der Satzung hinein zu wachsen. Der Fall Barlage zeigt, dass dieser Teil der Argumentation stimmt: Bäume, die kurz davor sind, als schutzwürdig eingestuft zu werden, leben offenbar besonders gefährlich.

Ein weiteres Argument der Satzungsgegner: Die Osnabrücker brauchten keine Bevormundung, sondern wüssten den Wert großer Bäume zu schätzen. Sie gingen verantwortungsbewusst mit Axt und Säge um.

Verantwortlicher Umgang mit Bäumen bedeutet, vor dem Sägen gründlich abzuwägen. Wirtschaftliche und andere Interessen der Grundeigentümer müssen berücksichtigt werden. Der ökologische Wert von Bäumen aber auch. Die Umweltfachleute der Stadt können da Sachverstand einbringen. Voraussetzung ist aber, dass die Bäume noch stehen, um die es geht. Die an der Barlage wurden vorher zu Brennholz gemacht. Mit Baumschutzsatzung wäre das nicht passiert.

JEDE MENGE HOLZ VOR DER HÜTTE haben jetzt Nachbarn eines Grundstücks in der Barlage. Dort wurden Bäume gefällt, die vom Umweltamt als schützenswert, vom Grundeigentümer aber als Bauhindernis und wackelig eingestuft wurden. Foto: Jörn Martens
Autor:
swa


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