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1.
Erscheinungsdatum:
22.10.2003
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Die
Axt
im
Haus
erspart
lange
Diskussionen
Schützenswertes
Großgrün
wurde
im
Privatgrund
eines
Osnabrückers
gefällt.
Aber
es
war
rechtens,
da
die
Baumschutzsatzung
von
der
schwarzgelben
Regierung
Osnabrücks
gefällt
wurde
und
somit
anderes
Fällen
ermöglicht.
Zudem
waren
die
Bäume
nicht
in
der
Bebauungsplanänderung
(Bebauung
in
zweiter
Reihe
erlaubt)
eingezeichnet.
Überschrift:
Die Axt im Haus erspart lange Diskussionen
Abwägen, dann sägen
Zwischenüberschrift:
Schützenswert oder Gefahr für die Nachbarn: Grundeigentümer fällt Lerche und Mammutbaum
Artikel:
Originaltext:
Die
Axt
im
Haus
erspart
lange
Diskussionen
Schützenswert
oder
Gefahr
für
die
Nachbarn:
Grundeigentümer
fällt
Lärche
und
Mammutbaum
Wer
hat
eigentlich
Bäume
erfunden?
Sie
werfen
im
Sommer
Schatten
und
im
Herbst
Laub,
sie
stehen
Häuslebauern
meist
im
Weg
und
wenn
sie
endlich
mal
ein
Sturm
umbläst,
fallen
sie
meist
noch
so
blöd,
dass
geschädigte
Nachbarn
mit
Forderungen
auf
der
Matte
stehen.
Friedrich
Heibrecht
hatte
sich
deshalb
dazu
entschlossen,
zwei
große
Bäume
auf
seinem
Grundstück
in
der
Osnabrücker
Barlage
zu
fällen.
Und
was
passiert?
Wieder
nichts
als
Ärger.
Es
gibt
nämlich
Nachbarn,
die
es
gar
nicht
gut
finden,
dass
Heibrecht
einen
Mammutbaum
und
eine
Lärche
absägen
ließ.
Denn
die
Bäume
gehören
zum
"
Großgrün"
,
das
die
Stadt
im
Vorfeld
einer
Bebaungsplanänderung
für
schützenswert
befunden
hatte.
Wäre
der
Schutz
für
diese
Bäume
demnächst
in
den
Bebauungsplan
aufgenommen
worden,
hätten
sie
nicht
mehr
gefällt
werden
dürfen,
auch
ohne
Baumschutzsatzung.
So
war
die
Abholzung
jetzt
aber
rechtens.
Der
künftige
Bebauungsplan
soll
auf
einigen
Grundstücken
in
der
Barlage
den
Hausbau
in
der
zweiten
Reihe
ermöglichen.
Auch
dagegen
richtet
sich
Widerstand
aus
der
Nachbarschaft.
Rund
100
Unterschriften
gegen
das
Vorhaben
wurden
beim
Fachbereich
Städtebau
abgegeben,
während
die
Pläne
öffentlich
auslagen.
Viele
der
Anwohner,
die
vor
Jahrzehnten
in
die
Barlage
zogen,
weil
es
dort
so
schön
grün
war,
sehen
die
Wohnqualität
ihrer
Grundstücke
sinken.
Und
weil
immer
mehr
Steine
das
Grün
verdrängen,
sehen
sie
Rot.
Für
Friedrich
Heibrecht
steht
jedenfalls
fest,
dass
die
Bäume
weg
mussten.
Die
Lärche
sei
wackelig
gewesen
und
den
Mammutbaum,
ein
nicht
heimisches
Gewächs,
habe
eine
vor
Jahren
abgewanderte
Gärtnerei
wohl
vergessen.
Der
Baum
habe
jetzt
schon
einen
Stammumfang
von
zwei
Metern
gehabt
und
es
sei
nur
eine
Frage
der
Zeit,
bis
das
Monstergewächs
einen
Stamm
gehabt
hätte
wie
ein
hochkant
gestellter
Eisenbahnwagon.
Heibrecht:
"
So
ein
Baum
gehört
einfach
nicht
in
ein
Wohngebiet."
Dies
hat
er
auch
den
städtischen
Planern
schriftlich
mitgeteilt
und
außerdem,
dass
er
die
Bäume
aus
den
genannten
Gründen
noch
fällen
werde,
bevor
der
neue
Bebauungsplan
in
Kraft
tritt.
Franz
Schürings,
Leiter
des
Fachbereichs
Städtebau,
ist
sich
nicht
ganz
sicher,
ob
sich
der
Mann
mit
der
Säge
da
nicht
selbst
ein
Ei
ins
Nest
gelegt
hat.
Denn
sollte
die
Stadt
zu
dem
Schluss
kommen,
dass
Heibrecht
die
Bäume
zur
Vorbereitung
seines
Bauvorhabens
gefällt
hat,
müsste
er
den
Schaden,
der
der
Natur
entstand,
zumindest
kompensieren.
Das
heißt
zum
Beispiel:
die
Begrünung
einer
Kompensationsfläche
am
Lindlager
Berg
zu
bezahlen.
Aber
vorher
müsste
erst
einmal
das
Bebauungsplanverfahren
weiter
verfolgt
werden.
Und
ob
das
passiert,
so
Schürings,
sei
angesichts
der
"
breiten
Ablehnungsfront"
in
der
Nachbarschaft
fraglich.
(swa)
Baumschutz
Abwägen,
dann
sägen
Von
Michael
Schwager
Wir
erinnern
uns:
Die
Abschaffung
der
Baumschutzsatzung
werde
dazu
führen,
dass
weniger
Bäume
gefällt
werden.
So
lautete
damals
die
Argumentation
der
Initiatoren
vor
allem
aus
den
Reihen
der
FDP.
Zu
Zeiten
der
Satzung
sei
so
mancher
Baum
nur
deshalb
abgeholzt
worden,
weil
er
kurz
davor
war,
in
den
Geltungsbereich
der
Satzung
hinein
zu
wachsen.
Der
Fall
Barlage
zeigt,
dass
dieser
Teil
der
Argumentation
stimmt:
Bäume,
die
kurz
davor
sind,
als
schutzwürdig
eingestuft
zu
werden,
leben
offenbar
besonders
gefährlich.
Ein
weiteres
Argument
der
Satzungsgegner:
Die
Osnabrücker
brauchten
keine
Bevormundung,
sondern
wüssten
den
Wert
großer
Bäume
zu
schätzen.
Sie
gingen
verantwortungsbewusst
mit
Axt
und
Säge
um.
Verantwortlicher
Umgang
mit
Bäumen
bedeutet,
vor
dem
Sägen
gründlich
abzuwägen.
Wirtschaftliche
und
andere
Interessen
der
Grundeigentümer
müssen
berücksichtigt
werden.
Der
ökologische
Wert
von
Bäumen
aber
auch.
Die
Umweltfachleute
der
Stadt
können
da
Sachverstand
einbringen.
Voraussetzung
ist
aber,
dass
die
Bäume
noch
stehen,
um
die
es
geht.
Die
an
der
Barlage
wurden
vorher
zu
Brennholz
gemacht.
Mit
Baumschutzsatzung
wäre
das
nicht
passiert.
JEDE
MENGE
HOLZ
VOR
DER
HÜTTE
haben
jetzt
Nachbarn
eines
Grundstücks
in
der
Barlage.
Dort
wurden
Bäume
gefällt,
die
vom
Umweltamt
als
schützenswert,
vom
Grundeigentümer
aber
als
Bauhindernis
und
wackelig
eingestuft
wurden.
Foto:
Jörn
Martens
Autor:
swa
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