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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Überschrift:
7,50 Mark für das Osnabrücker Bürgerrecht
Zwischenüberschrift:
Landgemeinde Schinkel konnte Lasten der starken Bevölkerungszunahme nicht alleine schultern
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Unterzeichnung des Eingemeindungsvertrages jährt sich zum 90. Mal

7, 50 Mark für das Osnabrücker Bürgerrecht

Landgemeinde Schinkel konnte Lasten der starken Bevölkerungszunahme nicht alleine schultern

Zum 90. Mal jährt sich in diesem Jahr die Unterzeichnung des Eingemeindungsvertrages zwischen der Landgemeinde Schinkel und dem Magistrat der Stadt Osnabrück.

Das Dokument trägt unter dem Datum " Schinkel, den 29. Oktober 1913" die Unterschriften des letzten Schinkeler Gemeindevorstehers, Friedrich Hafkemeyer, sowie zweier Beigeordneter. Zwei Tage später unterzeichnete auch der Osnabrücker Bürgermeister Dr. Rißmüller

Der Vertrag trat am 1. April 1914 in Kraft

die Urkunde. Damit konnte der Vertrag am 1. April 1914 in Kraft treten - die Gemeinde am Ostrand der Stadt wurde zu Osnabrück-Schinkel.

Der Eingemeindung vorausgegangen waren jahrelange Streitigkeiten. Kern der Auseinandersetzungen: Mit der raschen industriellen Entwicklung war eine rasante Zunahme der Schinkeler Bevölkerung einhergegangen. In der Gemeinde wohnte nun eine ständig wachsende Anzahl von Arbeitern, die vor allem im unmittelbar benachbarten Stahlwerk Beschäftigung gefunden hatten - Schinkel diente ihnen als " Schlafstadt". Mit der Einwohnerzahl stiegen auch die finanziellen Belastungen für die Gemeinde.

1902 verlangte die Gemeinde Schinkel erstmals 6 000 Mark von der Stadt Osnabrück als Beitrag zu den Schul- und Armenlasten. Die Kinder der auf Osnabrücker Territorium beschäftigten Arbeiter würden in Schinkel zur Schule gehen, lautete die Grundlinie der Argumentation. Die Forderung konnte erst in mehreren Gerichtsinstanzen durchgesetzt werden. Die Richter erkannten einen Zuschuss in Höhe von 2 468 Mark für Recht. Bis 1913 sollte sich dieser Betrag auf über 9 000 Mark erhöhen.

Im Jahr 1908 wurde an der Nordseite der Tannenburgstraße, westlich des Heiligenweges, ein eigenes Gemeindehaus erbaut, in dem die Schinkeler eine eigene Verwaltung nach städtischem Muster einrichteten. Der Antrag der Gemeinde auf ein eigenes Wappenüber der Gemeindehaustür wurde allerdings von der Bezirksregierung aus offensichtlichen Gründen abgelehnt - hatte diese doch bereits ein Jahr zuvor die Eingemeindung der Landgemeinde nach Osnabrück angeregt.

Auf diese Verschmelzung wollte sich der auf Eigenständigkeit bedachte Gemeinderat aber am liebsten nicht einlassen. Doch die Schwierigkeiten der inzwischen 10 000 Ein-

Akute Probleme zwangen zum Anschluss

wohner zählenden, wenig steuerkräftigen Gemeinde wurden immer drängender. Neben den Schullasten erwuchs die im Gegensatz zur Stadt fast vollständig fehlende, und von der Gemeinde alleine nicht zu finanzierende Kanalisation zu einem der drängendsten Probleme. Schlussendlich kamen die Schinkeler nicht umhin einzulenken. Die Zustimmung in die Eingemeindung wurde im Rat einstimmig gefasst und der Zusammenschluss vollzogen - abgesehen von einer Fläche von etwa 44 Hektar, die gegen Zahlung von 30 000 Mark der Gemeinde Gretesch zugeschlagen wurde.

Die Einwohner von Schinkel wurden den Osnabrückern nun in allen Rechten und Pflichten gleichgestellt. Das Bürgerrecht konnte unentgeltlich erhalten, wer in Schinkel ein Wohnhaus hatte oder mindestens 2 500 Quadratmeter Grundbesitz vorweisen konnte. Alle anderen männlichen Schinkeler über 25 konnten es gegen ein so genanntes " Bürgergewinnungsgeld" in Höhe von 7, 50 Mark erwerben.( ack)

DAS LUFTBILD zeigt: Osnabrück und die frühere Landgemeinde Schinkel, 1914 eingemeindet, sind zu einer untrennbaren städtischen Einheit zusammengewachsen. Die Bewohner des Stadtteils sind stolz auf ihre doppelte Identität als Schinkeler und Osnabrücker.
Autor:
ack


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