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Überschrift:
Geplante Müllanlage derzeit nicht genehmigungsfähig
Zwischenüberschrift:
Bezirksregierung: Veränderungssperre ist rechtmäßig - Bürgermeister: Endgültiger Abschied von geplantem Standort
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Originaltext:
Geplante Müllanlage derzeit nicht genehmigungsfähig

Bezirksregierung: Veränderungssperre ist rechtmäßig - Bürgermeister: Endgültiger Abschied von geplantem Standort

Wallenhorst / Oldenburg (sh) Die von der Gemeinde Wallenhorst beschlossene Veränderungssperre für das Industriegebiet " In der Stroth / ln der Aue", in dem die Firma Herhof eine Müllbehandlungsanlage bauen will, ist rechtmäßig. Zu diesem Schluss ist die Bezirksregierung Weser-Ems in Oldenburg nach gründlicher Prüfung nicht in der Lage, über die Veränderungssperre hinwegzusehen", erklärte gestern auf Nachfrage Pressessprecherin Herma Heyken die Entscheidung. Damit sei das Emissionsschutzrechtliche Verfahren, das für die Errichtung der Müllanlage erforderlich ist, nicht genehmigungsfähig.

Besonders wichtig in der Diskussion zur Veränderungssperre sei gewesen, ob Wallenhorst diese Maßnahme lediglich ergriffen habe, um die Pläne der Firma Herhof zu verhindern, so Herma Heyken. Die Gemeinde habe aber nachweisen können, dass der Bebauungsplan bereits am 12. Oktober 1999 im Verwaltungsausschuss zur Diskussion gestanden habe, und damit das Gebiet schon länger " beplant" werde, als der Bau der Müllanlage anstehe. So sei die Rechtmäßigkeit der Veränderungssperre nicht zu beanstanden.

Der Firma Herhof bietet die Bezirksregierung an, das Genehmigungsverfahren einvernehmlich auszusetzen, falls Herhof rechtliche Schritte gegen die Veränderungssperre unternehmen will. Andernfalls könne nur eine Rücknahme des Genehmigungsverfahrens empfohlen werden, so die Pressesprecherin in Oldenburg.

Die Firma Herhof hat jetzt die Möglichkeit, vor dem Verwaltungsgericht gegen die Veränderungssperre zu klagen. Bei ungewissem Ausgang dürfte sich der Rechtsstreit aber einige Zeit hinziehen. Ab

Aussetzung oder Rücknahme des Antrags

Anfang 2005 läuft jedoch der Vertrag mit Stadt und Landkreis Osnabrück, den Hausmüll ihrer Bürger zu entsorgen. Und als Bauzeit für die Anlage wird mindestens ein Jahr veranschlagt.

Da der ursprünglich vereinbarte und auch jetzt noch mögliche Standort am Osnabrücker Hafen mit einer Mengenbegrenzung von 85 000 Tonnen Müll belegt ist, hatte sich die Firma Herhof auf die Suche nach einem anderen Standort gemacht. Dabei wurde schließlich das Industriegebiet in unmittelbarer Nähe des Einkaufszentrums an der B 68 in Wallenhorst von Herhof favorisiert. Doch auch hier regte sich, wie andernorts zuvor, massiver Widerstand in der Bevölkerung. Die Gemeinde Wallenhorst erließ schließlich eine Veränderungssperre für den entsprechenden Bebaungsplan, weil sie seit längerem eine Verbindungsstraße zwischen der Wernher-von-Braun-Straße und der Borsigstraße ins Auge gefasst hat, die über das künftige Herhof-Gelände verlaufen soll.

So sieht Wallenhorsts Bürgermeister Ulrich Belde in der Haltung der Bezirksregierung zur Veränderungssperre " eine wichtige Bestätigung für die Linie der Gemeinde, die sich an dieser Stelle andere Entwicklungsmöglichkeiten offen halten muss". Damit sei ein monatelanger Schwebezustand endlich beendet. Auch den Vorbehalten der Bevölke-

Wichtige Bestätigung für die Gemeinde

rung gegen die geplante Anlage werde diese Entscheidung entgegenkommen, so Belde. Der Bürgermeister dankte in seiner Stellungnahme zur Oldenburger Entscheidung Rat und Verwaltung, die durch einmütige Beschlüsse und solide juristische Vorarbeit die Grundlage für diese Entwicklung geschaffen hätten. Die Gemeinde werde jetzt unverzüglich und intensiv in die weiteren Planungen einsteigen, um die Wettbewerbsfähigkeit des Gewerbegebietes zu sichern.

Die Zukunft der Müllverwertung in Stadt und Kreis Osnabrück müssten nun alle Beteiligten konstruktiv angehen. Auch Wallenhorst werde sich einem gemeinsamen Vorgehen nicht verschließen, versicherte Beide. Logische Konsequenz für die Firma Herhof müsse es allerdings sein, vom derzeit zur Diskussion stehen Standort in Wallenhorst endgültig Abstand zu nehmen.

Von der Firma Herhof war gestern nachmittag nach Bekanntwerden der Entscheidung in Oldenburg noch keine Stellungnahme zu bekommen, weil der zuständige Geschäftsführer terminlich verhindert war.
Autor:
sh


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