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1.
Erscheinungsdatum:
24.08.2002
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Wallenhorsts
Bürgermeister
weist
darauf
hin,
dass
Bürger
beim
Kauf
des
Grundstücke
am
Piesberg
auf
etwaige
Belastungen
hingewiesen
wurden.
Die
Gemeinde
will
Akten
offenlegen
und
sich
nicht
gegen
die
juristischen
Ansprüche
der
Anrainer
wehren.
Überschrift:
Bürgermeister: Das ist ihr gutes Recht
Artikel:
Originaltext:
Bürgermeister:
Das
ist
ihr
gutes
Recht
"
Wir
werden
nicht
mit
juristischen
Tricks
die
Durchsetzung
von
etwaigen
Ansprüchen
der
Anlieger
behindern"
,
versprach
gestern
Wallenhorsts
Bürgermeister
Ulrich
Belde.
Belde
ist
seit
drei
Jahren
im
Amt.
Die
umstrittene
Bauleitplanung
von
1978
/
79
kennt
er
nur
aus
den
Akten,
Inhaltlich
wollte
der
frühere
Rechtsanwalt
nicht
Stellung
nehmen.
"
Ich
kenne
die
Hintergründe
nicht,
die
damals
bei
der
Abwägung
eine
Rolle
gespielt
haben"
,
sagte
er.
Die
Gemeinde
lege
den
Anliegern
alle
Akten
offen,
die
sie
benötigen.
Belde
sicherte
auch
zu,
auf
die
"
Einrede
der
Verjährung"
zu
verzichten.
Das
heißt:
Die
klagenden
Anlieger
müssen
nicht
befürchten,
dass
etwaige
Ansprüche
durch
eine
Verjährung
verloren
gehen.
Der
damalige
Gemeindedirektor
Hugo
Pott
kann
sich
heute
an
Details
der
Bauplanung
für
die
"
Hofstelle
Piesberg"
nicht
mehr
erinnern.
Damals
seien
Rat
und
Verwaltung
davon
ausgegangen,
dass
die
Belastungen
"
nicht
über
das
Maß
hinausgehen,
was
man
schon
kannte"
.
Der
Lärm
sei
erträglich
gewesen,
"
wir
haben
das
so
gravierend
nicht
gesehen"
.
Die
Grundstückskäufer
seien
aber
sehr
deutlich
auf
die
Belastungen
durch
den
Piesberg
hingewiesen
worden.
Das
Thema
sei
in
den
Sitzungenöffentlich
beraten
worden.
Er
können
keine
Fehler
in
der
Bauleitplanung
erkennen.
(hin)
Autor:
hin