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1.
Erscheinungsdatum:
24.08.2002
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Wallenhorster
und
Lechtinger
Anrainer
des
Piesbergs
wehren
sich
gegen
die
Steinindustrie.
Es
geht
um
die
Genehmigung,
die
Sprengungen
und
die
Bauleitplanung.
Überschrift:
Rechtsanwalt: Die Genehmigung wird hoch gehen
Zwischenüberschrift:
Klöckner-Durilit wehrte sich 1979 gegen das nahe Baugebiet - "Nicht zumutbare Belästigungen" für die
Artikel:
Originaltext:
Rechtsanwalt:
Die
Genehmigung
wird
hoch
gehen
Klöckner-
Durilit
wehrte
sich
1979
gegen
das
nahe
Baugebiet
- "
Nicht
zumutbare
Belästigungen"
für
die
Bewohner?
Die
betroffenen
Piesbergnachbarn
stützen
sich
juristisch
auf
drei
Punkte:
Erstens
hätten
die
Sprengungen
im
Sinne
der
Rechtsprechung
"
wesentliche"
Folgen
gehabt,
zweitens
habe
die
Gemeinde
Wallenhorst
1978
schwere
Fehler
in
der
Bauleitplanung
gemacht,
drittens
sei
die
Genehmigung
für
die
neue
Brecheranlage
rechtswidrig
erstellt
worden.
Die
Sprengungen:
Aufgeschreckt
wurden
die
Menschen
in
Lechtingen
und
Pye
im
Herbst
vergangenen
Jahres,
als
mächtige
Sprengungen
ihre
Häuser
erschütterten.
Der
Steinbruch
hatte
sich
auf
den
nördlichsten
Abbaupunkt
vorgearbeitet,
so
dass
zwischen
den
Häusern
und
der
Abruchkante
nur
wenige
Hundert
Meter
lagen.
Die
Messdaten
sind
allerdings
eindeutig:
Die
Schwingungen
und
sonstige
Emissionen
bewegten
sich
im
unteren
Bereich
des
gesetzlich
Zulässigen.
Was
im
Rahmen
der
Vorschriften
liegt,
ist
nach
dem
Bürgerlichen
Gesetzbuch
als
"
nicht
wesentliche"
Beeinträchtigung
definiert
und
deshalb
zu
dulden.
Da
sind
die
Piesberg-
Betreiber
auf
der
sicheren
Seite.
Der
Anwalt
der
Hausbesitzer
beruft
sich
aber
nicht
auf
die
Vorschriften,
sondern
auf
die
Rechtsprechung.
Der
Bundesgerichtshof
hat
nach
seinen
Angaben
1998
eine
"
wesentliche"
Beeinträchtigung
vom
"
Empfinden
eines
verständigen
Durchschnittsmenschen"
abhängig
gemacht.
Wenn
ein
Haus
Schaden
nehme,
sei
die
wesentliche
Beinträchtigung
eingetreten.
Für
die
Hausbesitzer
bedeutet
das:
Ein
Sachverständiger
sollte
die
Schäden
aufnehmen
und
einen
etwaigen
Zusammenhang
mit
den
Sprengungen
darlegen.
"
Sie
sollten
dann
Verhandlungen
mit
der
Steinindustrie
aufnehmen"
,
so
der
Rechtsanwalt.
Er
geht
auf
Grund
der
Rechtsprechung
von
einer
Beweisumkehr
aus:
Nicht
die
Hausbesitzer
müssen
beweisen,
dass
die
Sprengungen
die
Schäden
verursacht
haben,
sondern
die
Steinindustrie
muss
beweisen,
dass
sie
nicht
fahrlässig
oder
fehlerhaft
gesprengt
hat.
Die
Genehmigung:
Die
Piesberger
Steinindustrie
investiert
5,
2
Millionen
Euro
in
eine
neue
Brecheranlage,
die
zurzeit
im
Steinbruch
gebaut
wird.
Zugleich
wird
die
Verladung
in
den
inneren
Bereich
verlegt.
Der
Abbau
soll
Richtung
Pye
verlagert
und
etwa
25
bis
30
Jahre
fortgesetzt
werden.
Durch
die
Verlagerung
wird
Platz
frei
für
die
Bundesgartenschau.
Im
vergangenen
Jahr
richtete
die
Piesberger
Steinindustrie
einen
Antrag
auf
Erweiterrung
an
die
Bezirksregierung.
Die
beließ
es
bei
einem
vereinfachten
Verfahren,
weil
die
Investitionen
zu
einer
Entlastung
der
Anlieger
führen.
Beim
vereinfachten
Verfahren
wird
die
Öffentlichkeit
nicht
beteiligt.
Das
kreidet
Rechtsanwalf
Roling
der
Bezirksregierung
an.
Die
Brecheranlage
werden
nicht
verlegt,
sondern
neu
gebaut.
Eine
Neueinrichtung
sei
aber
nur
nach
einem
förmlichen
Genehmigungsverfahren
"
mit
Öffentlichkeitsbeteiligung"
möglich.
"
Ich
rate
Ihnen,
gegen
den
Genehmigungsbescheid
Widerspruch
einzulegen.
Ich
bin
mir
sicher,
dass
der
Bescheid
hoch
geht"
,
sagte
Roling.
Die
Bauleitplanung:
Als
die
Gemeinde
Wallenhorst
1978
/
79
die
"
Hofstelle
Piesberg"
zum
Wohngebiet
machen
wollte,
erhob
der
damalige
Steinbruch-
Betreiber
Klöckner-
Durilit
massive
Bedenken.
Die
künftigen
Bewohner
müssten
"
nicht
zumutbare
Lärm-
und
Staubbelästigungen
auf
sich
nehmen"
,
schrieb
das
Unternehmen
im
Mai
1979
an
die
Gemeinde.
Drei
Monate
später
bekräftigte
Klöckner-
Durilit
die
Bedenken
und
forderte
"
mit
Nachdruck"
,
die
Planung
aufzugeben.
Die
Belastungen
würden
"
in
nicht
zu
verantwortbarer
Weise
überschritten"
,
Konflikte
zwischen
Unternehmen
und
Bewohnern
seien
zu
erwarten.
Klöckner-
Durilit
bot
als
Alternative
die
Nasse
Heide
als
Baugrund
an.
Im
Oktober
1979
äußerte
Klöckner-
Durilit
zum
ersten
Mal
die
Befürchtung,
dass
später
"
Schadensersatzansprüche
geltend
gemacht
werden"
.
Denn
die
Lärm-
Richtwerte
seien
nicht
einzuhalten,
die
Sprengungen
würden
"
nicht
zumutbare
Erschütterungen"
auslösen.
Diese
Bedenken
seien
den
Bauwilligen
nicht
bekannt
gewesen,
als
sie
die
Grundstücke
kauften,
sagte
Uwe
König
vom
Arbeitskreis
Piesberg.
Der
Rat
der
Gemeinde
Wallenhorst
verwarf
die
Bedenken
des
Steinbruch-
Betreibers.
Der
Abwägungsprozess
sei
fehlerhaft
gewesen,
.
sagt
Rechtsanwalt
Roling,
"
es
ist
die
außegewöhnlichste
Planaufstellung,
die
ich
in
zwanzig
Jahren
erlebt
habe"
.
Die
Bezirksregierung
verlangte
später,
dass
in
den
Grundstücksverträgen
die
möglichen
Belastungen
durch
den
Steinabbau
benannt
werden.
Das
ist
geschehen.
Allerdings
sei
auch
das
fehlerhaft,
meint
der
Anwalt.
Die
Bauleitplanung
hätte
die
Konflikte
zwischen
Industrie
und
Wohnen
lösen
müssen.
Die
Lösung
hätte
nicht
in
den
privatrechtlichen
Bereich
abgeschoben
werden
dürfen.
(hin)
Autor:
hin