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1.
Erscheinungsdatum:
27.04.2002
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Die
Firma
Roncardin
am
Burenkamp
darf
bis
zu
60000
Kubikmeter
Wasser
aus
ihrem
eigenen
Tiefbrunnen
fördern:
Das
Verwaltungsgericht
hat
die
Klage
zweier
Anlieger
gegen
die
wasserrechtliche
Genehmigung
der
Stadt
Osnabrück
abgewiesen.
Überschrift:
Richterspruch: Rocadin darf Wasser fördern
Zwischenüberschrift:
Verwaltungsgericht: Klage abgewiesen
Artikel:
Originaltext:
Ricnter
Spruch:
Roncadin
darf
Wasser
fördern
Verwaltungsgericht:
Klage
abgewiesen
Die
Firma
Roncadin
am
Burenkamp
darf
bis
zu
60
000
Kubikmeter
Wasser
aus
ihrem
eigenen
Tiefbrunnen
fördern:
Gestern
hat
das
Verwaltungsgericht
Osnabrück
die
Klage
zweier
Anlieger
gegen
die
wasserrechtliche
Genehmigung
der
Stadt
Osnabrück
abgewiesen.
Zuvor
hatten
die
Prozess-
Parteien
noch
einmal
den
seit
Ende
1999
schwelenden
Rechtsstreit
erörtert.
Damals
hatte
die
Stadt
Osnabrück
der
Eisfabrik
Roncadin
im
Gewerbegebiet
am
Burenkamp
die
endgültige
Erlaubnis
erteilt,
aus
einem
über
120
Meter
tiefen
Brunnen
jährlich
maximal
60
Millionen
Liter
Wasser
zu
fördern.
Für
die
Herstellung
von
Speiseeis
sei
nur
"
absolut
frisches
Tiefenwasser"
geeignet,
hieß
es
damals.
Tatsächlich
reicht
die
bewilligte
Wassermenge
jedoch
regelmäßig
nur
bis
in
den
Herbst
eines
Kalenderjahres,
so
wurde
jetzt
im
Prozess
deutlich.
In
den
übrigen
Monaten
wird
offenbar
doch
Leitungswasser
verwendet.
Der
Landwirt
Arthur
Padeffke
und
ein
weiterer
Kläger
besitzen
Hausbrunnen
auf
ihren
Grundstücken
innerhalb
eines
Umkreises
von
etwa
650
Metern
um
den
Roncadin-
Brunnen.
Sie
stützten
ihre
Klage
gegen
die
Genehmigung
durch
die
Stadt
Osnabrück
als
Untere
Wasserbehörde
auf
die
Tatsache,
dass
ihre
Hausbrunnen
versiegt
sind
und
sie
deshalb
Wasser
von
den
Stadtwerken
beziehen
müssen.
Zudem
sprach
der
Landwirt
von
Trockenschäden
und
Ernteeinbußen
auf
seinen
Feldern
und
dem
im
Einzugsbereich
des
Brunnens
liegenden
Waldgrundstück.
Insbesondere
sei
das
Genehmigungsverfahren
der
Stadt
fehlerhaft,
so
die
Kläger:
Denn
der
Gutachter
sei
erst
zu
einem
Zeitpunkt
eingeschaltet
worden,
als
die
Probeförderung
aus
dem
Brunnen
bereits
lief.
Deshalb
fehle
nun
die
Vergleichsgrundlage
für
das
Beweissicherungsverfahren.
Auch
gebe
es
Widersprüche
im
Gutachten.
Und
der
Augenschein
lege
den
Schluss
nahe,
dass
die
Brunnen
der
beiden
Hausgrundstücke
jedenfalls
dann
wieder
genügend
Wasser
lieferten,
wenn
Roncadin
nicht
fördere
und
es
gleichzeitig
genügend
regne.
Die
Stadt
und
auch
die
Firma
Roncadin
hatten
beantragt,
die
Klage
der
beiden
Grundstückseigentümer
abzuweisen.
Der
Gutachter
habe
das
Geschehen
am
Burenkamp
über
Jahre
hinweg
beobachten
können.
Dabei
habe
er
seine
ursprüngliche
Hypothese,
es
könnten
Schäden
eintreten,
durch
das
Erfahrungswissen
revidiert,
wonach
das
Versiegen
der
beiden
Brunnen
vor
allem
auf
das
Klimageschehen
zurückzuführen
sei.
Dieser
Auffassung
hat
sich
das
Verwaltungsgericht
nun
im
Wesentlichen
angeschlossen:
Entscheidend
seien
die
hydrogeologischen
Voraussetzungen
und
das
Klima-
Geschehen,
sagte
der
Vorsitzende
Richter:
Widersprüche
in
diesen
Fragen
habe
das
Gericht
im
Gutachten
nicht
erkennen
können.
(fhv)
Autor:
fhv