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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Überschrift:
Richterspruch: Rocadin darf Wasser fördern
Zwischenüberschrift:
Verwaltungsgericht: Klage abgewiesen
Artikel:
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Originaltext:
Ricnter Spruch: Roncadin darf Wasser fördern

Verwaltungsgericht: Klage abgewiesen

Die Firma Roncadin am Burenkamp darf bis zu 60 000 Kubikmeter Wasser aus ihrem eigenen Tiefbrunnen fördern: Gestern hat das Verwaltungsgericht Osnabrück die Klage zweier Anlieger gegen die wasserrechtliche Genehmigung der Stadt Osnabrück abgewiesen.

Zuvor hatten die Prozess-Parteien noch einmal den seit Ende 1999 schwelenden Rechtsstreit erörtert. Damals hatte die Stadt Osnabrück der Eisfabrik Roncadin im Gewerbegebiet am Burenkamp die endgültige Erlaubnis erteilt, aus einem über 120 Meter tiefen Brunnen jährlich maximal 60 Millionen Liter Wasser zu fördern. Für die Herstellung von Speiseeis sei nur " absolut frisches Tiefenwasser" geeignet, hieß es damals. Tatsächlich reicht die bewilligte Wassermenge jedoch regelmäßig nur bis in den Herbst eines Kalenderjahres, so wurde jetzt im Prozess deutlich. In den übrigen Monaten wird offenbar doch Leitungswasser verwendet.

Der Landwirt Arthur Padeffke und ein weiterer Kläger besitzen Hausbrunnen auf ihren Grundstücken innerhalb eines Umkreises von etwa 650 Metern um den Roncadin-Brunnen. Sie stützten ihre Klage gegen die Genehmigung durch die Stadt Osnabrück als Untere Wasserbehörde auf die Tatsache, dass ihre Hausbrunnen versiegt sind und sie deshalb Wasser von den Stadtwerken beziehen müssen. Zudem sprach der Landwirt von Trockenschäden und Ernteeinbußen auf seinen Feldern und dem im Einzugsbereich des Brunnens liegenden Waldgrundstück.

Insbesondere sei das Genehmigungsverfahren der Stadt fehlerhaft, so die Kläger: Denn der Gutachter sei erst zu einem Zeitpunkt eingeschaltet worden, als die Probeförderung aus dem Brunnen bereits lief. Deshalb fehle nun die Vergleichsgrundlage für das Beweissicherungsverfahren. Auch gebe es Widersprüche im Gutachten. Und der Augenschein lege den Schluss nahe, dass die Brunnen der beiden Hausgrundstücke jedenfalls dann wieder genügend Wasser lieferten, wenn Roncadin nicht fördere und es gleichzeitig genügend regne.

Die Stadt und auch die Firma Roncadin hatten beantragt, die Klage der beiden Grundstückseigentümer abzuweisen. Der Gutachter habe das Geschehen am Burenkamp über Jahre hinweg beobachten können. Dabei habe er seine ursprüngliche Hypothese, es könnten Schäden eintreten, durch das Erfahrungswissen revidiert, wonach das Versiegen der beiden Brunnen vor allem auf das Klimageschehen zurückzuführen sei.

Dieser Auffassung hat sich das Verwaltungsgericht nun im Wesentlichen angeschlossen: Entscheidend seien die hydrogeologischen Voraussetzungen und das Klima-Geschehen, sagte der Vorsitzende Richter: Widersprüche in diesen Fragen habe das Gericht im Gutachten nicht erkennen können. (fhv)
Autor:
fhv


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