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1
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1.
Erscheinungsdatum:
28.01.2002
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Ein
Leserbrief
zum
neuen
Baugebiet
in
Sutthausen
und
zur
Ökoauflagenproblematik.
Überschrift:
"Trinkwasserpreise werden steigen"
Artikel:
Originaltext:
"
Trinkwasserpreise
werden
steigen"
Zum
Artikel
"
Neues
Baugebiet
in
Sutthausen:
CDU
will
die
ökoauflagen
und
roten
Dächer
noch
kippen"
(Ausgabe
vom
8.
Januar)
.
"
Das
Neubaugebiet
,
Südlich
Talstraße'
in
Sutthausen
soll
nun
das
erste
Baugebiet
sein,
in
dem
aus
einem
rechtsgültigen
Bebauungsplan
sinnvolle
ökologische
Festsetzungen
gestrichen
werden.
Abgesehen
hat
es
die
CDU
unter
Herrn
Klimm
u.
a.
auf
die
,
kostenaufwendigen
Einrichtungen'
zur
Regenwassernutzung.
Auch
das
Trinkwasser
für
Osnabrück
muss
laut
,
Umwelt-
Report:
Trinkwasser'
der
Stadt
von
1993,
wie
in
vielen
anderen
Städten,
aus
dem
Umland
aufwendig
aufbereitet
werden.
Insbesondere
steigende
Nitrateinträge
u.
a.
aus
der
Landwirtschaft
ins
Grundwasser
steigern
schon
seit
längerem
den
Aufwand
für
die
Stadtwerke.
Nicht
umsonst
propagieren
die
Stadtwerke
in
zunehmenden
Maße
den
ökologischen
Landbau
in
den
Wassergewinnnungsgebieten
im
Umland.
Steigende
Trinkwasserpreise
sind
programmiert.
Diese
und
andere
Belastungen
für
das
Grundwasser
werden
sich
auch
unter
einer
CDU-
Regierung
nicht
ändern,
so
dass
es
sich
von
allein
versteht,
das
kostbare
Trinkwasser
nicht
im
WC
zu
versenken.
Um
Trinkwasser
langfristig
für
alle
bezahlbar
zu
halten,
gilt
es,
auch
das
Potenzial
der
Regenwassernutzung
bei
Neubauten
zu
nutzen.
Gerade
hier
ist
der
Zisterneneinbau
für
die
WC-
Spülung
und
Gartenbewässerung
(ca.
30
Prozent
des
Gesamtverbrauches)
bei
vorausschauender
Planung
leicht
und
mit
wenig
Aufwand
möglich.
Auflagen
für
Regenwasserversickerung
sind
ein
lebensnotwendiger
Beitrag,
um
dem
weiteren
Sinken
der
Grundwasserstände
in
Osnabrück
durch
Versiegelung
und
oberflächiges,
schnelles
Ableiten
entgegenzuwirken.
Besonders
grotesk
wäre
ein
Streichen
dieser
Auflagen
für
das
Hanggelände
in
Sutthausen
im
Einzugsgebiet
der
Düte.
Auf
der
einen
Seite
wird
mit
erheblichem
finanziellem
Aufwand
die
Düte
renaturiert.
Vor
allem
der
verstärkte
und
ungebremste
Abfluss
von
Oberflächenwasser
auf
versiegelten
Flächen
im
Einzugsbereich
der
Düte
haben
zu
den
Erosionsschäden
im
Gewässerbett
geführt.
Wenn
nun
auf
der
anderen
Seite
die
Streichung
von
Festsetzungen
im
Bebauungsplan
dazu
führt,
dass
das
Oberflächenwasser
unmittelbar
in
die
Bäche
und
Flüsse
gelangt,
werden
Renaturierungsbemühungen
konterkariert.
Festsetzungen
zum
Grundwasserschutz
in
Bebauungsplänen
sind
notwendig,
um
die
Versäumnisse
zukünftig
nicht
über
steigende
Trinkwasserpreise
und
Kosten
für
Renaturierungsmaßnahmen
zu
finanzieren.
Langfristig
ist
Vorsorge
immer
billiger
als
Nachsorge.
Es
darf
im
Sinne
eines
verantwortlichen
Umgangs
mit
endlichen
Ressourcen
nicht
zu
viel
verlangt
sein,
die
Minimalauflagen
der
bisherigen
Bebauungspläne
umzusetzen.
Dort
wird
lediglich
das
in
den
Hausbau
integriert,
was
längst
Stand
der
Technik
ist.
Wer
die
Festsetzungen
wieder
streicht,
nimmt
eine
Hypothek
auf
die
Zukunft
auf."
Katrin
Dubiel
Am
Turmhügel
14
Osnabrück
Autor:
Katrin Dubiel