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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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"Trinkwasserpreise werden steigen"
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" Trinkwasserpreise werden steigen"

Zum Artikel " Neues Baugebiet in Sutthausen: CDU will die ökoauflagen und roten Dächer noch kippen" (Ausgabe vom 8. Januar).

" Das Neubaugebiet , Südlich Talstraße' in Sutthausen soll nun das erste Baugebiet sein, in dem aus einem rechtsgültigen Bebauungsplan sinnvolle ökologische Festsetzungen gestrichen werden. Abgesehen hat es die CDU unter Herrn Klimm u. a. auf die , kostenaufwendigen Einrichtungen' zur Regenwassernutzung. Auch das Trinkwasser für Osnabrück muss laut , Umwelt-Report: Trinkwasser' der Stadt von 1993, wie in vielen anderen Städten, aus dem Umland aufwendig aufbereitet werden. Insbesondere steigende Nitrateinträge u. a. aus der Landwirtschaft ins Grundwasser steigern schon seit längerem den Aufwand für die Stadtwerke. Nicht umsonst propagieren die Stadtwerke in zunehmenden Maße den ökologischen Landbau in den Wassergewinnnungsgebieten im Umland. Steigende Trinkwasserpreise sind programmiert. Diese und andere Belastungen für das Grundwasser werden sich auch unter einer CDU-Regierung nicht ändern, so dass es sich von allein versteht, das kostbare Trinkwasser nicht im WC zu versenken. Um Trinkwasser langfristig für alle bezahlbar zu halten, gilt es, auch das Potenzial der Regenwassernutzung bei Neubauten zu nutzen. Gerade hier ist der Zisterneneinbau für die WC-Spülung und Gartenbewässerung (ca. 30 Prozent des Gesamtverbrauches) bei vorausschauender Planung leicht und mit wenig Aufwand möglich. Auflagen für Regenwasserversickerung sind ein lebensnotwendiger Beitrag, um dem weiteren Sinken der Grundwasserstände in Osnabrück durch Versiegelung und oberflächiges, schnelles Ableiten entgegenzuwirken. Besonders grotesk wäre ein Streichen dieser Auflagen für das Hanggelände in Sutthausen im Einzugsgebiet der Düte. Auf der einen Seite wird mit erheblichem finanziellem Aufwand die Düte renaturiert. Vor allem der verstärkte und ungebremste Abfluss von Oberflächenwasser auf versiegelten Flächen im Einzugsbereich der Düte haben zu den Erosionsschäden im Gewässerbett geführt. Wenn nun auf der anderen Seite die Streichung von Festsetzungen im Bebauungsplan dazu führt, dass das Oberflächenwasser unmittelbar in die Bäche und Flüsse gelangt, werden Renaturierungsbemühungen konterkariert. Festsetzungen zum Grundwasserschutz in Bebauungsplänen sind notwendig, um die Versäumnisse zukünftig nicht über steigende Trinkwasserpreise und Kosten für Renaturierungsmaßnahmen zu finanzieren. Langfristig ist Vorsorge immer billiger als Nachsorge. Es darf im Sinne eines verantwortlichen Umgangs mit endlichen Ressourcen nicht zu viel verlangt sein, die Minimalauflagen der bisherigen Bebauungspläne umzusetzen. Dort wird lediglich das in den Hausbau integriert, was längst Stand der Technik ist. Wer die Festsetzungen wieder streicht, nimmt eine Hypothek auf die Zukunft auf."

Katrin Dubiel

Am Turmhügel 14

Osnabrück
Autor:
Katrin Dubiel


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