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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Überschrift:
Baum-Satzung geht ihren Ende entgegen
Zwischenüberschrift:
Abschaffung bis zum Sommer
Artikel:
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Originaltext:
Baum-Satzung geht ihrem Ende entgegen

Abschaffung bis zum Sommer

Die Baumschutzsatzung wird abgeschafft - allerdings nicht sofort. Bis zur Sommerpause wird es dauern, bis das gesetzlich vorgeschriebene Verfahren abgewickelt und die Satzung außer Kraft gesetzt ist.

Der Stadtrat hat am Dienstagabend mit den Stimmen der schwarz-gelben Mehrheit das Verfahren in Gang gesetzt, an dessen Ende die Abschaffung der " Schutzvorschriften für Bäume in der Stadt Osnabrück stehen wird. Erst dann können Grundbesitzer zur Säge greifen, so weit nicht andere Vorschriften wie der Landschafts-und Naturschutz oder eine Festsetzung im Bebauungsplan dagegenstehen.

Das niedersächsische Naturschutzgesetz schreibt vor, dass bei einer Änderung solcher Satzungen die Träger öffentlicher Belange gehört und die Entwürfe vier Wochen öffentlich ausgelegt werden müssen. Der Rat muss schließlich die Satzung beschließen und die Bezirksregierung zustimmen. " Das dürfte bis zur Sommerpause dauern", sagte gestern der Leiter des Fachbereichs Naturschutz und Landschaftsplanung, Helmut Schmitz.

Bis dahin bleibt die alte Regelung in Kraft, die seit Juli 2000 gilt. Sie erlaubt Besitzern von bebauten Wohngrundstücken, die kleiner als tausend Quadratmeter sind, Bäume zu fällen. Geschützt sind Bäume auf städtischem Grund, wenn sie einen Stammumfang von 120 Zentimeter (gemessen in einem Meter Höhe) haben. Eibe und Stechpalme mit mehr als 50 Zentimeter Umfang und Laubbäume mit über 80 Zentimeter Umfang sind ebenfalls (noch) vor der Säge sicher.

Die Baumschutzsatzung ist ein Stück jüngere Stadtgeschichte: 1993 wurde sie - elf Jahre nach ihrer ersten Einbringung in den Rat - von der rot-grünen Mehrheit gegen den Widerstand der CDU eingeführt. 1998 riefen Osnabrücker Bürgervereine zu einer Unterschriftenaktion auf mit dem Ziel, ein Bürgerbegehren zu erwirken. Die erforderliche Zahl von 12 000 Unterschriften wurde deutlich übertroffen: Im März 1999 legten die Initiatoren, dem Oberbürgermeister knapp 15 000 Unterschriften auf den Tisch. Zu dem Begehren kam es nicht mehr, auch weil der Rat im Mai 1999 überraschend die alte Satzung kippte und eine abgespeckte Form billigte. Vier Abweichler aus der rot-grünen Zählgemeinschaft hatten in geheimer Abstimmung mit der Opposition gestimmt. (hin)

FREIE HAND haben Grundbesitzer heute schon weitgehend wenn sie Bäume fällen wollen. Bis zum Sommer soll die vereinfachte Baumschutzsatzung der Stadt endgültig abgeschafft sein.Foto: Jörn Martens
Autor:
hin


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