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1.
Erscheinungsdatum:
19.12.2001
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
In
diesem
Artikel
geht
es
wieder
um
das
Thema
Restabfallentsorgung
ab
2005.
Überschrift:
"Keine neuen Beschlüsse in Müllfrage nötig"
Dualer System: Landkreis Kündigt den Vertrag
Zwischenüberschrift:
Kreistag lehnt Antrag der Grünen ab
Neue Vereinbarungen sollen nach zehn Jahren der aktuellen Entwicklung angepasst werden
Artikel:
Originaltext:
"
Keine
neuen
Beschlüsse
in
Müllfrage
nötig"
Kreistag
lehnt
Antrag
der
Grünen
ab
Osnabrück
(pol)
Der
Standort
für
die
Restabfallentsorgung
ab
2005
soll
der
Osnabrücker
Hafen
sein,
und
dort
sollen
85
000
Tonnen
Hausmüll
aus
Stadt
und
Landkreis
Osnabrück
entsorgt
werden.
Das
hatte
der
Kreistag
bereits
am
19.
Februar
beschlossen.
Jetzt
forderte
die
Kreistagsfraktion
der
Grünen
in
der
jüngsten
Kreistagssitzung,
diesen
Beschluss
zu
bekräftigen.
Dem
Antrag
folgten
jedoch
nur
die
vier
Abgeordneten
der
Grünen
und
die
Belmer
SPD-
Kreistagsabgeordnete
Ulrike
van
Tongern.
"
Wo
Hauch
ist,
ist
auch
Feuer"
,
erklärte
Alfred
Reehuis
(Grüne)
den
Antrag
seiner
Fraktion.
Denn
offensichtlich
werde
geprüft,
ob
die
Anlage
zur
Restabfallentsorgung
in
Belm-
Icker
gebaut
werden
könne
und
ob
die
genehmigte
Verarbeitungsmenge
möglicherweise
sogar
verdoppelt
werde.
"
Und
dem
folgt
dann
wohl
möglichst
bald
ein
entsprechender
Antrag.
Der
Kreistag
sollte
seinen
bereits
gefassten
Beschluss
bekräftigen"
,
meinte
Reehuis.
Sein
Fraktionskollege
Udo
Schwarz
hob
erneut
die
Vorzüge
des
Standortes
im
Osnabrücker
Hafen
hervor,
der
nicht
nur
über
die
Straße
erreichbar
sei,
sondern
auch
über
Schiene
und
Wasser.
Ferner
sei
eine
Mengenbegrenzung
auf
85
000
Tonnen
wichtig,
damit
es
nicht
zu
Mülltourismus
aus
anderen
Regionen
nach
Osnabrück
komme.
"
Mit
einem
erneuten
Beschluss
in
dieser
Sache
sollten
wir
Klarheit
für
die
Bürger
darüber
schaffen,
wo
die
Anlage
liegt
und
was
sie
leisten
soll"
,
so
Schwarz.
Ulrike
von
Tongern
meinte,
die
Verwirrung
unter
den
Bürgern
sei
komplett,
weil
wieder
über
die
Menge
und
den
Standort
gestritten
werde.
"
Es
gibt
viele
offene
und
teils
neue
Fragen
und
kaum
Antworten"
,
erklärte
sie
ihre
Zustimmung
zum
Antrag
der
Grünen.
Der
Erste
Kreisrat,
Dr.
Joseph
Rottmann,
betonte,
dass
eine
erneute
Beschlussfassung
in
dieser
Sache
entbehrlich
sei.
Nach
der
europaweiten
Zuschlag
für
Standort
im
Hafen
Ausschreibung
habe
die
Entsorgungsfirma
Herhof
den
Zuschlag
bekommen
für
den
Standort
im
Osnabrücker
Hafen.
"
Die
Firma
darf
sich
um
alternative
Standorte
bemühen"
,
so
Dr.
Rottmann.
Der
CDU-
Fraktionsvorsitzende
Georg
Schirmbeck
hob
auf
den
bereits
bestehenden
Beschluss
ab,
der
mit
großer
Mehrheit
bei
fünf
Enthaltungen
im
Februar
gefasst
worden
sei.
Der
Vertrag
zwischen
der
Entsorgungsgesellschaft
von
Stadt
und
Landkreis
Osnabrück
mit
der
Entsorgungsfirrna
habe
eine
Laufzeit
von
18
Jahren.
Auch
Rainer
Spiering,
Vorsitzender
der
SPD-
Kreistagsfraktion,
meinte,
dass
keine
neuen
Beschlüsse
nötig
seien.
"
Es
besteht
kein
Anlass,
sich
in
Belm
oder
Wallenhorst
Sorgen
um
die
Ansiedlung
einer
Restmüllentsorgungsanlage
zu
machen"
,
so
Spiering.
Duales
System:
Landkreis
kündigt
den
Vertrag
Neue
Vereinbarungen
sollen
nach
zehn
Jahren
der
aktuellen
Entwicklung
angepasst
werden
Osnabrück
(Eb)
Der
Landkreis
Osnabrück
wird
die
Abstimmungsvereinbarung
über
die
Einführung
des
Dualen
Systems,
die
im
Februar
1993
mit
dem
Dualen
System
Deutschland
AG
(DSD)
und
der
Städtereinigung
Holtmeyer
getroffen
worden
ist,
spätestens
zum
18.
Februar
2002
kündigen.
Einen
entsprechenden
Beschluss
fasste
jetzt
der
Kreistag.
Der
Landkreis
folgt
damit
einer
Empfehlung
des
Verbandes
der
Kommunalen
Abfallwirtschaft
und
Stadtreinigung
(VKS)
.
Der
vertritt
den
Standpunkt,
dass
die
laufenden
Abstimmungsvereinbarungen
prinzipiell
gekündigt
werden
sollten.
Der
VKS
hat
dazu
eine
Mustervereinbarung
entwickelt,
auf
deren
Basis
die
Kommunen
eine
neue
Vereinbarung
mit
der
DSD
AG
verhandeln
sollen.
In
dieser
Vereinbarung
werden
die
Interessen
der
kommunalen
Abfallwirtschaft
stärker
als
bisher
berücksichtigt.
Zu
begründen
ist
die
Kündigung
unter
anderem
auch
mit
der
Entscheidung
der
Europäischen
Kommission
vom
September
2001,
dass
die
Leistungsverträge
von
Sammelunternehmen
mit
der
DSD
AG
nur
bis
Ende
des
Jahres
2003
freizustellen
sind.
Die
Laufzeit
dieser
Verträge
würde
damit
auf
den
31.
Dezember
2003
begrenzt.
Neue
Verträge
müssten
dann
von
der
DSD
ausgeschrieben
werden,
um
gemäß
Vorgabe
der
EU-
Komrnission
einen
freien
Wettbewerb
zu
ermöglichen.
Auch
im
Geltungsbereich
der
Verpackungsordnung
ist
die
Entstehung
eines
Wettbewerbsmarktes
abzusehen.
Es
ist
nicht
auszuschließen,
dass
Auch
EU-
Kommission
spricht
Wörtchen
mit
in
Zukunft
neben
der
DSD
AG
weitere
Unternehmen
die
Erfassung
von
Verkaufsverpackungen
anbieten.
In
einer
neu
zu
erfassenden
Abstimmungsvereinbarung
mit
der
DSD
ist
dann
zu
berücksichtigen,
wie
die
neuen
Anbieter
bei
Bedarf
in
das
Sammelsystem
zu
integrieren
sind.
Zurzeit
werden
für
das
über
die
grüne
Tonne
erfasste
Papier
25
Prozent
der
Kosten
von
der
DSD
übernommen.
Man
geht
nämlich
davon
aus,
dass
25
Prozent
des
gesamten
im
Haushalt
anfallenden
Papiers
aus
Verpackungen
besteht.
In
der
Vergangenheit
gab
es
Unstimmigkeiten
darüber,
wer
für
die
Ausschreibung
der
Einsammlung
und
Verwertung
von
Papier
verantwortlich
ist.
In
der
neuen
Abstimmungsvereinbarung
sollte
die
Verantwortlichkeit
zu
Gunsten
des
Landkreises
Osnabrück
klar
geregelt
sein.
Gemäß
Mustervereinbarung
des
VKS
ist
ebenfalls
die
Beteiligung
der
DSD
an
den
Kosten
der
Abfallberatung
mit
klarer
Regelung
vorgesehen.
Die
bisher
gültige
Vereinbarung
sieht
für
die
vergangenen
Jahre
und
bis
Ende
der
Vertragslaufzeit
keine
genaue
Regelung
vor.
Die
Kündigung
der
zurzeit
laufenden
Abstimmungsvereinbarung
mit
der
DSD,
so
wird
vom
Landkreis
ausdrücklich
betont,
ist
keine
grundsätzliche
Entscheidung
gegen
das
System
der
Erfassung
von
Verpackungsabfällen
durch
die
DSD
AG.
Durch
die
Kündigung
wird
vielmehr
die
Option
gewahrt,
nach
mittlerweile
zehn
Jahren
getrennter
Verpackungserfassung
das
System
der
aktuellen
abfallwirtschaftlichen
Entwicklung
im
Landkreis
Osnabrück
anzupassen.
Autor:
pol, Eb