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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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aus Zeitung:
Inhalt:
Überschrift:
"Keine neuen Beschlüsse in Müllfrage nötig"
 
Dualer System: Landkreis Kündigt den Vertrag
Zwischenüberschrift:
Kreistag lehnt Antrag der Grünen ab
 
Neue Vereinbarungen sollen nach zehn Jahren der aktuellen Entwicklung angepasst werden
Artikel:
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Originaltext:
" Keine neuen Beschlüsse in Müllfrage nötig"

Kreistag lehnt Antrag der Grünen ab

Osnabrück (pol) Der Standort für die Restabfallentsorgung ab 2005 soll der Osnabrücker Hafen sein, und dort sollen 85 000 Tonnen Hausmüll aus Stadt und Landkreis Osnabrück entsorgt werden. Das hatte der Kreistag bereits am 19. Februar beschlossen. Jetzt forderte die Kreistagsfraktion der Grünen in der jüngsten Kreistagssitzung, diesen Beschluss zu bekräftigen. Dem Antrag folgten jedoch nur die vier Abgeordneten der Grünen und die Belmer SPD-Kreistagsabgeordnete Ulrike van Tongern.

" Wo Hauch ist, ist auch Feuer", erklärte Alfred Reehuis (Grüne) den Antrag seiner Fraktion. Denn offensichtlich werde geprüft, ob die Anlage zur Restabfallentsorgung in Belm-Icker gebaut werden könne und ob die genehmigte Verarbeitungsmenge möglicherweise sogar verdoppelt werde. " Und dem folgt dann wohl möglichst bald ein entsprechender Antrag. Der Kreistag sollte seinen bereits gefassten Beschluss bekräftigen", meinte Reehuis. Sein Fraktionskollege Udo Schwarz hob erneut die Vorzüge des Standortes im Osnabrücker Hafen hervor, der nicht nur über die Straße erreichbar sei, sondern auch über Schiene und Wasser. Ferner sei eine Mengenbegrenzung auf 85 000 Tonnen wichtig, damit es nicht zu Mülltourismus aus anderen Regionen nach Osnabrück komme. " Mit einem erneuten Beschluss in dieser Sache sollten wir Klarheit für die Bürger darüber schaffen, wo die Anlage liegt und was sie leisten soll", so Schwarz. Ulrike von Tongern meinte, die Verwirrung unter den Bürgern sei komplett, weil wieder über die Menge und den Standort gestritten werde. " Es gibt viele offene und teils neue Fragen und kaum Antworten", erklärte sie ihre Zustimmung zum Antrag der Grünen.

Der Erste Kreisrat, Dr. Joseph Rottmann, betonte, dass eine erneute Beschlussfassung in dieser Sache entbehrlich sei. Nach der europaweiten

Zuschlag für Standort im Hafen

Ausschreibung habe die Entsorgungsfirma Herhof den Zuschlag bekommen für den Standort im Osnabrücker Hafen. " Die Firma darf sich um alternative Standorte bemühen", so Dr. Rottmann. Der CDU-Fraktionsvorsitzende Georg Schirmbeck hob auf den bereits bestehenden Beschluss ab, der mit großer Mehrheit bei fünf Enthaltungen im Februar gefasst worden sei. Der Vertrag zwischen der Entsorgungsgesellschaft von Stadt und Landkreis Osnabrück mit der Entsorgungsfirrna habe eine Laufzeit von 18 Jahren. Auch Rainer Spiering, Vorsitzender der SPD-Kreistagsfraktion, meinte, dass keine neuen Beschlüsse nötig seien. " Es besteht kein Anlass, sich in Belm oder Wallenhorst Sorgen um die Ansiedlung einer Restmüllentsorgungsanlage zu machen", so Spiering.

Duales System: Landkreis kündigt den Vertrag

Neue Vereinbarungen sollen nach zehn Jahren der aktuellen Entwicklung angepasst werden

Osnabrück (Eb) Der Landkreis Osnabrück wird die Abstimmungsvereinbarung über die Einführung des Dualen Systems, die im Februar 1993 mit dem Dualen System Deutschland AG (DSD) und der Städtereinigung Holtmeyer getroffen worden ist, spätestens zum 18. Februar 2002 kündigen. Einen entsprechenden Beschluss fasste jetzt der Kreistag.

Der Landkreis folgt damit einer Empfehlung des Verbandes der Kommunalen Abfallwirtschaft und Stadtreinigung (VKS). Der vertritt den Standpunkt, dass die laufenden Abstimmungsvereinbarungen prinzipiell gekündigt werden sollten. Der VKS hat

dazu eine Mustervereinbarung entwickelt, auf deren Basis die Kommunen eine neue Vereinbarung mit der DSD AG verhandeln sollen. In dieser Vereinbarung werden die Interessen der kommunalen Abfallwirtschaft stärker als bisher berücksichtigt.

Zu begründen ist die Kündigung unter anderem auch mit der Entscheidung der Europäischen Kommission vom September 2001, dass die Leistungsverträge von Sammelunternehmen mit der DSD AG nur bis Ende des Jahres 2003 freizustellen sind. Die Laufzeit dieser Verträge würde damit auf den 31. Dezember 2003 begrenzt.

Neue Verträge müssten dann von der DSD ausgeschrieben werden, um gemäß Vorgabe der EU-Komrnission einen freien Wettbewerb zu ermöglichen.

Auch im Geltungsbereich der Verpackungsordnung ist die Entstehung eines Wettbewerbsmarktes abzusehen. Es ist nicht auszuschließen, dass

Auch EU-Kommission spricht Wörtchen mit

in Zukunft neben der DSD AG weitere Unternehmen die Erfassung von Verkaufsverpackungen anbieten. In einer neu zu erfassenden Abstimmungsvereinbarung mit der DSD ist dann zu berücksichtigen, wie die neuen Anbieter bei Bedarf in das Sammelsystem zu integrieren sind. Zurzeit werden für das über die grüne Tonne erfasste Papier 25 Prozent der Kosten von der DSD übernommen.

Man geht nämlich davon aus, dass 25 Prozent des gesamten im Haushalt anfallenden Papiers aus Verpackungen besteht. In der Vergangenheit gab es Unstimmigkeiten darüber, wer für die Ausschreibung der Einsammlung und Verwertung von Papier verantwortlich ist. In der neuen Abstimmungsvereinbarung sollte die Verantwortlichkeit zu Gunsten des Landkreises Osnabrück klar geregelt sein.

Gemäß Mustervereinbarung des VKS ist ebenfalls die Beteiligung der DSD an den Kosten der Abfallberatung mit klarer Regelung vorgesehen. Die bisher gültige Vereinbarung sieht für die vergangenen Jahre und bis Ende der Vertragslaufzeit keine genaue Regelung vor.

Die Kündigung der zurzeit laufenden Abstimmungsvereinbarung mit der DSD, so wird vom Landkreis ausdrücklich betont, ist keine grundsätzliche Entscheidung gegen das System der Erfassung von Verpackungsabfällen durch die DSD AG.

Durch die Kündigung wird vielmehr die Option gewahrt, nach mittlerweile zehn Jahren getrennter Verpackungserfassung das System der aktuellen abfallwirtschaftlichen Entwicklung im Landkreis Osnabrück anzupassen.
Autor:
pol, Eb


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