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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Kreis geht gegen "Gefährliche" Weidenzäune vor
Zwischenüberschrift:
Einsatz von Bahnschwellen verboten
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Kreis geht gegen " gefährliche" Weidezäune vor

Einsatz von Bahnschwellen verboten

Osnabrück (sh) Zwar wurde die Gefahr bereits Anfang der 80er Jahre erkannt, aber bis heute ist sie noch nicht ganz gebannt: Tausende alter Bahnschwellen stecken allein im Osnabrücker Land in Vorgärten und Weiden und das Teeröl, mit dem die Schwellen getränkt sind, bedeuten eine akute Gefahr für die Gesundheit. Inzwischen sind Bahnschwellen Sondermüll und ihre Verwendung ist strafbar.

Alte Eisenbahnschwellen waren besonders in den 70er und 80er Jahren bei Eigenheimbesitzern beliebt, um Wege oder Beete einzufassen oder Böschungen abzustützten. Und Kommunen zierten damit selbst Schulhöfe und Kindergartenplätze. Aber auch Landwirte oder Pferdehalter nutzen sie bis heute noch gerne als Weidepfähle. Obwohl sie in der Regel schon rund 30 Jahre Eisenbahnschienen Halt gegeben haben, können die Holzbohlen noch durchaus weitere 20 bis 30 Jahre als Stützmauer oder Weidezaun dienen. Grund der hohen Haltbarkeit ist die Imprägnierung mit Teeröl. Und dieses ist krebserregend. Bereits Hautkontakt oder Einatmen der Dämpfe (wenn zum Beispiel die Sonne darauf scheint) gelten als gefährlich.

Doch die Risiken wurden lange Zeit ignoriert. Erste Regelungen gab es 1991 in der Teerölverordnung, die dann in das 1994 veröffentliche Chemikaliengesetz einfloss. Darin wurde im Prinzip festgelegt, dass Bahnschwellen nicht an Privatleute verkauft werden durften. Doch die erste eindeutige Rechtsprechung folgte erst 1997. In der Zwischenzeit und auch anschließend ging der Handel mit Bahnschwellen an Privatpersonen fleißig weiter. Mehrere Prozesse gegen einen damaligen Händler im südlichen Landkreis Osnabrück zeugen davon. Seit Mai 1997 zählen auch Hobbytierhalter wie Pferdebesitzer und Reitstallbesitzer sowie Nebenerwerbslandwirte zum Privatbereich. Lediglich Haupterwerbslandwirte durften noch bis zum Sommer dieses Jahres Bahnschwellen als Pfosten für Weidezäune einsetzen. Doch bei der Definition des Haupterwerbs legten die Gerichte in den vergangenen Jahren sehr strenge Maßstäbe an. Seit einigen Monaten ist die Verwendung von Bahnschwellen nun generell verboten. Als einzige Möglichkeit ist der ursprüngliche Zweck auf einem Bahndamm geblieben. So wurden auch in der Vergangenheit schon gebrauchte Bahn-

" Wir gehen nicht durch die Gärten"

schwellen zum Teil bei Torfbahnen oder für Loren Bergwerken eingebaut, da die alten Holzbohlen für die niedrigen Geschwindigkeiten dieser Bahnen ausreichen.

Nachdem auch im EU-Abfallartenkatalog die Bahnschwellen als besonders überwachungsbedürftig eingestuft wurden, und ein Urteil des Verwaltungsgerichts Lüneburg den Landkreis Osnabrück unterstützt, geht der zuständige Fachdienst Umwelt jetzt verstärkt gegen Grundstückseigentümer vor, die in jüngster Zeit noch Bahnschwellen verarbeitet haben. Wie Fachdienst-Leiter Hartmut Escher gegenüber unserer Zeitung versichert, seien Altlasten zwar nicht geschützt, doch werde dagegen normalerweise nicht eingeschritten. " Wir gehen nicht durch die Gärten", sagt er. Darum müssen Eigenheimbesitzer nicht in Panik ausbrechen. Nur wo erst kürzlich Schwellen eingebaut wurden und menschlicher Kontakt möglich ist, wird gehandelt, oder wenn die Polizei eine Anzeige hereingibt. Dann erhalten die Grundstücksbesitzer die Auflage, die Schwellen auf eigene Kosten zu entfernen.

Ein großes Augenmerk richtet der Landkreis auf Landwirte und Pferdehalter, die ihre Weiden oder Koppeln nach 1996 mit Bahnschwellen eingezäunt haben. Wenn dann noch die Bahnschwellen halbiert wurden, wird sofort eingeschritten, notfalls auch " mit etwas Druck". Denn das Zersägen von Bahnschwellen ist generell verboten und strafbar. Aufgetrennte Bahnschwellen gelten schon seit über zehn Jahren generell als Sondermüll. Wer der Aufforderung des Landkreises nachkommt, hat mit weiteren Folgen nicht zu rechnen, so Escher.

Die Entsorgung von Bahnschwellen ist teuer. 250 bis 300 Mark muss man pro Tonne rechnen. Hinzukommen noch die Transportkosten. Bis zum Jahresende werden kleine Mengen, 10 bis 15 Stück, noch an der Deponie Piesberg angenommen, von wo sie alsüberwachungsbedürftiger Abfall weitergegeben werden. Vom kommenden Jahr an müssen aber auch bei kleinen Mengen private Entsorgungsunternehmen mit entsprechender Genehmigung eingeschaltet werden. Wenn der Landkreis entsorgen lässt, geschieht diesesüber einen Spezialbetrieb in Hannover, wo die Schwellen geschreddert werden, um dann in der Müllverbrennungsanlage in Hameln zu

Entsorgung durch SpezialUnternehmen

landen. Fachdienstleiter Escher rät allen Bürgern, die in jüngster Zeit noch Bahnschwellen gekauft haben, diese an den Händler zurückzugeben und das Geld zurückzuverlangen, notfalls übers Gericht. Wer Fragen zu Bahnschwellen hat, kann sich an den Fachdienst Umwelt beim Landkreis wenden. Und wer einen Fachbetrieb für die Entsorgung von Bahnschwellen sucht, kann in den Gelben Seiten nachsehen oder sich bei der Bezirksregierung in Oldenburg erkundigen.

VERBOTEN, ABER BELIEBT sind Bahnschwellen als Weidezaunpfahle besonders bei Landwirten oder Pferdebesitzern. Foto: Westdörp

Autor:
sh


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