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1.
Erscheinungsdatum:
08.12.2001
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Bericht
über
die
Bahnschwellen,
mit
Teeröl
getränkt,
die
eine
akute
Gefahr
für
die
Gesundheit
bedeuten.
Überschrift:
Kreis geht gegen "Gefährliche" Weidenzäune vor
Zwischenüberschrift:
Einsatz von Bahnschwellen verboten
Artikel:
Originaltext:
Kreis
geht
gegen
"
gefährliche"
Weidezäune
vor
Einsatz
von
Bahnschwellen
verboten
Osnabrück
(sh)
Zwar
wurde
die
Gefahr
bereits
Anfang
der
80er
Jahre
erkannt,
aber
bis
heute
ist
sie
noch
nicht
ganz
gebannt:
Tausende
alter
Bahnschwellen
stecken
allein
im
Osnabrücker
Land
in
Vorgärten
und
Weiden
und
das
Teeröl,
mit
dem
die
Schwellen
getränkt
sind,
bedeuten
eine
akute
Gefahr
für
die
Gesundheit.
Inzwischen
sind
Bahnschwellen
Sondermüll
und
ihre
Verwendung
ist
strafbar.
Alte
Eisenbahnschwellen
waren
besonders
in
den
70er
und
80er
Jahren
bei
Eigenheimbesitzern
beliebt,
um
Wege
oder
Beete
einzufassen
oder
Böschungen
abzustützten.
Und
Kommunen
zierten
damit
selbst
Schulhöfe
und
Kindergartenplätze.
Aber
auch
Landwirte
oder
Pferdehalter
nutzen
sie
bis
heute
noch
gerne
als
Weidepfähle.
Obwohl
sie
in
der
Regel
schon
rund
30
Jahre
Eisenbahnschienen
Halt
gegeben
haben,
können
die
Holzbohlen
noch
durchaus
weitere
20
bis
30
Jahre
als
Stützmauer
oder
Weidezaun
dienen.
Grund
der
hohen
Haltbarkeit
ist
die
Imprägnierung
mit
Teeröl.
Und
dieses
ist
krebserregend.
Bereits
Hautkontakt
oder
Einatmen
der
Dämpfe
(wenn
zum
Beispiel
die
Sonne
darauf
scheint)
gelten
als
gefährlich.
Doch
die
Risiken
wurden
lange
Zeit
ignoriert.
Erste
Regelungen
gab
es
1991
in
der
Teerölverordnung,
die
dann
in
das
1994
veröffentliche
Chemikaliengesetz
einfloss.
Darin
wurde
im
Prinzip
festgelegt,
dass
Bahnschwellen
nicht
an
Privatleute
verkauft
werden
durften.
Doch
die
erste
eindeutige
Rechtsprechung
folgte
erst
1997.
In
der
Zwischenzeit
und
auch
anschließend
ging
der
Handel
mit
Bahnschwellen
an
Privatpersonen
fleißig
weiter.
Mehrere
Prozesse
gegen
einen
damaligen
Händler
im
südlichen
Landkreis
Osnabrück
zeugen
davon.
Seit
Mai
1997
zählen
auch
Hobbytierhalter
wie
Pferdebesitzer
und
Reitstallbesitzer
sowie
Nebenerwerbslandwirte
zum
Privatbereich.
Lediglich
Haupterwerbslandwirte
durften
noch
bis
zum
Sommer
dieses
Jahres
Bahnschwellen
als
Pfosten
für
Weidezäune
einsetzen.
Doch
bei
der
Definition
des
Haupterwerbs
legten
die
Gerichte
in
den
vergangenen
Jahren
sehr
strenge
Maßstäbe
an.
Seit
einigen
Monaten
ist
die
Verwendung
von
Bahnschwellen
nun
generell
verboten.
Als
einzige
Möglichkeit
ist
der
ursprüngliche
Zweck
auf
einem
Bahndamm
geblieben.
So
wurden
auch
in
der
Vergangenheit
schon
gebrauchte
Bahn-
"
Wir
gehen
nicht
durch
die
Gärten"
schwellen
zum
Teil
bei
Torfbahnen
oder
für
Loren
Bergwerken
eingebaut,
da
die
alten
Holzbohlen
für
die
niedrigen
Geschwindigkeiten
dieser
Bahnen
ausreichen.
Nachdem
auch
im
EU-
Abfallartenkatalog
die
Bahnschwellen
als
besonders
überwachungsbedürftig
eingestuft
wurden,
und
ein
Urteil
des
Verwaltungsgerichts
Lüneburg
den
Landkreis
Osnabrück
unterstützt,
geht
der
zuständige
Fachdienst
Umwelt
jetzt
verstärkt
gegen
Grundstückseigentümer
vor,
die
in
jüngster
Zeit
noch
Bahnschwellen
verarbeitet
haben.
Wie
Fachdienst-
Leiter
Hartmut
Escher
gegenüber
unserer
Zeitung
versichert,
seien
Altlasten
zwar
nicht
geschützt,
doch
werde
dagegen
normalerweise
nicht
eingeschritten.
"
Wir
gehen
nicht
durch
die
Gärten"
,
sagt
er.
Darum
müssen
Eigenheimbesitzer
nicht
in
Panik
ausbrechen.
Nur
wo
erst
kürzlich
Schwellen
eingebaut
wurden
und
menschlicher
Kontakt
möglich
ist,
wird
gehandelt,
oder
wenn
die
Polizei
eine
Anzeige
hereingibt.
Dann
erhalten
die
Grundstücksbesitzer
die
Auflage,
die
Schwellen
auf
eigene
Kosten
zu
entfernen.
Ein
großes
Augenmerk
richtet
der
Landkreis
auf
Landwirte
und
Pferdehalter,
die
ihre
Weiden
oder
Koppeln
nach
1996
mit
Bahnschwellen
eingezäunt
haben.
Wenn
dann
noch
die
Bahnschwellen
halbiert
wurden,
wird
sofort
eingeschritten,
notfalls
auch
"
mit
etwas
Druck"
.
Denn
das
Zersägen
von
Bahnschwellen
ist
generell
verboten
und
strafbar.
Aufgetrennte
Bahnschwellen
gelten
schon
seit
über
zehn
Jahren
generell
als
Sondermüll.
Wer
der
Aufforderung
des
Landkreises
nachkommt,
hat
mit
weiteren
Folgen
nicht
zu
rechnen,
so
Escher.
Die
Entsorgung
von
Bahnschwellen
ist
teuer.
250
bis
300
Mark
muss
man
pro
Tonne
rechnen.
Hinzukommen
noch
die
Transportkosten.
Bis
zum
Jahresende
werden
kleine
Mengen,
10
bis
15
Stück,
noch
an
der
Deponie
Piesberg
angenommen,
von
wo
sie
alsüberwachungsbedürftiger
Abfall
weitergegeben
werden.
Vom
kommenden
Jahr
an
müssen
aber
auch
bei
kleinen
Mengen
private
Entsorgungsunternehmen
mit
entsprechender
Genehmigung
eingeschaltet
werden.
Wenn
der
Landkreis
entsorgen
lässt,
geschieht
diesesüber
einen
Spezialbetrieb
in
Hannover,
wo
die
Schwellen
geschreddert
werden,
um
dann
in
der
Müllverbrennungsanlage
in
Hameln
zu
Entsorgung
durch
SpezialUnternehmen
landen.
Fachdienstleiter
Escher
rät
allen
Bürgern,
die
in
jüngster
Zeit
noch
Bahnschwellen
gekauft
haben,
diese
an
den
Händler
zurückzugeben
und
das
Geld
zurückzuverlangen,
notfalls
übers
Gericht.
Wer
Fragen
zu
Bahnschwellen
hat,
kann
sich
an
den
Fachdienst
Umwelt
beim
Landkreis
wenden.
Und
wer
einen
Fachbetrieb
für
die
Entsorgung
von
Bahnschwellen
sucht,
kann
in
den
Gelben
Seiten
nachsehen
oder
sich
bei
der
Bezirksregierung
in
Oldenburg
erkundigen.
VERBOTEN,
ABER
BELIEBT
sind
Bahnschwellen
als
Weidezaunpfahle
besonders
bei
Landwirten
oder
Pferdebesitzern.
Foto:
Westdörp
Autor:
sh