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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Überschrift:
CDU/FDP-Gruppe schafft die Öko-Auflagen ab
Zwischenüberschrift:
"Unsinnige Gängelung von Bauherren"
Artikel:
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Originaltext:
CDU / FDP-Gruppe schafft die Öko-Auflagen ab

" Unsinnige Gängelung von Bauherren"

Die neue Ratsmehrheit von CDU und FDP hat gleich in der ersten Ratssitzung nach der Konstituierung die ökologischen Auflagen für vier Bebauungspläne ersatzlos gestrichen. Dachbegrünung, Regenwassernutzung und zusätzliche Wärmedämmung werden damit zu einer freiwilligen Angelegenheit (siehe auch Seite 11).

Beschlossen waren die ökologischen Auflagen in den 90er Jahren von der damals regierenden rot-grünen Mehrheit, um die Eingriffe in Natur und Landschaft zu minimieren, um sparsam mit den Ressourcen umzugehen und um den CO²-Ausstoß in Osnabrück zu drücken. Osnabrück hatte damals den Ehrgeiz, " Umvvelthauptstadt" zu werden. Da hielten es die Politiker von SPD und Grünen für zumutbar, den Bauherren etwas mehr abzuverlangen als den ökologischen Standard.

Nach Ansicht der CDU sind die ökologischen Auflagen jedoch nichts als eine " unsinnige Gängelung" der Bauherren. Damit sei jetzt Schluss, betonte der CDU-Vorsitzende Burkhard Jasper gestern noch einmal. Die wichtigsten Änderungen im Einzelnen:

Wärmedämmung: Bisher schrieb die Stadt vor, dass Neubauten durch wirksame Wärmedämmung 25 Prozent weniger Heizenergie verbrauchen, als es der Bundesverordnung entspricht. Diese Auflage wird nun gestrichen. Ab Februar tritt aber ohnehin die neue Energiesparverordnung des Bundes in Kraft.

Dachbegrünung: In mehreren Wohn- und Gewerbegebieten sind die Eigentümer verpflichtet, Flachdächer (auch von Garagen) zu begrünen oder alternativ für die Nutzung von Solaranlagen zur Verfügung zu stellen. Für neue Baugebiete entfällt diese Auflage.

Regenwassernutzung: Die Auflage, das Regenwasser zu nutzen oder auf dem eigenen Grundstück zu versickern, wird ebenfalls gestrichen.

Versiegelung: Bisher schrieb die Stadt Bauherren vor, private Zufahrten oder Pkw-Stellplätze mit versickerungsgünstigen Belägen zu versehen. Diese Auflage wird künftig nur noch dort angewandt, wo sie aus Gründen der Umweltverträglichkeit unumgänglich ist. Das Gleiche gilt auch für die Auflage, auf Stellplatzflächen großkronige Bäume zu pflanzen (siehe auch die Seite 11). (rll)
Autor:
rll


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