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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Jedes Osterfeuer anmelden
Zwischenüberschrift:
Sperrmüll und Schadstoffe dürfen nicht verbrannt werden
Artikel:
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Originaltext:
Jedes Osterfeuer anmelden

Sperrmüll und Schadstoffe dürfen nicht verbrannt werden

300 Osterfeuer flackerten im vergangenen Jahr in Osnabrück, auch für dieses Jahr wird mit einer ähnlich großen Zahl gerechnet. Im Vorfeld dieser Brauchtumsfeuer weist die Stadt erneut auf die gesetzlichen Vorschriften hin.

Die Osterfeuer müssen spätestens eine Woche vor dem Abbrennen beim Fachbereich Grün und Umwelt der Stadt Osnabrück angemeldet werden. Besonders die Belange des Brandschutzes, Naturschutzes und Tierschutzes sowie abfallrechtliche Vorschriften sind unbedingt zu beachten.

Im Einzelnen bedeutet das: Brennmaterial muss frühestens 12 Stunden vor dem Abbrennen umgeschichtet werden, damit Tiere flüchten und beigemischte Fremdstoffe (Abfälle) aussortiert werden

können. Das Material darf nicht auf Flächen besonders geschützter Biotope, besonders geschütztem Grünland und auf moorigem Untergrund abgebrannt werden, Sicherheitsabstände von rund 30 Metern zu Gebäuden und von etwa 50 Metern zu öffentlichen Verkehrsflächen, Wäldern, Wallhecken und Energieversorgungsanlagen sind einzuhalten. Sperrmüll, beschichtete und behandelte Holzabfälle, Bahnschwellen, Altreifen, Schadstoffe wie zum Beispiel Altöl, Farben, Lacke und sonstige Siedlungsabfälle (Hausmüll) dürfen nicht verbrannt werden. Brandbeschleuniger wie Öl oder Benzin dürfen auf keinen Fall verwendet werden.

Auch in diesem Jahr werden im Vorfeld Kontrollen stattfinden, so die Stadt. Sollten die gesetzlichen Bestimmungen nicht beachtet werden, müssen die Verantwortlichen mit Ordnungswidrigkeitsverfahren oder strafrechtlichen Ermittlungen durch die Polizei rechnen.

Da auch ordnungsgemäß durchgeführte Osterfeuer zu erheblichen Schadstoffbelastungen der Luft führen können, empfiehlt der städtische Fachbereich Grün und Umwelt den Bürgerinnen und Bürgern, auf die im privaten Kreis vorgesehenen Osterfeuer zu verzichten und dafür eines der zahlreichen öffentlich abgehaltenen Feuer zu besuchen.

Anmeldungen von Osterfeuern bei der Stadt Osnabrück, Fachbereich Grün und Umwelt, Fachdienst Ordnungsbehördlicher Umweltschutz, Postfach 4460, 49034 Osnabrück, Telefon 323-2434 oder 323-44 46.


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