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1.
Erscheinungsdatum:
06.04.2001
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Hinweise
zu
Osterfeuern:
Sie
müssen
spätestens
eine
Woche
vor
dem
Abbrennen
beim
Fachbereich
Grün
und
Umwelt
der
Stadt
Osnabrück
angemeldet
werden..
Besonders
die
Belange
des
Brandschutzes,
Naturschutzes
und
Tierschutzes
sowie
die
abfallrechtlich
Vorschriften
sind
unbedingt
zu
beachten.
Überschrift:
Jedes Osterfeuer anmelden
Zwischenüberschrift:
Sperrmüll und Schadstoffe dürfen nicht verbrannt werden
Artikel:
Originaltext:
Jedes
Osterfeuer
anmelden
Sperrmüll
und
Schadstoffe
dürfen
nicht
verbrannt
werden
300
Osterfeuer
flackerten
im
vergangenen
Jahr
in
Osnabrück,
auch
für
dieses
Jahr
wird
mit
einer
ähnlich
großen
Zahl
gerechnet.
Im
Vorfeld
dieser
Brauchtumsfeuer
weist
die
Stadt
erneut
auf
die
gesetzlichen
Vorschriften
hin.
Die
Osterfeuer
müssen
spätestens
eine
Woche
vor
dem
Abbrennen
beim
Fachbereich
Grün
und
Umwelt
der
Stadt
Osnabrück
angemeldet
werden.
Besonders
die
Belange
des
Brandschutzes,
Naturschutzes
und
Tierschutzes
sowie
abfallrechtliche
Vorschriften
sind
unbedingt
zu
beachten.
Im
Einzelnen
bedeutet
das:
Brennmaterial
muss
frühestens
12
Stunden
vor
dem
Abbrennen
umgeschichtet
werden,
damit
Tiere
flüchten
und
beigemischte
Fremdstoffe
(Abfälle)
aussortiert
werden
können.
Das
Material
darf
nicht
auf
Flächen
besonders
geschützter
Biotope,
besonders
geschütztem
Grünland
und
auf
moorigem
Untergrund
abgebrannt
werden,
Sicherheitsabstände
von
rund
30
Metern
zu
Gebäuden
und
von
etwa
50
Metern
zu
öffentlichen
Verkehrsflächen,
Wäldern,
Wallhecken
und
Energieversorgungsanlagen
sind
einzuhalten.
Sperrmüll,
beschichtete
und
behandelte
Holzabfälle,
Bahnschwellen,
Altreifen,
Schadstoffe
wie
zum
Beispiel
Altöl,
Farben,
Lacke
und
sonstige
Siedlungsabfälle
(Hausmüll)
dürfen
nicht
verbrannt
werden.
Brandbeschleuniger
wie
Öl
oder
Benzin
dürfen
auf
keinen
Fall
verwendet
werden.
Auch
in
diesem
Jahr
werden
im
Vorfeld
Kontrollen
stattfinden,
so
die
Stadt.
Sollten
die
gesetzlichen
Bestimmungen
nicht
beachtet
werden,
müssen
die
Verantwortlichen
mit
Ordnungswidrigkeitsverfahren
oder
strafrechtlichen
Ermittlungen
durch
die
Polizei
rechnen.
Da
auch
ordnungsgemäß
durchgeführte
Osterfeuer
zu
erheblichen
Schadstoffbelastungen
der
Luft
führen
können,
empfiehlt
der
städtische
Fachbereich
Grün
und
Umwelt
den
Bürgerinnen
und
Bürgern,
auf
die
im
privaten
Kreis
vorgesehenen
Osterfeuer
zu
verzichten
und
dafür
eines
der
zahlreichen
öffentlich
abgehaltenen
Feuer
zu
besuchen.
Anmeldungen
von
Osterfeuern
bei
der
Stadt
Osnabrück,
Fachbereich
Grün
und
Umwelt,
Fachdienst
Ordnungsbehördlicher
Umweltschutz,
Postfach
4460,
49034
Osnabrück,
Telefon
323-
2434
oder
323-
44
46.