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1
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1.
Erscheinungsdatum:
12.06.2001
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Bericht
über
die
geplante
Aufwertung
des
Bahnhofsviertels.
Überschrift:
Jetzt kommt Bewegung ins Bahnhofsviertel
Wie oft darf man grillen?
Zwischenüberschrift:
Neulandstraße wird aufgewertet
Artikel:
Originaltext:
Jetzt
kommt
Bewegung
in,
Bahnhofsviertel
Neulandstraße
wird
aufgewertet
Das
neue
Bahnhofsviertel
nimmt
Gestalt
an.
jetzt
kommt
auch
Bewegung
ins
Umfeld.
Ein
Büro-
und
Geschäftshaus
soll
am
Otto
Brenner-
Platz
städtebauliche
Akzente
setzen.
Anfangs
zeigte
sich
die
Stadt
zugeknöpft
gegenüber
dem
Investor,
dann
schwenkte
sie
um
und
machte
sogar
zur
Bedingung,
dass
der
Baukörper
um
16
Meter
verlängert
wird.
Bei
Bedarf
kann
noch
ein
Stockwerk
draufgesetzt
werden.
Seit
gestern
steht
ein
Bauschild,
nach
den
Sommerferien
soll
der
Bagger
aufs
Gelände
und
im
September
2002
hofft
der
Hauherr
fertig
zu
sein.
Hans
Jürgen
Weber,
Geschäftsführer
der
Gesellschaft
für
die
Vermittlung
von
Baudienstleistungen
(GVB)
,
hat
das
Gelände
eines
früheren
Mineralölhandels
altlastenfrei
erworben.
Zwischenzeitlich
gehörte
die
Fläche
einem
anderen
Eigentümer,
der
nun
für
die
aufwendige
Beseitigung
schädlicher
Rückstände
aus
Boden
und
Grundwasser
aufkommen
muss.
Die
Stadt,
die
auf
dem
nahe
gelegenen
Güterbahnhofsgelände
keine
Geschäfte
will
und
mit
Argusaugen
auf
die
neuen
Einkaufszentren
an
der
Hannoverschen
Straße
blickt,
setzte
dem
Projekt
von
Hans
Jürgen
Weber
zunächst
Widerstände
entgegen.
Erst
ein
Gutachten,
das
dem
Standort
am
Otto-
Brenner-
Platz
bescheinigte,
keine
Kaufkraft
aus
der
Innenstadt
abzuziehen,
stimmte
den
Fachbereich
Städtebau
aber
schließlich
doch
um.
Wenn
schon
ein
Büro-
und
Geschäftshaus
im
Gewerbegebiet,
dann
aber
richtig,
müssen
sich
die
Planer
der
Stadt
gesagt
haben.
So
kam
die
Auflage
zustande,
den
Komplex
zu
verlängern,
um
dem
Otto-
Brenner-
Platz
auch
im
Norden
eine
ansehnliche
Raumkante
zu
geben.
Die
Folge
ist
eine
auffallend
lang
gestreckten
Fassade
entlang
der
Neulandstraße.
Im
Erdgeschoss
des
14-
Millionen-
Objekts
entsteht
ein
extra-
Verbrauchermarkt
mit
knapp
2
000
qm
Nutzfläche.
Die
Kette
will
dafür
ihren
Standort
im
Rosenburg-
Zentrum
aufgeben.
Weitere
Mieter
sind
nach
Auskunft
von
Hans
Jürgen
Weber
ein
Pizza-
Service,
ein
Backshop
und
weitere
Geschäfte
mit
kleinteiligen
Sortiment.
In
den
oberen
Stockwerken
stehen
über
2
300
qm
Bürofläche
zur
Verfügung.
Die
GVB
führt
zurzeit
Verhandlungen
mit
potenziellen
Mietern.
Darunter
soll
auch
eine
Krankenkasse
sein,
die
mehrere
Dienststellen
in
Osnabrück
konzentrieren
will.
Falls
ein
so
dicker
Fisch
anbeißt,
will
Hans
Jürgen
Weber
den
Bau
um
eine
vierte
Etage
aufstocken.
Sein
eigenes
Büro,
derzeit
in
einer
Villa
am
Heger-
Tor-
Wall,
soll
ebenfals
an
die
Neulandstraße
ziehen.
(rll)
EIN
STÄDTEBAULICHER
AKZENT
soll
dieser
lang
gestreckte
ebenfalls
an
die
Neuland-
Komplex
an
der
Neulandstraße
werden.
VON
ALTLASTEN
BEFREIT,
soll
dieses
Grundstück
an
der
Neulandstraße
mit
einem
Büro-
und
Geschäftshaus
bebaut
werden.
Erster
Spatenstich
wird
voraussichtlich
im
Spätsommer
sein.
Foto:
Gert
Westdörp
Wie
oft
darf
man
grillen?
Till
ist
ein
Freund
des
(hoffentlich
bald
zurückkehrenden)
Sommers,
weil
er
sich
dann
viel
im
Freien
aufhalten
kann.
Und
zu
den
Sommerfreuden
gehört
natürlich
auch
mal
Fleisch,
Fisch
oder
andere
Leckereien
zu
grillen.
Doch
nicht
jeder
hat
ein
einsamenes
Häuschen
mit
großem
Garten,
wo
die
aufsteigenden
Holzkohlen-
und
Grillgerüche
niemanden
stören.
Die
Bewohnerin
eines
Mehrfamilienhauses
wandte
sich
jetzt
hilfesuchend
an
Till,
denn
in
ihrem
Haus
wird
täglich
auf
vielen
Balkons
gegrillt.
"
Die
Gerüche
ziehen
ins
Schlafzimmer,
so
dass
wir
zur
Zeit
dort
kaum
die
Fenster
öffnen
können"
,
klagte
sie
und
fragte,
wie
oft
denn
jemand
grillen
darf.
Till
hat
sich
schlau
gemacht
und
erfahren:
Eine
Grundregel
gibt
es
nicht.
Gerichte
haben
unterschiedlich
geurteilt.
Einmal
meinten
die
Richter,
einmal
im
Monat
sei
hinnehmbar,
in
einem
anderen
Fall
hieß
es,
dreimal
je
zwei
Stunden
pro
Sommer,
ein
drittes
Gericht
untersagte
das
Balkonvergnügen
gänzlich.
In
jedem
Urteil
stand
jedoch
ganz
klar:
Gegrillt
werden
darf
nur,
wenn
Nachbarn
nicht
belästigt
werden
und
Gerüche
nicht
in
andere
Wohnungen
ziehen
können.
Daran
sollten
fleißige
Balkongriller
denken.
Bismorgen
Autor:
rll, Till