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1.
Erscheinungsdatum:
27.12.1862
aus Zeitung:
Osnabrückische Anzeigen/ OA
Inhalt:
Die
Stadtgrenze
wird
weiter
nach
Norden
verschoben.
Die
neue
Stadtgrenze
beginnt
nun
neben
der
Nobbenburg,
läuft
im
Hasebett
hinab
bis
zur
Eisenbahnbrücke
an
der
Wachsbleiche
und
von
dort
entlang
der
Eisenbahn
bis
zur
Eisenbahnbrücke
an
der
Klus.
Überschrift:
Bekanntmachung, die Erweiterung der Stadtgrenze betreffend.
Artikel:
Originaltext:
Es
hat
sich
zweckmäßig
gezeigt,
die
durch
unsere
Bekanntmachung
vom
6.
Juni
1856
bewirkte
Erweiterung
der
Stadtgrenze,
welche
damals
am
Hasethore
begann
und
dann
südöstlich
am
äußern
Rande
der
Eisenbahn
bis
zur
Hase
fortlief,
nunmehr
in
der
Maaße
zu
erweitern,
daß
solche
auch
in
nordwestlicher
Richtung
vom
Hasethore
sich
an
der
Eisenbahn
entlang
bis
an
den
Hasefluß
erstrecket
und
wird
deshalb,
nach
vorgängiger
Zustimmung
der
Bürgervorsteher
und
mit
Genehmigung
Königlicher
Landdrostei,
ferner
das
Folgende
bekannt
gemacht:
1.
Die
neue
Stadtgrenze
beginnt
neben
der
Nobbenburg
an
der
Hase,
läuft
im
Hasebett
hinab
bis
zur
Eisenbahnbrücke
an
der
Wachsbleiche
und
von
dort
an
der
äußern
Grenze
der
Eisenbahn
und
des
Bahnhofes
fort
bis
an
die
Eisenbahnbrücke
an
der
Klus.
Von
da
bildet
das
rechte
Haseufer
die
Stadtgrenze
bis
an
die
vormalige
Bastion
bei
der
neuen
Mühle
und
trifft
dieselbe
dort
mit
der
alten
Stadtgrenze
wieder
zusammen.
Alle
zwischen
dieser
neuen
Stadtgrenze
und
der
frühern
befindlichen
Grundstücke
werden
als
innerhalb
der
Stadt
belegen
angesehen.
2.
Die
Bestimmungen
der
§.
2.
und
3.
der
Bekanntmachung
vom
6.
Juni
1856
über
die
Geltung
der
Bauordnung
für
die
Feldmark
vom
16.
Juni
1855
und
die
Zulegung
des
neu
eingeschlossenen
Raumes
zum
4.
Stadtviertel
finden
auch
auf
das
gegenwärtig
zugelegte
Areal
Anwendung.
3.
Die
Bestimmungen
dieser
Bekanntmachung
treten
mit
dem
1.
Januar
1863
in
Kraft.
Osnabrück,
den
20.
December
1862.
Der
Magistrat
der
Stadt
Osnabrück.
C.
B.
Stüve,
Dr.