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1.
Erscheinungsdatum:
11.11.1983
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Das
städtische
Amt
für
öffentliche
Ordnung
nimmt
die
Stellung
zum
Campingplatz
am
Attersee:
"
Die
Stadt
hat
alles
bisher
Notwendige
und
rechtlich
Mögliche
veranlaßt,
um
gegen
unerlaubte
Bodenaufschüttungen
im
Überschwemmungsgebiet
der
Düte
vorzugehen"
.
Überschrift:
"Aufschüttungen müssen beseitigt werden"
Zwischenüberschrift:
Ordnungsamt zu Campingplatz am Attersee
Artikel:
Originaltext:
"
Die
Stadt
hat
alles
bisher
Notwendige
und
rechtlich
Mögliche
veranlaßt,
um
gegen
unerlaubte
Bodenaufschüttungen
im
Überschwemmungsgebiet
der
Düte
vorzugehen."
Das
erklärte
das
städtische
Amt
für
öffentliche
Ordnung
zu
der
Berichterstattung
,,
Zeltplatz
auf
eigene
Faust
vergrößert"
(Ausgabe
8.
November)
.
In
der
Stellungnahme
heißt
es:
"
Nachdem
das
Ausmaß
der
Aufschüttungen
auf
dem
sogenannten
westlichen
Zipfel
im
einzelnen
unter
Beteiligung
des
städtischen
Vermessungsamtes
festgestellt
worden
war,
hat
das
Amt
für
öffentliche
Ordnung
am
12.
Oktober
gegen
den
Betreiber
des
Campingplatzes
ein
Verfahren
eingeleitet
mit
dem
Ziel,
daß
die
ungenehmigten
Aufschüttungen
wieder
beseitigt
werden
müssen."
Entschieden
widerspricht
das
Amt
für
öffentliche
Ordnung
dem
im
Artikel
erweckten
Eindruck,
die
Stadt
habe
als
untere
Wasserbehörde
ohne
Zustimmung
des
Wasserwirtschaftsamtes
die
Genehmigung
für
Geländeauffüllungen
im
Überschwemmungsgebiet
der
Düte
erteilt.
Richtig
sei
vielmehr,
daß
die
im
Januar
1975
erteilte
Genehmigung
im
Einverständnis
mit
dem
Wasserwirtschaftsamt
erteilt
worden
sei.
In
diesem
Bescheid
sei
der
westliche
Zipfel,
das
Geländestück
gegenüber
der
Einmündung
des
Hischebaches
in
die
Düte
zwischen
Düte
und
Landesgrenze,
ausdrücklich
von
der
Genehmigung
ausgenommen
worden,
weil
das
Überschwemmungsgebiet
an
dieser
Stelle
sehr
eng
und
in
der
Nähe
bereits
sehr
eingeschränkt
sei.